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ag-landwirtschaft - [Ag-landwirtschaft] WG: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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[Ag-landwirtschaft] WG: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?


Chronologisch Thread 
  • From: "Pirat Wolfgang" <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
  • To: <ag-tierschutz-landwirtschaft AT lists.piraten-nds.de>, <ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-landwirtschaft] WG: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?
  • Date: Thu, 15 Mar 2012 17:04:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

 

 


Von: Eckehard.Niemann [mailto:eckehard.niemann AT freenet.de]
Gesendet: Donnerstag, 15. März 2012 16:32
An: eckehard.niemann
Betreff: Fw: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?

 

 

----- Original Message -----

From: Eckehard.Niemann

To: eckehard.niemann

Sent: Thursday, March 15, 2012 4:26 PM

Subject: Fw: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?

 

 

----- Original Message -----

From: Eckehard.Niemann

To: eckehard.niemann

Sent: Wednesday, March 14, 2012 11:58 AM

Subject: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer letzten Pressemitteilung über unkontrollierte Gülle- und Trockenkot-Ströme (siehe Anlage) und mit Blick auf zu erwartende weitere Enthüllungen bei der Pressekonferenz der grünen Landtagsfraktion in Hannover am Freitag hier eine weitere AbL-Pressemitteilung zu einer offenbar skandalösen Genehmigungs- bzw. Kontrollpraxis bei agrarindustriellen Stall- und Biogas-Anlagen.
   
Mit freundlichen Grüßen
Eckehard Niemann, AbL
0151-11201634

 

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft  e.V.
Landesverband Niedersachsen/Bremen - Pressesprecher :
 Eckehard Niemann, Varendorferstr.24, 29553 Bienenbüttel
T: 0151 - 11 20 16 34,  Mail:
eckehard.niemann AT freenet.de 




AbL-Pressemitteilung


Freibriefe für Gülleströme bei Agrarfabrik-Genehmigungen?
 

Massive Kritik an einer „agrarindustriefreundlichen und unzulänglichen Genehmigungspraxis“ beim Bau großer Stall- und Biogas-Anlagen mit offenbar weitgehend unkontrollierten Bescheinigungen über die Gülle- Trockenkot- und Biogassubstrat-Verbringung aus diesen Anlagen hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) geäußert. Eine solche Praxis begünstige den Bau von Agrarfabriken und gehe zu Lasten der großen Zahl jener Landwirte, die mit ihrem Wirtschaftsdünger vorschriftsmäßig und verantwortlich umgingen.  

Branchen-Insider sprächen sogar von einem „mafiösen Agrarindustrie-Kartell“, das den Investoren von Großmastanlagen ohne ausreichende Prüfungen die für die baurechtliche Genehmigung notwendigen Bescheinigungen für den angeblich „ordnungsgemäßen“ Verbleib von Gülle, Hühnertrockenkot und Biogas-Gärsubstrat  ausstelle. Gemeint ist eine bei der Landwirtschaftskammer in Oldenburg verwaltete „Rahmenvereinbarung über die überbetriebliche Verwertung organischer Nährstoffträger“, die schon 2003 zwischen namhaften Akteuren im Raum Südoldenburg-Emsland-Bentheim abgeschlossen wurde: den Landwirtschaftskammern, dem Landvolk-Landesbauernverband, den Landesverbänden der Lohnunternehmer und der Maschinenringe, dem Niedersächsischen Landkreistag und den Arbeitsgemeinschaften der Landberatung und Beratungsringe.

Hintergrund ist laut AbL die Tatsache, dass ein Großteil der großen Stall- und Biogas-Bauten in Betrieben erfolge, die nicht genügend Fläche für die ordnungsgemäße Verwertung ihrer Abfälle als Dünger bewirtschaften. Eine Genehmigung dieser Agrarfabriken dürfe eigentlich nur erfolgen, wenn die Investoren durch einen „Qualifizierten Flächennachweis“ (QFN) dokumentierten, wie viel sie von dem Wirtschaftsdünger auf eigenen Flächen ausbringen könnten und in welchen anderen Betrieben die Ausbringung der Überschüsse geschehen werde.

