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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] (kein Betreff)

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: DocHolliday <DocHolliday AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] (kein Betreff)
  • Date: Fri, 21 Oct 2011 16:54:10 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Um hier nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen müsste man mal differenzieren, ob mit diesem Vorschlag gesetzlich oder privat versicherte Patienten gemeint sind.

Da es bei den Privaten so bereits läuft, kann es ja eigentlich nur um gesetzlich Versicherte gehen, umsomehr wundert es mich, dass ich hier ständig von Ablehnung der Patienten durch die KK lese.

Eine gesetzliche Krankenkasse darf keine Patienten ablehnen, jeder Patient, egal wie krank oder gesund muss aufgenommen werden.
Und auch in der PKV ist einer Versicherung mit Vorerkrankungen nicht unmöglich, dann aber zu deutlich höheren Prämien (durch die Risikozuschläge). Das lässt sich derzeit nicht verhindern, weil das PKV-System anders aufgebaut und ausgerechnet wurde.

Was die geforderte Transparenz in der kassenärztlichen Abrechnung angeht ist es so, dass jeder Patient sich direkt nach der Behandlung einen Ausdruck vom Arzt geben lassen kann, auf dem die abgerechneten Leistungen erscheinen. Dieser Ausdruck ("Patientenwuittung") muss kostenlos abgegeben werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich so einen Ausdruck am Ende des Quartals als Gesamtübersicht geben zu lassen, für die Erstellung dürfen Praxen hier jedoch ~ 1 Euro verlangen (wofür, das sei mal dahingestellt).

Diese Patientenquittungen haben nur 2 Nachteile:

1) viele Patienten wissen nicht, dass es sowas gibt (-> Aufklärungsbedarf!)

2) Ärzte wissen bei der Erbringung von Leistungen noch nicht, wieviel Geld sie dafür genau bekommen. Man kann auf den Quittungen einen ungefähren Betrag angeben, der genaue Betrag steht allerdings erst einige Quartale später fest.

Unabhängig davon darf sich jeder Patient bei seiner Krankenkasse einen Auszug anfordern, welche Ärzte Leistungen für ihn abgerechnet haben und was die Ärzte daran verdient haben. Diese Auskunft ist kostenlos und wird immer für das zurückliegende Geschäftsjahr erstellt.

Problem auch hier: viele Patienten wissen nicht, dass es sowas gibt und auch die Krankenkassen haben solche Anfragen sehr ungerne (dann müssten sie nämlich im Auftrag des Patienten die Abrechnungsstellen / Kassenärztlichen Vereinigungen) anschreiben, die Erstellung dieses formlosen Schreibens macht natürlich "Arbeit", weshalb die Krankenkassen die Versicherten auch nicht von sich aus auf diese Rechte aufmerksam machen.

Egal ob mit Patientenquittung oder Jahresauszug, der Patient kann sich über Art, Umfang und Kosten seiner Behandlung informieren und bei Unstimmigkeiten mit dem Arzt oder der Krankenkasse Kontakt aufnehmen.




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