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[AG-GOuFP] Fwd: Antwort auf Ihre Anfrage 2017/002320 - Frage zum Bestand an Banknoten bei der Bundesbank
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- From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
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- Subject: [AG-GOuFP] Fwd: Antwort auf Ihre Anfrage 2017/002320 - Frage zum Bestand an Banknoten bei der Bundesbank
- Date: Fri, 24 Mar 2017 11:46:55 +0100
Hallo AG,
Datum: Montag, 20. März 2017 um 15:50
An: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT pfeilsticker.de>
Betreff: Antwort auf Ihre Anfrage 2017/002320 - Frage zum Bestand an Banknoten bei der Bundesbank
Sehr geehrter Herr Pfeilsticker,
bezüglich Ihrer Rückfrage zum Bestand an Banknoten bei der Bundesbank, möchten wir Ihnen noch folgenden Hinweis geben:
Aufgrund der besonderen Geschäftsfelder von Zentralbanken im Gegensatz zu anderen Unternehmen und Kreditinstituten, kann der EZB-Rat gemäß Art. 26 ESZB-Statut spezielle Rechnungslegungsvorschriften erlassen. Dies hat der EZB-Rat auch getan und eigenständige Rechnungslegungsregeln für das Eurosystem in der "Guideline on the legal framework for accounting and financial reporting in the European System of Central Banks (ECB/2016/34), OJ L 347, 20.12.2016, p. 3" erlassen
(http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/celex_32016o0034_en_txt.pdf).
Diese Regelungen kann der Vorstand der Bundesbank nach § 26 Abs. 2 S. 2 und 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank für die Rechnungslegung der Bank übernehmen:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Bundesbank/Aufgaben_und_Organisation/Mitteilungen/Recht/2017_02_03_10001.pdf?__blob=publicationFile.
Eine Erfassung von Banknoten im Bestand der Bank auf der Aktivseite der Bilanz ist in diesen Regelungen nicht vorgesehen.
Dies ist auch nicht angemessen, da zum einen, wie von Ihnen richtig dargelegt, die Kosten der Banknotenbeschaffung im Jahr der Beschaffung einen Aufwand darstellen und in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank auch als solcher gezeigt werden.
Dieser Aufwand vermindert damit im Jahr der Beschaffung den Gewinn der Bank. Dies schließt üblicherweise einen Ausweis auf der Aktivseite in der Bilanz aus, da Aufwendungen nicht aktiviert werden dürfen, und ist ein allgemein bei Zentralbanken übliches Vorgehen.
Dieser Ansatz entspricht zudem der praktischen Unmöglichkeit der Zuordnung von Kosten zu einzelnen im Bestand befindlichen Noten, da diese nach der Herstellung nur für eine begrenzte Zeit in den Tresoren der Bank verweilen und zudem täglich Noten wieder an die Bank zurückfließen, die nach Prüfung auf Echtheit und Umlauffähigkeit zusammen mit druckfrischen Banknoten wieder ausgezahlt werden.
Sie können also keinesfalls davon ausgehen, dass lediglich druckfrische Banknoten in den Tresoren der Bank lagern.
Desweiteren handelt es sich bei einer Banknote aus Sicht der Bundesbank nicht um einen Vermögensgegenstand im engeren Sinne. Für Vermögensgegenstände sind in den Rechnungslegungsstandards Kriterien festgelegt, die eine Banknote nicht erfüllt. Eine Banknote ist vielmehr eher ein Schuldschein.
Deshalb gelten hier auch analoge Rechnungslegungsregeln. Schuldscheine werden vom Emittenten auf der Passivseite der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. Auch bei einem "Rückkauf" ist kein Ausweis auf der Aktivseite der Bilanz möglich, sondern eine Verringerung der Verbindlichkeit vorzunehmen. Diesem Vorgehen folgt die Bilanzierung von Banknoten, die in der Accounting Guideline in Art. 14 niedergelegt ist.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
- [AG-GOuFP] Fwd: Antwort auf Ihre Anfrage 2017/002320 - Frage zum Bestand an Banknoten bei der Bundesbank, Arne Pfeilsticker, 24.03.2017
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