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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Fwd: Geldschöpfung vs Fristentransformation

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Fwd: Geldschöpfung vs Fristentransformation


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: AG AG-Geld <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Fwd: Geldschöpfung vs Fristentransformation
  • Date: Sun, 11 Jun 2017 00:08:01 +0200



Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

Betreff: Aw: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation
Datum: 10. Juni 2017 um 15:55:20 MESZ
An: moneymind <moneymind AT gmx.de>


Am 10.06.2017 um 01:31 schrieb moneymind <moneymind AT gmx.de>:

Hallo Rudi,
Geldschöpfung und Fristentransformation sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. 

Wie wär's mit:

1. "Geldschöpfung" a la Arne P.
Bilanz Bank/Bilanz Darlehensnehmer
a) vor Darlehensvergabe
b) nach Darlehensvergabe
c) nach Tilgung

Zu allen Forderungen und Verbindlichkeiten auch die _Laufzeit_ (Fälligkeitstermin, zu dem sie einklag- und vollstreckbar werden) dazuschreiben.

2. "Fristentransformation" a la Arne P.
dieselbe Darstellung wie oben

3. Vergleich: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Bei der Argumentation des Bankers und der Banken im Allgemeinen darf man nicht die Interessenlage vergessen. Banken haben kein Interesse, dass die Allgemeinheit versteht, dass der Finanzsektor mit selbstgemachtem Geld seine Rechnungen bezahlt und Kredite vergibt.

Die üblichen vagen mehrdeutigen Begriffe, die jedesmal erneut zu unnötiger Konfusion und unnötigen Streitereien führen.

Ich kenne zwar auch Banker, die nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt sind, dass Banken kein Geld schöpfen, aber auch im Mittelalter war die Kirche nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt, dass sich die Sonne um die Erde dreht.

Die Analogie paßt hinten und vorne nicht. Beim heliozentrischen Weltbild geht es um den Standpunktwechsel des Beobachters. Beim Streit um "Geld" geht es um überflüssige Streitereien um vage, mehrdeutige Begriffe, die durch präzise Darstellung von Bilanzen, Fristigkeiten und Erwartungen, Plänen etc. der Bilanzierenden überflüssig würden.

Entscheidend scheint mir bei allen Diskussionen zu sein, ob die Theorie bzw. Behauptungen aufgrund von Tatsachen und logischen Schlussfolgerungen bewiesen werden können und auch der Gesamtzusammenhang betrachtet wird. 

Dein Tatsachenbegriff hinkt. Es gibt keine Tatsache unabhängig vom Beobachter, seinem Standpunkt und seiner sozialen Eingebundenheit. Jede Tatsache beinhaltet schon eine Interpretation. Was intersubjektiv nachprüfbar ist, indem sich ein Zweitbeobachter auf denselben Standpunkt stellt, ist für diese beiden Beobachter dann eine "Tatsache" - wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Standpunkt zu relativieren, zu wechseln, systematisch zu variieren.

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

Mehr nicht, aber etwas anderes als die Summe seiner Teile.

Die Frage ist z.B. im Falle der Fristentransformation, ob Banken tatsächlich das machen, was sie behaupten und glauben zu tun. Die sog. Goldene Bankregel, nach der Banken sich verhalten sollten, besagt genau das Gegenteil. 

Aha? Wie lautet die "goldene Bankregel", und wer sagt, daß Banken sich nach ihnen verhalten sollen?

Und was als langfristiger Kredit erscheint, ist nach genauer Betrachtung ein stetiger Fluß gleichbleibender Zahlungen, wie z.B. bei einem Annuitätendarlehen. 

Das kommt darauf an, wie der Tilgungsplan gestaltet ist - da sind viele Variationen möglich.
Der entscheidende Punkt ist, dass die aus den Aktiva generierten Einzahlungen der Höhe und Fälligkeit nach größer oder gleich den durch die Passiva generierten Auszahlungen ist. - Und diese Situation kann durch sehr unterschiedliche Kombinationen erreicht werden.

Worin besteht für Dich der Unterschied zwischen einer Ausgabe und einer Auszahlung?

Hallo Wolfgang,

die Begriffe Ausgaben und Auszahlungen sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht völlig unterschiedlich:
Eine Ausgabe ist ein Zugang einer Verbindlichkeit, wie z.B. der Eingang einer Rechnung.
Eine Auszahlung ist eine Leistung in Geld, wie z.B. eine Barzahlung oder eine Überweisung.

Die Begriffsreihe geht noch weiter: Auszahlungen, Ausgaben, Aufwand und Kosten. Diese Begriffe sind alle grundlegend unterschiedlich und werden dennoch kreuz und quer verwechselt.

Ähnlich verhält es sich mit den Begriffen Einzahlungen, Einnahmen, Ertrag und Erlös. 

Diese Begriffe muss man sich gestapelt und versetzt vorstellen wie in dieser Abbildung:

(Abbildung fehlt für Posts auf die Mailingliste)

Das nicht beachten der Unterschiede und Ebenen führt m.E. zu erheblichen Verwirrungen und Missverständnissen.


Kannst Du jeweils ein Beispiel geben für jeweils eine Transaktion, die

Die folgenden Beispiele gelten für bilanzierende Unternehmen.

(1) eine Auszahlung, aber keine Ausgabe
Die Überweisung (= Auszahlung) einer Eingangsrechnung (= Ausgabe) aus dem Vorjahr.

(2) eine Ausgabe aber keine Auszahlung
Eine in der aktuellen Periode erhaltene Rechnung (= Ausgabe), die noch nicht bezahlt wurde.

(3) eine Auszahlung und eine Ausgabe
Eine bar (= Auszahlung) bezahlte Rechnung (= Ausgabe) aus der gleichen Periode.


darstellt?

Wenn eine Bank eine Auszahlung macht, was braucht sie dann dafür?

Geld.


Kann eine Geschäftsbank deines Erachtens eine Auszahlung mit "selbstgemachtem Geld" machen oder braucht sie dafür ein Zahlungsmittel, das sie nicht selber herstellen kann?

Jede Leistung in Geld ist eine Auszahlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit selbstgemachtem oder z.B. mit Zentralbankgeld.


Kann eine Zentralbank eine Auszahlung mit "selbstgemachtem" Geld durchführen? 

Ja, das ist z.B. eine Zahlung, d.h. eine Buchung zugunsten einer Geschäftsbank und zu Lasten der Zentralbank in der Buchhaltung der ZB.

Oder, genauer: welche Art von Sichtverbindlichkeiten kann sie in "selbstgemachtem Geld" auszahlen, welche Art von Sichtverbindlichkeiten NICHT?

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. M.E. gibt es für eine Bank immer nur eine Art von Sichteinlagen und das sind die sofort fälligen Verbindlichkeiten der Bank gegenüber ihren Kunden, d.h. die Guthaben auf den Girokonten. Dabei können Kunden auch andere Banken sein.

Viele Grüße
Arne

PS: Rest folgt später.




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