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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Stahlmann <Direkt-Kuechen AT t-online.de>
  • To: Pirat Wolfgang <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
  • Cc: Ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis
  • Date: Fri, 29 Jun 2012 10:52:16 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Hallo Wolfgang!
Wo steht das? Diese Gesetz ist mir nicht bekannt.
MpG
Cassis

Am 28.06.2012 22:29, schrieb Pirat Wolfgang:

Hallo zusammen,

 

unabhängig vom Jagdrecht: wenn ein Schaden entsteht und ein Schädiger feststellbar ist dann kann man den auf Schadensersatz verklagen.

Wenn also nachweislich eine Rotte Wildschweine in einen nicht bejagten Waldstück lebt und von dort aus das angrenzende Maisfeld plündert dann kann dieser Schaden wohl von dem Besitzer des Waldstückes eingeklagt werden. Ob das nun der Maisbauer selbst macht oder die Jagdgenossenschaft ist eine andere Frage.

 

LG

 

Wolfgang

 


Von: ag-jagd-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-jagd-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Manfred Nolting
Gesendet: Donnerstag, 28. Juni 2012 16:38
An: ag-jagd AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis

 

In welchem Gesetz steht das ein Grundeigentümer auf dessen Grund und Boden sich eine Wildschweinrotte niedergelassen hat den Wildschaden im angrenzenden Maisfeld bezahlen muß? Das ist doch völliger Unsinn! Wildschadenpflichtig ist der Jagdpächter in dessen Revier das Maisfeld liegt. Es spielt überhaupt keine Rolle woher die Schweine kommen oder wohin sie gehen! Bitte besser informieren! Der Dumme ist der Pächter!   MpG Cassis     Hallo, Cassis.   Das ist mitnichten so und wieder ein Beweis dafür, das ein Tatbestand durch reine Gewöhnung quasi „Gesetzkraft“ erreicht, vor allem in den Köpfen.   Nein, laut Gesetz ist die Genossenschaft dem einzelnen Genossenschaftsmitglied ersatzpflichtig. Der Gedanke, der dahinter stand, war, eventuelle Schäden auf viele Schultern zu verteilen, an sich ein löblicher Gedanke.   Mit den Jahren aber stiegen die Pachtpreise, vor allem, weil das Großbürgertum sich in die Jagden drängte; mit den Preisen, die da geboten wurden, konnten die einzelnen Genossen, die bis dahin gepachtet hatten, nicht mehr mithalten; so wurde es eigentlich üblich, dass die Pächter vor außerhalb kamen. Gleichzeitig aber, weil die Nachfrage nach Revieren bei weitem das Angebot überstieg (übrigens der Grund dafür, dass die Reviere immer mehr zerstückelt wurden), kam es zu regelrechten Bieterschlachten bei Neuverpachtungen. Allgemein üblich wurde dabei das Angebot, die jeweiligen Genossenschaften von allen Wildschadensforderungen freizustellen, d. h., alle Wildschäden in Bausch und Bogen zu übernehmen.   Diese „Gewohnheit“ übrigens wird gerade in letzter Zeit immer mehr aufgeweicht, die Neupächter pachten nicht mehr zu allen Konditionen. Bei uns im Sauerland wird es immer mehr üblich, die gesetzliche Regelung wieder zu vereinbaren und lediglich pro Jahr einen einmaligen Pauschbetrag, z. B. 1.000,00 €, zu vereinbaren. Das hat zweifellos sein Gutes, denn jetzt hat auch die Genossenschaft wiedr Interesse daran, auch bei der Bestellung von Feldern beispielsweise sich Gedanken um die Bejagungsmöglichkeiten zu machen.   Weidmannsheil,   Manfred Nolting  


    
    



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