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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis

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Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis


Chronologisch Thread 
  • From: Detmar Kleensang <detmar AT gmx.de>
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] [AG-Jagd] Wildschaden / Beitrag Cassis
  • Date: Thu, 28 Jun 2012 23:30:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Moin!

Nur so nebenbei möchte ich ein recht neues Gerichtsurteil erwähnen, wonach kein Landeigentümer verpflichtet ist, an die Jagd zu verpachten. Man darf sich also verweigern und so unbejagbare Flächen schaffen. Inwieweit das Auswirkungen auf die Schadenersatzpflicht bei Wildschäden hat vermag ich aber derzeit nicht zu sagen.

Offenbar sollen die ersten Jäger allerdings nervös werden, weil sie eine Flut von Wildschäden auf Jagdpachten befürchten, die von nicht an die Jagd verpachteten Flächen ausgehen könnten. Das Wild ist ja nicht dumm und verzieht sich in solche Ecken, wenn es merkt, dass dort nicht gejagt wird / werden darf und kommt zum äsen dann aber doch mal auf eine Nachbarfläche. Die Bestandskontrolle könnte damit eventuell schwer werden.

Gruß, Det


Am 28.06.2012 um 20:00 schrieb Jens Stahlmann:

Hall Manfred!
Nätürlich ist die Jagdgenossenschaft wildschadenpflichtig ! Es sei denn,sie tritt diese Pflicht an den Pächter ab.
Selbst wenn der Wildschaden gedeckelt wird wie bei euch( 1000€),zahlt aber immer noch nicht derjenige, aus dessen
Bestand die Sauen kommen. In diesem Fall gehört er doch nicht mehr der Jagdgenossenschaft an wenn er seine
Flächen aus dem Pachtbezirk herausnimmt. Die Dummen sind doch in jedem Fall die Anderen.(Genossen oder der Pächter)
Und sind wir doch mal ehrlich: Wer sich bei solchen Sachen schon gegen die anderen Genossen im Dorf stellt,bei dem kann ich mir nicht vorstellen,
das er bei allen anderen Sachen in der Gemeinschaft mitzieht. Also ein Außenseiter, dem es dann auch egal ist, das die Anderen die Zeche zahlen müssen.
In meiem Revier gibt es so jemanden zum Glück nicht!

MpG
Cassis 
 

Am 28.06.2012 16:37, schrieb Manfred Nolting:

In welchem Gesetz steht das ein Grundeigentümer auf dessen Grund und

Boden sich eine Wildschweinrotte niedergelassen hat den Wildschaden im

angrenzenden Maisfeld bezahlen muß?

Das ist doch völliger Unsinn!

Wildschadenpflichtig ist der Jagdpächter in dessen Revier das Maisfeld

liegt.

Es spielt überhaupt keine Rolle woher die Schweine kommen oder wohin sie

gehen!

Bitte besser informieren! Der Dumme ist der Pächter!

 

MpG

Cassis

 
 

Hallo, Cassis.

 

Das ist mitnichten so und wieder ein Beweis dafür, das ein Tatbestand durch reine Gewöhnung quasi „Gesetzkraft“ erreicht, vor allem in den Köpfen.

 

Nein, laut Gesetz ist die Genossenschaft dem einzelnen Genossenschaftsmitglied ersatzpflichtig. Der Gedanke, der dahinter stand, war, eventuelle Schäden auf viele Schultern zu verteilen, an sich ein löblicher Gedanke.

 

Mit den Jahren aber stiegen die Pachtpreise, vor allem, weil das Großbürgertum sich in die Jagden drängte; mit den Preisen, die da geboten wurden, konnten die einzelnen Genossen, die bis dahin gepachtet hatten, nicht mehr mithalten; so wurde es eigentlich üblich, dass die Pächter vor außerhalb kamen. Gleichzeitig aber, weil die Nachfrage nach Revieren bei weitem das Angebot überstieg (übrigens der Grund dafür, dass die Reviere immer mehr zerstückelt wurden), kam es zu regelrechten Bieterschlachten bei Neuverpachtungen. Allgemein üblich wurde dabei das Angebot, die jeweiligen Genossenschaften von allen Wildschadensforderungen freizustellen, d. h., alle Wildschäden in Bausch und Bogen zu übernehmen.

 

Diese „Gewohnheit“ übrigens wird gerade in letzter Zeit immer mehr aufgeweicht, die Neupächter pachten nicht mehr zu allen Konditionen. Bei uns im Sauerland wird es immer mehr üblich, die gesetzliche Regelung wieder zu vereinbaren und lediglich pro Jahr einen einmaligen Pauschbetrag, z. B. 1.000,00 €, zu vereinbaren. Das hat zweifellos sein Gutes, denn jetzt hat auch die Genossenschaft wiedr Interesse daran, auch bei der Bestellung von Feldern beispielsweise sich Gedanken um die Bejagungsmöglichkeiten zu machen.

 

Weidmannsheil,

 

Manfred Nolting

 



    


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