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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Pflegeversicherung Anspruch undurchsichtig

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Pflegeversicherung Anspruch undurchsichtig


Chronologisch Thread 
  • From: Averlon <c38sgzkz AT averlon.net>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Pflegeversicherung Anspruch undurchsichtig
  • Date: Tue, 01 May 2012 16:36:27 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Guido,
letztendlich empfinde ich deine Darstellung mehr oder weniger als Zustimmung.

Mir ist sehr klar, dass die Ansprüche, weil gesetzlich geregelt, jederzeit geändert werden können und wahrscheinlich auch werden. In welche Richtung auch immer.
Aber dann ändert sich halt die "Kontoinformation".

Soweit ich das sehe, stimmst du meiner Forderung nach Transparenz ja grundsätzlich zu. Ich will da auch kein Gesetz erwirken. Das ist für mich ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Bei meiner PKV bekomme ich auch eine Übersicht was ich gezahlt habe und was geleistet wurde, auch wenn da nur indirekt ein Zusammenhang besteht.

Die Bescheide der Pflegeversicherung sind prinzipiell schon lesbar. Es gibt aber zuviele, in der Programmiersprache, if .... else.

Egal.
Dashboard hin oder her. Transparenz über das was einem zusteht muss her. Auch wenn sich das Gesetz morgen ändert will ich heute wissen was mir noch zusteht.

In meinem konkreten Fall habe ich sogar den Verdacht, dass diese Intransparenz explizit von der Pflegeversicherung genutzt wird um Leistungen nicht erbringen zu müssen. Immerhin ist es eine Versicherung. Und welche Versicherung zahlt schon freiwillig.

Für einen Pflegebedürftigen oder deren Angehörige ist jeder Cent wichtig. Die Kosten fressen uns auf. Letztendlich führt der Gang dann zum Sozialamt und damit zur Allgemeinheit. Auch nicht hilfreich.

Ich fordere bzw. wünsche nur Transparenz über das was mir zusteht. Egal wie. Das sollte nicht falsch sein!?
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Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards

Kallewirsch

 

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Am 01.05.2012 16:12, schrieb Guido Strunck:
Am 01.05.2012 09:50, schrieb Firma Averlon:
Hallo Guido,
wie die Pflegekasse finanziert wird ist, so meine Meinung in diesem Zusammenhang, eher irrelevant.

Das sehe ich anders. Ein "Konto" gaukelt den Leuten vor, das ist was für sie zurückgelegt, was ihnen gehört und was mit der Zeit sogar mehr wird. Das ist bei Umlagesystemen schlicht sachlich falsch. Du meinst gar nicht, wie viele finanzielle Analphabeten da draußen leben, die den Begriff "Rentenkonto" immer noch mit einem für sie geführten staatlichen Sparkonto gleichsetzen und ihre jährliche unverbindliche GRV-Prognose als Kontoauszug betrachten.

"Kontoauszüge" auf Papier veralten zudem recht schnell, da es hier ja nicht um mess- und zählbares Geld geht, sondern um sozialrechtliche Ansprüche wo sich de Anspruchsgrundlage von einem Tag zum Nächsten drastisch verändern kann (Bsp. Neubewertung des GdB, Ansprüche wo eine zeitnahe ärztl. Einzelfallprüfung gefordert ist ...).

Der Pflegebedürftige hat, sofern in einer Pflegestufe eingestuft, gem. Gesetz einen Anspruch auf Zahlungen/Leistungen egal ob der Geldtopf der Pflegeversicherung voll ist oder leer ist. Wo das Geld dann her kommt wenn der Topf leer ist steht auf einem anderen Blatt.

Ansprüche sind gesetzlich geregelt. Gesetze kann man mit einfacher parlamentarischer Mehrheit ändern. Ist für die Bedienung der Ansprüche kein Geld da, druckt man eben welches oder wertet die Ansprüche ab. Fallbeispiel wie sowas gemacht wird: Griechenland.

Mir geht es rein darum die Leistungen bzw. den Anspruch transparent zu machen.
Was steht einem zu?
Wieviel davon habe ich schon aufgebraucht?

Bei kontingentierten Ansprüchen sollte eigentlich schon in der Bewilligung in klarem Deutsch drinstehen, wie hoch der Anspruch ist bzw. was davon bereits aufgebraucht wurde und in welchen Zeiträumen er sich erneuert. Da könnte man wahrscheinlich sogar auf dem Verwaltungsweg ganz ohne Gesetz so einiges optimieren. Zumal es ja bei vielen sozialrechtlichen Anspruchsarten Querbeziehungen gibt (z.B. Abhängigkeiten zwischen Pflegestufen und Zahlbeträgen oder zwischen GdB und Steuerfreibeträgen).

Meine Vision dafür, wie das in 5-10 Jahren aussehen könnte: Sowas wie das Google Dashboard (https://www.google.com/dashboard/) auf einer eGov-Plattform der Sozialversicherungen, wo alle sozialrechtlichen Ansprüche, Stati und Infos für den Einzelnen abrufbar zusammenlaufen. Hauptproblem (neben der Technik) dürfte das Zusammenführen von beitragsgebundenen Ansprüchen mit rein steuerfinanzierten aber oftmals einkommensabhängigen Ansprüchen sein.

In der Kürze wären aber schon lesbare und vollständige Bewilligungen und Bescheide ein großer Schritt nach vorn - frei nach dem Motto: "Die Amtssprache ist Deutsch".

Gruß Guido

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