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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite
- Date: Sat, 21 Feb 2015 22:41:01 +0000
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Es ist einfach nur "armselig", das erst irgendwelche "Ex"perten etwas von sich geben müssen, bevor etwas Beachtung findet.
Wie wäre es mit selber lesen?
Hier der 123 und die BIZ = die Lösung .... ach ja, an Lösungen sind bei den Piraten nur Wenige interessiert.
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/Werden der Artikel 123 EU mit den Ausführungen der BIZ in dem nummerietem Absatz 54 kombiniert, ist die Guthabenkrise der Investoren gelöst.
Durch Kredite von Banken innerhalb GR mit der durch die Aufsichtbehörde gesetztem Rating erhält der „Investor“ sein Geld zurück und alle sind zufrieden.
Absatz 1 des 123 verbietet die unmittelbare Beteiligung der ZBs. Im Absatz 2 werden die staatlichen als auch privaten Geschäftsbanken von den Bestimmungen im Absatz 1 ausgeschlossen.
Die Ausführungen in 54. Wiederum erlauben der nationalen Aufsichtsbehörde, die Kredite Eigenkapitalhinterlegungsfrei zu setzen.
Nun hat die Regierung von GR das Geld um den „Investoren“ ihr Geld zurückzugeben. Durch das Rating der nationalen Aufsichtbehörde sind die Kredite zu 100% zb-fähig, so dass ZB-Geld an die anderen Eurostaaten fließen kann (was allerdings die Target2-Salden erhöht.
Die Guthaben bleiben erhalten,der Anleger schwimmt im Geld ohne Bedarf (und hat nun eine „Anlagenkrise“) der Vermögensgeber Staat bleibt erhalten ohne dass auch nur irgendein „Hilfspaket“ mit Knebel- und Privatisierungsverpflichtungen eingehalten werden muss.
Das kann jeder selbst nachlesen.
Nach 123 EU kuugeln und der Link zum BIZ-RegelwerK http://www.bis.org/publ/bcbs128ger.pdf
Die „Refinanzierung“ erfolgt selbstverständlich in der Landeswährung Euro und auch die Verbindlichkeiten der Banken (=das echte Geld = das Giralgeld liegt in Euro vor).
Die ZB hat nur eine passive Rolle und wird zum Zwecke der Lösung der Guthabenkrise nicht benötigt. Die EZB ist ganz draussen und völlig machtlos.
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Artikel 123
(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.
Auszug aus den „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen (Bank für internationalen Zahlungsausgleich)
54. Nach ermessen der nationalen Aufsichtsbehörde können Kredite von Banken an ihren Sitzstaat (oder dessen Zentralbank) niedrigere Risikogewichte zugelassen werden, sofern die Forderung auf Landeswährung lautet und dieser refinanziert (19) ist (20). Wenn von dieser Ermessensfreiheit Gebrauch gemacht wird, können die Ausichtsinstanzen anderer Länder ihren Banken ebenfalls gestatten, das gleiche Risikogewicht für Kredite an diesen Staat (oder dessen Zentralbank) anzuwenden, vorausgesetzt sie lauten auf die Währung dieses Staats und sind in dieser Währung refinanziert.
55. … Banken können wählen, ob sie die individuellen Länderrisikoklassifiziierung einer von ihrer nationalen Aufsichtsbehörde anerkannten ECA nutzen oder die gemeinsame Länderrisikoklassifizierung derjenigen ECA verwenden, die am „Arrangement on Officially Supported Export Credits“ berteiligt sind. …
(19) Dies bedeutet, dass die Bank auch entsprechende Verbindlichkeiten in Landeswährung hat.
(20) Dieses niedrigere Risikogewicht kann auf Sicherheiten und Garantien ausgeweitet werden.
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Rolf_Mueller schrieb:
In Abschnitt 4.3 'A proposal to solve the European sovereign debt
crisis' auf Seite 34ff sind seine Ausführungen hierzu in diesem Paper
http://eprints.soton.ac.uk/339271/1/Werner_IRFA_QTC_2012.pdf
zu finden.
Comenius schrieb:
Ich habe irgendwie im Kopf, hier mal gelesen zu haben, dass Prof. R.----------------------------------------------------------------------instead of focusing on our differences,
Werner im Zusammenhang mit seinem Vorschlag der Staatsfinanzierung
über Bankkredite auch auf den Absatz 2 des Artikel 123 AEUV verwiesen
hat, mit dem man das Verbot der Staatsfinanzierung über die EZB
(Absatz 1 des Artikel 123 AEUV) umgehen könnte.
Kann das jemand bestätigen und gibt es dazu einen Beleg, eine Quelle?
Dankbar für alle Hinweise,
Ahoi,
Comenius
we should look at what we all have in common...
http://www.youtube.com/watch?v=qLci5DoZqHU
- [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Comenius, 20.02.2015
- Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Rolf Müller, 20.02.2015
- Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Axel Grimm, 21.02.2015
- Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Comenius, 23.02.2015
- Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Axel Grimm, 21.02.2015
- Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Axel Grimm, 21.02.2015
- Re: [AG-GOuFP] Prof. R. Werner Staatsfinanzierung über Bankkredite, Rolf Müller, 20.02.2015
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