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- To: moneymind <moneymind AT gmx.de>, AG AG-Geld <AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [AG-GOuFP] Zahlung von Banken
- Date: Mon, 29 May 2017 16:36:17 +0200
Hallo Wolfgang, „Erwerbs und der Bezahlung von Aktiva durch Banken mittels
Gutschrift auf dem Girokonto“. In Deiner Mail vom 08.05.2016 10:31 antworteste Du auf meine
Aussage: Als Bezahlung erhöht die Bank dem Zahlungsempfänger dessen Eintrag auf dem Bankkonto.Wolfgang: Ich glaube, hier liegt das Mißverständnis. Dadurch, daß die Bank dem Kunden den Betrag gutschreibt, hat sie eben gerade nicht "bezahlt". Die Definition von Bezahlung ist ja, daß sie ein Schuldverhältnis endgültig auflöst. Hier besteht es aber ja gerade noch.Eine Begründung, der man leicht folgen kann und die auch auf den ersten Blick absolut logisch erscheint. Der Vergleich zwischen dem Kauf des PC durch eine Bank und dem Kauf durch eine Nichtbank vernachlässigt jedoch das besondere Privileg einer Bank, das Einlagengeschäft. Beides in der von Dir vorgenommenen Art zu vermischen führt zu einem Fehlschluss. Ich kaufe Dir einen PC ab und erhalte von Dir eine Rechnung mit Angabe Deiner Girokontonummer. Ich bezahle den PC, indem ich Dir den Kaufpreis auf Dein Girokonto überweise. Du besitzt jetzt eine zusätzliche Forderung an Deine Bank in Höhe des Verkaufspreises des PCs. Der Kaufvertrag wurde vollständig erfüllt. Jetzt kauft die Bank Dir einen PC ab. Auch dieser schreibst Du eine Rechnung mit Angabe Deiner Girokontonummer. Die Bank bezahlt, indem sie Dir den Rechnungsbetrag auf deinem Girokontonummer gutschreibt. Du besitzt jetzt eine zusätzliche Forderung an die Bank, genauso wie bei dem vorgenannten Verkauf des PCs an mich. Mit der Angabe der Girokontonummer auf Deiner Rechnung hast Du Dich gegenüber mir wie auch gegenüber der Bank einverstanden erklärt, dass die Zahlung des Kaufpreises unbar erfolgt. Die Erhöhung Deines Girokontos erfüllt in beiden Fällen den Kaufvertrag. An die Bank hast Du in beiden Fällen eine täglich fällige Forderung. Es handelt sich dabei um eine Geldschuld. Grundsätzlich kann eine Geldschuld durch "Bargeld", das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, getilgt werden. Du kannst von Deiner Bank verlangen, dass diese Dir Dein Bankguthaben bar auszahlt. Auch wenn Du mit der Bank einen Kreditvertrag abschließt, erfüllt die Bank ihren Teil des Vertrages, wenn sie Dir Dein Bankguthaben entsprechend erhöht. Dir wird ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. § 488 BGB "Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen."Deiner Sichtweise nach müsste beim gesamten Giralgeld von noch nicht erfüllten Leistungen des Bankensystems gesprochen werden? Dies nur auf die Bezahlung des Kaufes eines Aktivums zu beschränken vernachlässigt den weitaus größeren Anteil des Giralgeldes, welches durch Kredite der Banken entstanden ist. ME hat die einzelne Bank ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Kauf von Aktiva und aus den Kreditverträgen mit der Zurverfügungstellung von Bankguthaben erfüllt. Nicht erfüllt sind damit jedoch die Verpflichtungen der Bank aus dem Kontoführungsvertrag mit dem Bankkunden. Der Bankkunde kann sich sein Bankguthaben bar auszahlen lassen oder es für Überweisungen benutzen. Es macht an dieser Stelle Sinn, den Bankensektor und den Nichtbankensektor gesamt zu betrachten, da die Untersuchung einzelner Vorgänge leicht zu Fehlschlüssen führt. Die Giralgeldbestände von Nichtbanken, Größenordnung 1,1 Billionen € in Deutschland, stellen in Summe einen ewigen Kredit der Nichtbanken an die Banken dar. Für das Giralgeld zahlen die Banken keine Zinsen. Nach Basel III sind die Banken lediglich verpflichtet, 5 % dieser Summe an liquiden Mitteln vorzuhalten. Ein ewiger zinsloser Kredit bedeutet hier, dass die Banken damit kalkulieren können, 95 % des Kredites "nie" zurückzahlen zu müssen. Das "nie" muss aber gleich wieder eingeschränkt werden. Zurückgezahlt muss werden wenn die Bank abgewickelt wird, falls dann noch Vermögenswerte für die Rückzahlung vorhanden sind. Dieser Vorgang gehört jedoch nicht zu den normalen Geschäftsabläufen in einer Bank sondern ist eine Sondererscheinung und wird entsprechend nicht berücksichtigt. Rein juristisch bleibt bei einem ewigen Kredit die Kreditschuld bestehen. Faktisch wirkt sich der ewige Kredit für die Bank wie eine Dauerleihgabe der Nichtbanken an die Banken aus. Dass aus dieser Dauerleihgabe die Banken aber entsprechende Gewinne realisieren können, bezweifle ich. Weitere Gedanken zum "ewigen Kredit" folgen noch in einer separaten Mail. Der Anteil von 95 % Giralgeld wird auch als Bodensatz bezeichnet. Bänker sprechen dabei auch von Fristentransformation, ein Maß für die Geldschöpfung. Ein sofort fälliges Guthaben wird in ein "ewiges Guthaben" verwandelt??? Schon wieder ist der Beitrag zu lang geworden:-[. Deshalb jetzt ein Schnitt. Beste Grüße Rudi Müller |
- [AG-GOuFP] Zahlung von Banken, Rudolf Müller, 29.05.2017
- Re: [AG-GOuFP] Zahlung von Banken, Moneymind, 29.05.2017
- Re: [AG-GOuFP] Zahlung von Banken, Rudolf Müller, 31.05.2017
- Re: [AG-GOuFP] Zahlung von Banken, Moneymind, 29.05.2017
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