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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Rauchverbot

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Rauchverbot


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. A. Cavicchioli" <cavicchioli AT t-online.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Rauchverbot
  • Date: Wed, 09 May 2012 12:41:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo wer auch immer der Verfasser (kommentar der Partei, ja wer ist z.Zt. die Partei? wohl wir oder nicht?) ist,

hier geht es nicht um die Bevormundung von rauchern, sondern um das Recht von Nichtrauchern durch Rauchern in ihrer Selbstbestimmung beeinträchtigt zu werden. Wenn ich durch mein selbstbestimmtes Verhalten andere schädige, dann beeinträchtige ich das selbstbestimmte Verhalten anderer. Was soll also der Unsinn mit den Zahlen?

Es geht gar nicht darum, anderen das Rauchen zu verbieten, sondern sie daran zu hindern, andere zu schädigen.

Viele Grüße
Alessandro

Am 09.05.2012 12:29, schrieb Korvette:
On Behalf Of Ulrike Jokiel

Hallo Ulrike,

Kommentar der Partei:
Eine Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang
mit Rausch-
und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der Piraten. Es muss
jedoch gesichert sein, dass Angestellte in der Gastronomie auch in einer
rauchfreien Umgebung arbeiten können. Ein kategorisches Verbot gewichtet
die Interessen aber nicht richtig.
Ich verstehe diese Stellungnahme nicht. Wie ist denn nun der Standpunkt?
Wenn in einer Gaststätte geraucht wird, dann können Angestellte keinen
rauchfreien Arbeitsplatz haben. Wie sollte das gehen?
Dazu gibt es aus meiner Sicht viele Punkte zu berücksichtigen.

Vorwegschicken möchte ich, dass dieser Sachverhalt grundsätzlich durch die
Arbeitstättenverordnung, dort § 5 Abs. 2, im Binnenverhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist
(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf).

Normalerweise wird nicht in der gesamten Gaststätte geraucht, das sind Ausnahmen in sogenannten
"Einraum-Kneipen" (unter 75 m²). Beginnen wir mit diesen. Hier haben wir es überwiegend
mit sogenannten "inhabergeführten" Betrieben zu tun, die - wenn überhaupt - nur einen
Angestellten zur Vertretung haben. Da kann man sich immer einigen.

Berücksichtigt man, dass gut 70 Prozent des Servicepersonals in der
Gastronomie aktive Raucher sind, gibt es erfahrungsgemäß in Gaststätten mit
abgetrennten Rauchernebenräumen auch keine größeren Probleme:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Raucherbereich arbeiten
möchten, müssen das auch nicht, darauf sollten zumindest die Arbeitgeber
besonders achten!

Eher haben wir es mit dem umgekehrten Sachverhalte zu tun, nämlich dass selbst
rauchende Mitarbeiter eine Anstellung in der Rauchergastronomie suchen, um nicht selbst
ständig zum Rauchen vor die Tür gestellt zu werden (was wiederum einige Arbeitgeber
untersagen, da es keinen "guten Eindruck" macht, wenn die Angestellten auf
der Straße stehend während der Arbeitszeit rauchen). Es gab Modellprojekte, bei denen
z.B. schwanger werdende Frauen mit solchen Mitarbeitern verlustfrei tauschen konnten.
Es hat sich gezeigt, dass es quasi keinen Bedarf gab und sich eigentlich immer
betriebsintern geeinigt werden konnte.

lg. Kor.





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