ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Gesundheit
Listenarchiv
Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten
Chronologisch Thread
- From: Morgan le Fay <Morgan+le+Fay AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten
- Date: Thu, 01 Sep 2011 18:02:04 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Heute hat mir die AOK BaWü geantwortet. Demnach gibt es eine
"Notfalldienstordnung der KV Baden-Württemberg". Auf diese wird auch in
der Berufsordnung der Ärzte Bezug genommen.
Dort heißt es in §2 Absatz 4 Spiegelstrich 4
"die Kenntnisnahme der Notfalldienstpläne für die
Notfalldienstbereiche"
Die Notfalldienstkommission der Regierungsbezirke besteht aus jeweils 6
im Regierungsbezirk niedergelassenen Ärzten und einem Mitarbeiter der
KV.
Die AOK hat ihrerseits keine vertragliche Regelung mit der Ärzteschaft
bzgl. der Veröffentlichung der Notfalldienstpläne getroffen.
Diese Kommission scheint ihre Aufgaben völlig unzureichend wahrzunehmen
und die Kassen haben aufgrund der fehlenden vertraglichen Vereinbarung
keine Handhabe gegen die Leistungserbringer bzw. deren KV, wenn
Versicherte den Notdienst nicht nutzen können, weil niemand die
Notfalldienstpläne zu kennen scheint.
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Morgan le Fay, 01.09.2011
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.