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ag-landwirtschaft - [Ag-landwirtschaft] WG: "Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen"

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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[Ag-landwirtschaft] WG: "Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen"


Chronologisch Thread 
  • From: "Pirat Wolfgang" <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
  • To: <ag-tierschutz-landwirtschaft AT lists.piraten-nds.de>, <ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-landwirtschaft] WG: "Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen"
  • Date: Mon, 2 Apr 2012 20:37:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Title: „Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen"

 

 


Von: pressestelle AT ml.niedersachsen.de [mailto:pressestelle AT ml.niedersachsen.de]
Gesendet: Montag, 2. April 2012 16:15
An:
Betreff: „Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen“

 

„Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen"

Legehennenhaltung: Landwirtschaftsminister Gert Lindemann sieht Länder nicht in der Pflicht

Hannover. Mit großer Verwunderung hat Landwirtschaftsminister Gert Lindemann die Ankündigung des Bundes zur Kenntnis genommen, keinen neuen Bundes-Vorschlag zur Kleingruppenhaltung von Legehennen vorzulegen und die Zuständigkeit einer einheitlichen Rechtsgrundlage nun bei den Ländern zu sehen. „Es gibt keinen Grund für die Länder, das Thema erneut aufzugreifen. Der mit breiter Mehrheit im Bundesrat verabschiedete Kompromissvorschlag liegt auf dem Tisch. Nun ist der Bund am Zug, der sich der Erfüllung seiner Kernaufgabe nicht entziehen und die Verordnung entsprechend erlassen sollte", so Lindemann. Falls der Bund sich gegen eine Umsetzung der vorliegenden Verordnung entscheide, müsse er einen neuen, kompromissfähigen Vorschlag vorlegen.

Der Hintergrund: In seiner Sitzung am 2. März hatte der Bundesrat einem Vorschlag der beiden Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zugestimmt, nach dem eine Übergangsfrist der Kleingruppenhaltung bei Legehennen bis 2023 - im Einzelfall längstens bis 2025 - festgelegt wird. Der Kompromiss war formuliert worden, nachdem der Bund mit seinem eigenen Vorschlag mit einer Übergangsfrist bis 2035 im Bundesrat gescheitert war.
Die Begründung des Bundes, der in der März-Sitzung verabschiedete Verordnungsentwurf sei nicht verfassungskonform, weil er die Nutzungsdauer der Stallanlagen nicht ausreichend berücksichtige, ist für Landwirtschaftsminister Lindemann nicht nachvollziehbar: „Genau diesen Punkt hat das Gutachten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft, das die Grundlage für den Kompromissvorschlag gebildet hat, ausführlich beleuchtet. Der Kompromiss-Vorschlag richtet sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer der Anlagen, der Vertrauensschutz wird in vollem Umfang berücksichtigt."

 

 

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:

 

 

Natascha Manski

 

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Pressesprecherin
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2137
Fax: 0511/120-992137
natascha.manski AT ml.niedersachsen.de

 

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Herausgeber: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

 

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  • [Ag-landwirtschaft] WG: "Bund muss für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen", Pirat Wolfgang, 02.04.2012

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