ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Gesundheit
Listenarchiv
Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten
Chronologisch Thread
- From: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
- To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten
- Date: Wed, 31 Aug 2011 10:38:58 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Am 30.08.2011 11:55, schrieb Guido Heymann:
Hallo
tatsächlich ist in den einschl. Gesetzen nicht viel zu finden.
Das SGB V ( http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/ ) definiert zwar den "Notdienst" an einigen Stellen
v.a. §75(1) und auch §115(2)/3, sagt jedoch nichts zu einer Veröffentlichungspflicht.
Allenfalls indirekt werden die Kassen verpflichtet, die teilnehmenden Ärzte "in geeigneter Weise" anzuzeigen (nicht explizit Notdienst)
z.B. §73b Hausarztsystem (6)
oder §73c(5).
Die Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) bestimmt die Führung eines Arztregisters (inklusive Gebührenordnung siehe dort §46(1)(a))
Hier finden sich jedoch nicht unbedingt Aussagen zum Notdienst.
Bleibt noch die sog. "Bereitschaftsdienst(ver)ordnung" im Bereich der einzelnen KVen.
In Berlin (http://www.kvberlin.de/20praxis/60vertrag/30rechtsquellen/bdo.pdf)
wird zur Veröffentlichung mal gleich gar nichts verkündet.
In Niedersachsen (http://www.aekn.de/web_aekn/bibliothek.nsf/WebDocumentView/3D5E10CF34ADE486C12576EE0052760B/$FILE/Bereitschaftsdienstordnung_031208.pdf)
wird zumindest in §9 die Veröffentlichung in geeigneter Weise angesprochen.
Es gibt jedoch keine Hinweise auf die Folgen eines Verstosses!
Das ist so natürlich sehr mager und macht die KV zum Alleinverwalter des Notsystems.
Die einzelnen Kassen können nur Auskunft zu den mit ihnen vertraglich verbundenen Ärzten geben.
Eine diesbezügliche Petition könnte durchaus Aufmerksamkeit erregen.
Guido [MaHe Berlin]
-----Ursprüngliche Nachricht----- From: Morgan le Fay
Sent: Tuesday, August 30, 2011 10:44 AM
To: AG Gesundheit
Subject: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten
Kurz zur Vorgeschichte:
Donnerstag abends um ca. 19 Uhr sprach mich eine Touristin an, wo denn
der Augenarzt sei, der hier um die Ecke seine Praxis haben solle.
Sie hatte ein total gerötetes Auge. Ich sagte ihr, der Arzt ist vor ein
paar Monaten umgezogen. Sie schien ziemlich verzweifelt und bat mich,
nach ihrem Auge zu sehen, sie hätte sich einen Fremdkörper zugezogen,
der höllische Schmerzen verursache.
Da ich als Optiker weder Diagnosen stellen noch Heilkunde ausüben darf,
habe ich abgelehnt und sie aufgefordert, zur hiesigen Klinik zu gehen.
"Da komme ich gerade her. Da ist jetzt kein Augenarzt mehr, die haben
mich zu Dr. XYZ geschickt".
Ich war fassungslos! Eine Patientin mit Schmerzen und einem solchen Auge
wird außerhalb der Sprechzeiten in der Klinik nicht behandelt! (Ich weiß
wohl, dass Kliniken keine ambulanten Behandlungsfälle abrechnen können,
aber die Dame ohne Notversorgung an eine veraltete Adresse zu schicken,
ist schon bemerkenswert)
Ich bot ihr an, den Rettungsdienst anzurufen, der hier die jeweils
zuständigen Notdienst leistenden Ärzte kennt. Dachte ich zumindest!
Als ich bei der Rettungsleitstelle des DRK nach dem zuständigen
Augenarzt frage, eröffnet man mir, es gäbe bei uns keinen
augenärztlichen Notdienst mehr, die Dame müsse dann eben in die nächste
Klinik mit Augenabteilung (das wären fast 30km gewesen). Wie hätte sie
da hinkommen sollen, abgesehen davon, dass bis dahin das Auge im Falle
einer Verätzung oder Perforation hätte verloren sein können!?
Ich ließ nicht locker und man verband mich mit dem Ärztl. Dienst hier am
Ort. Dort wurde mir (und der Patientin) versichert, dass sich ein
Allgemeinmediziner das Auge ansähe und die Dame ggf. in die nächste
Augenklinik bringen ließe.
Mir ließ die Geschichte keine Ruhe und ich rief am Freitag die
zuständige KV an, wieso es denn hier keine Notdienste mehr gäbe. Darauf
die Dame bei der KV: "Aber wieso denn? Es gibt doch einen Notdienst!"
Sie könne sich nicht erklären, wieso es diese Fehlinformationen gegeben
habe. Sie bedankte sich für die Mitteilung und kündigte "Kontrollanrufe"
und "Belehrungen" an.
Soviel zur Vorgeschichte.
Als ich mit einem Bekannten (Augenarzt aus Franken) darüber sprach,
meinte er, dass es sein könne, dass wegen Honorarstreitigkeiten der KVen
Notdienstpläne nicht mehr in jedem Falle weitergegeben würden. Man müsse
wissen, dass die Rettungsleitstellen an einem Notfall besser verdienen
würden als der behandelnde Arzt im Bereitschaftsdienst. Außerdem käme
hinzu, dass das Honorar für eine Behandlung noch liederlicher sei als zu
normalen Sprechzeiten und 3 von 4 "Notfällen" gar keine seien. Deshalb
würden sich Kollegen so gut wie möglich verstecken!!
Ich gab immer noch nicht auf und rief unsere hiesige TZ an, woher denn
die Infos für die Notdienste kämen, die man veröffentlicht. Dort sagte
man mir, es gäbe keine einheitliche Quelle. Während man bei den
Zahnärzten direkt von der KZV die Notdienstpläne bekäme, müsste man sich
in Facharztbereichen die Infos aus dem Internet zusammenklauben. Wo man
keine Infos fände, verweise man an den Ärztlichen Dienst (also den
Dienst, der von einem Notdienst nichts wusste)
Das sind doch Hammerzustände, oder? Leib und Leben kann es einen kosten,
weil sich die KV bzw. die Rettungsleitstellen wegen Geld streiten!
Meine Fragen:
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die eine Veröffentlichung des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgibt?
Wenn nicht, was haltet ihr von einer Petition?
Gruß
Harry aka Morgan le Fay
Ich habe heute morgen eine Petition (19667) eingereicht, sie ist aber noch nicht veröffentlicht.
Ich bitte alle Unterstützer um Zeichnung der Petition.
Herzlichen Dank
Harry
- [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Morgan le Fay, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Guido Heymann, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Jürgen Junghänel, 30.08.2011
- [AG-Gesundheit] Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Sebastian Nerz, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Jürgen Junghänel, 30.08.2011
- [AG-Gesundheit] Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Sebastian Nerz, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Morgan le Fay, 31.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Jürgen Junghänel, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Carsten Zinke, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Morgan le Fay, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Carsten Zinke, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Morgan le Fay, 30.08.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Gesetzl. Grundlage zur Veröffentlichung von ärztlichen Notdiensten, Guido Heymann, 30.08.2011
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.