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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Gerechtes Geld? Teil 2

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Gerechtes Geld? Teil 2


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Winrich Prenk <info AT high-end-studio.de>
  • Cc: AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Gerechtes Geld? Teil 2
  • Date: Sun, 4 Oct 2015 12:36:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Am 03.10.2015 um 12:28 schrieb Winrich Prenk <info AT high-end-studio.de>:

Gerechtes Geld?
 
3.2.) Ungerechte Doppelwertigkeit des Geldes
 
Wer fleißig arbeitet und Lohn dafür bekommt, kann für seinen Lohn alles erwerben,
was die Volkswirtschaft gegen Geld zu bieten hat. Er kann teilhaben an den
Leistungen der Volkswirtschaft und zwar in dem Umfang, wie er selbst durch seine
Arbeit zu diesen Leistungen beigetragen hat: In dem Maße, wie er
 
a.) zum einen seine sozio-ökonomische Obliegenheit erfüllt, etwas Nützliches
für die Volkswirtschaft zu leisten, bekommt er
 
b.) zum anderen in Form seines Lohnes eine sozio-ökonomische, monetäre
Anwartschaft, die ihn berechtigt, seinerseits wiederum aus der Volkswirtschaft
etwas für ihn Nützliches abzurufen.(8)
 
Gebe ich mein tägliches Geld für Brot, Milch und Wohnung, fürs Auto und für den
Urlaub aus, so hat das Geld für mich genau den Wert, der auf den Geldscheinen
angegeben ist: 500 € sind genau 500 €. Der Wert meines täglichen Geldes ist
gleich seinem Nennwert.
 
Habe ich jedoch Geld übrig, das ich gerade nicht für Brot, Milch, Wohnung, Auto
und Urlaub ausgebe, dann kann ich es anlegen. Angelegtes Geld hat für mich nicht
nur seinen Nennwert. Vielmehr bekomme ich nach Ablauf der Anlagefrist den
Nennwert zurück plus Zinsen. Genau genommen habe ich den Nennwert meines
angelegten Geldes gar nicht aus der Hand gegeben: Ich habe ihn nur in einen
(weniger liquiden) Rückzahlungsanspruch gleichen Nennwertes umgetauscht, der
wie vorher mein Bargeld auf der Aktivseite meiner Konten erscheint. Am Ende
jedoch bekomme ich zu dem Nennwert, den ich behalten hatte, die Zinsen hinzu.
So ist das Geld, das ich übrig habe, mehr wert, als das Geld, das ich ausgebe.
 
Geld hat also zweierlei Wert: Gebe ich es aus, dann hat es nur seinen Tauschwert
(Nennwert). Behalte ich aber seinen Tauschwert (Nennwert), dann hat das Geld
für mich einen zusätzlichen Wert (Liquiditätswert). Dafür wird am Markt regelrecht
ein Preis gezahlt: der Zins. Dieser Zins ist offenbar der Preis für die wirtschaftlichen
Vorteile, welche das Geld neben seinem Tauschwert auch noch, und zwar gerade
dann bietet, wenn man es nicht ausgibt, sondern anders nutzt (Liquiditätsvorteil
des Geldes in der Kasse).

Hallo Winrich,
mein Vorschlag ist, dass man Tauschwert und Nennwert nicht gleich setzt, sondern der Nennwert ist die Maßzahl mit der Geld gemessen wird. Bei einem 10 Euro-Schein ist das die Zahl 10.
Dieser Wert bleibt immer gleich. 

Davon zu unterscheiden ist der Tauschwert, das ist die Kaufkraft des Geldes, d.h. welche Menge an Güter man für eine bestimmte Menge Geld bekommt. Die Kaufkraft ändert sich nicht nur mit der Zeit, sonder sie ist auch zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschiedlich. Der Tauschwert bzw. die Kaufkraft ist letzt endlich eine statistische Maßzahl. 

Der Zins ist der Preis für Geld auf Zeit (= Darlehen) und hat mit dem Tauschwert und Nennwert nichts zu tun. Dieser Preis kommt schlicht und einfach dadurch zustande, dass es eine Nachfrage und ein Angebot für Darlehen gibt. Dieser Zins kann - muss aber nicht - den Wertverlust oder das Risiko ausgleichen, dass der Schuldner das Darlehen nicht zurückzahlt. 

Gruß
Arne





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