Für den Export über Hunderte von Kilometern und die Verteilung an Landwirte in Ackerbauregionen haben Unternehmen so genannte „Güllebörsen“ gegründet, die laut Bundes-Verbringungsverordnung auch dokumentieren sollen, dass die Flächen der Empfänger von Gülle, Trockenkot und Biogas-Substraten wirklich noch nicht überdüngt und aufnahmefähig sind.

Genau das scheint laut AbL in großem Maßstab nicht zu geschehen bzw. werde kaum kontrolliert. In den Dienststellen der Landwirtschaftskammer bearbeiten viel zu wenige Sachbearbeiter diese „Nährstoff-Ströme“ – trotzdem bekam und bekomme offenbar fast jeder Investor seine Bescheinigung für die Baugenehmigung. In der regionalen Branche zirkulierten sogar Behauptungen, wonach die meisten der Vermittlungen nicht nur unkontrolliert erfolgen, sondern manche sogar nur auf dem Papier: Der Investor behalte seine Gülle und bezahle für deren angebliche und „dokumentierte“ Verbringung lediglich 3 Euro pro Kubikmeter. Viele Akteure bezeichneten die „Rahmenvereinbarung“ hinter vorgehaltener Hand als eine „Lachnummer“, im Raum Südoldenburg kursierten sogar Gerüchte über Bestechungen.

Auf Anfrage teilte ein Vertreter der Landwirtschaftskammer aus Oldenburg der AbL mit, vorhandene Kontroll-Lücken würden demnächst durch weitere 15 Angestellte sowie durch die Ergänzung der Bundes-Verbringungs-Verordnung mittels einer Landes-Verbringungs-Verordnung geschlossen. Nach dem Aufbau eines entsprechenden Verfahrens müssten die Abgeber der Wirtschaftsdünger dann künftig die Mengen melden, so dass man dann – gebührenfinanziert - die Stoffströme systematisch nachvollziehen könne. Die AbL begrüßte diese Absichten des niedersächsischen Agrarministeriums, bewertete die Aussagen aber als Beleg dafür, dass die Vorwürfe über eine bisher unzureichende Kontrolle der Gülle- Trockenkot- und Biogassubstart-Ströme zuträfen.


„Es ist ein Skandal“, so AbL-Landesvorsitzender Martin Schulz, „dass man bisher eine Flut von agrarindustriellen Großmastanlagen offenbar einfach so genehmigt hat, ohne wirklich den Verbleib der anfallenden Trockenkot- und Güllemengen zu kontrollieren!“ Ohne den dauerhaft überprüfbaren Nachweis, dass diese Nährstoffe auf eigenen oder anderen Flächen ordnungsgemäß eingesetzt würden, dürfe nun keine flächenunabhängige Großmastanlage mehr genehmigt werden. Die bisher erteilten Genehmigungen für Agrarfabriken seien entsprechend zu überprüfen. Dies wäre ein weiterer Schritt zu einem Verbot der Agrarfabriken und der darin praktizierten agrarindustriellen Qualhaltung – hin zu einer artgerechten Tierhaltung in mittelständischen, bäuerlichen Strukturen mit Flächenbindung und betrieblichen und regionalen Nährstoff-Kreisläufen.
 

4.615 Zeichen                                                                                                               14.03.2012

Attachment: Pressemitteilung AbL Nds. - Abl enthüllt unkontrollierte Trockenkot- und Gülle-Flut aus Agrarfabriken.doc
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Attachment: Pressemitteilung AbL Nds. - Freibriefe für Gülleströme bei Agrarfabrik-Genehmigungen.doc
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  • [Ag-landwirtschaft] WG: Freibriefe für Gülleströme bei der Genehmigung von Agrarfabriken?, Pirat Wolfgang, 15.03.2012

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