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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] Bauernhöfe statt Agrarfafriken

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] Bauernhöfe statt Agrarfafriken


Chronologisch Thread 
  • From: Christoph Dahlmann ABL-NRW <dahlmann AT abl-ev.de>
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] Bauernhöfe statt Agrarfafriken
  • Date: Tue, 22 May 2012 23:21:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

liebe leute,

mische mich mal kurz ein. die abl hat auch keine fixen zahlen, die einzigen, die je nach tierart aufgeschlüsselt welche haben, ist neuland. dies ist ein konventionelles  vermarktungsprogramm für artgerechte tierhaltung. es beschränkt sich aber nicht nur auf die tierhaltung, desweiteren sind gentechnisch veränderte Organismen in den futtermitteln, verboten, keine futtermittelimporte aus übersee und wie schon erwähnt, die bestandsobergrenzen. meines wissens sind das bei sauen z.b. 95, bei mastschweinen 600 ..., es gab auch sonst eine hektar obergrenze, ob es die noch gibt weiß ich nicht. für die zusammenstellung eines positionpapieres der ag lws ist es sicherlich auch sinnig, sich den wahnsinn im bereich der futtermittelindustrie anzuschauen, ich gebe mal das stichwort soja in die runde. alternativen zu erarbeiten versuchen wir gerade im abl-projekt 2vom acker in den futtertrog. bei interesse einfach mal auf der homepage schauen <www-vom-acker-in-den-futtertrog.de>. es gibt vom agrarbündnis ein papier, die vor ungefähr 10 jahren versucht haben sich den begriff "bäuerliche landwirtschaft" zu nähern. bei interesse schaue ich mal, ob es das als pdf gibt.
ich hoffe das hilft.
beste grüße,

christoph

Hallo zusammen,

 

Die AbL hat da eine genaue Definition für einen bäuerlichen Betrieb, in der für jede Tierart fixe Zahlen festgelegt sind.

Die Zahlen habe ich jetzt nicht vorliegen, lassen sich aber sicher im Internet finden.

 

Mein Vorschlag wäre, sich bei der Definition eines landwirtschaftlichen Betriebes an das Baugesetzbuch (BauGB) zu halten:

 

§ 201 Begriff der Landwirtschaft

Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft

einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden,

landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, (was auch abstrakt zulässig ist)

 

Das würde sowohl für den bayerischen Almbauern passen wie auch für den Großbetrieb in McPom.

 

LG

 

Wolfgang

 

Von: ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-landwirtschaft-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Detmar Kleensang
Gesendet: Dienstag, 22. Mai 2012 20:38
An: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-landwirtschaft] Bauernhöfe statt Agrarfafriken

 

Moin Klaus!

 

Du hast Dir mal wieder eines der schwierigeren Themen rausgesucht, was? ;)

Ist aber wirklich wichtig, da stimme ich Dir zu. 

 

Ich muss morgen mal rumtelefonieren. Irgendwo geisterte nämlich eine brauchbare Definition rum. Ich habe sie bei mir leider nicht gefunden. 

 

Das Problem dabei ist ja, dass man keine in irgendeiner Weise starre Definition hernehmen sollte. Wir haben einen Strukturwandel und es wird immer einen wie auch immer gearteten Strukturwandel geben. Daher muss so eine Definition "mitwachsen" können, sollten die Betriebe auch aus anderen Gründen als der mangelnden Wirtschaftlichkeit weniger werden. 

 

AFAIK kam in dieser Definition auch die Landbindung an den Betrieb (Hektar zur eigenen Futterversorgung und Verbringung von Wirtschaftsdünger) vor sowie die Anzahl der Arbeitskräfte, die aus der Wirtschaftlichkeit des Betriebes einen angemessenen Lohn beziehen können. 

 

Das war insofern keine starre Vorgabe, da auch größere Betriebe mit meinetwegen mehreren tausend Hektaren Fläche als "bäuerliche Landwirtschaft" gelten können, wenn sie den größten Teil ihrer Futterversorgung von eigener (oder gepachteter) Fläche beziehen können anstatt von anderen Betrieben zukaufen zu müssen. Und ebenso gilt er als bäuerlich, wenn er bei solche einer Größe entsprechend vielen Arbeitskräfte und deren Familien ein sicheres und würdiges Leben ermöglicht. 

 

Auch war Teil dieser Definition, dass die räumlichen Bedingungen eine Rolle spielen sollten. Auf der bayerischen Alm passt ein 2000ha-Betrieb einfach nicht so gut wie bsw in Meck-Pom. Andere Regionen vertragen vielleicht einen guten Mischmasch aus Betriebsformen und -größen.

 

Eine Größendiskussion wird immer gerne als nachteilig und hinderlich angesehen. Oder aber ausgenutzt, um zu radikalisieren. Daher sollten wir uns mehr auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise konzentrieren und unterschiedliche Größenordnungen möglichst umfänglich ansprechen.

 

Gruß, Det

 

 

Am 22.05.2012 um 19:08 schrieb Klaus Reuter:



Ahoi,

da schon verschiedentlich der Begriff "bäuerliche Landwirtschaft" benutzt wurde - auch als Ziel einer piratigen Agrarpolitik -, sollten wir uns darauf einigen, was wir darunter verstehen.

Nehmen wir die Tierzahlen des Immissionsgesetz/privilegiertes Bauen/Abgrenzung Gewerbe? Oder die Anzahl der Beschäftigten? Oder die Höhe des Umsatzes/Gewinn? Oder gar die Fläche in Hektar?

So sehr ich die Aussage "Bauernhöfe statt Agrarfabriken" unterstütze, so schwierig finde ich die Definition von "bäuerlicher Landwirtschaft". Als ich Anfang der 80er meine lw. Lehre begann, verstanden wir noch ca 50 ha mit 30 Milchkühen darunter. Nun haben selbst viele ABL'er eher 100 ha mit 60 Milchkühen. Wie sieht es in 10 oder 20 Jahren aus? Aktuell wird ja der Landwirt, der "nur" für 100 Milchkühe neu bauen will von der Offizialberatung (LWK) belächelt - wenn nicht sogar hinter vorgehaltener Hand für verrückt erklärt.

Wie anderer Stelle gesagt, halte ich Definition des Begriffs für fast unmöglich (u.a. weil sich vieles rasch ändert). Aber wenn wir ihn verwenden, sollten wir Konsens haben, was wir darunter verstehen.

LG Klaus


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