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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Differenzierung: Brutto- vs. Nettoschulden ... und ein paar saldenmechanische Übungen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Differenzierung: Brutto- vs. Nettoschulden ... und ein paar saldenmechanische Übungen


Chronologisch Thread 
  • From: David Finsterwalder <d.finsterwalder AT gmail.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Differenzierung: Brutto- vs. Nettoschulden ... und ein paar saldenmechanische Übungen
  • Date: Wed, 18 Feb 2015 20:28:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hey Axel,

Das war wohl ein Missverständnis. Ich hatte deine Formulierung: "Es wird vom "negativen Eigenkapital" gesprochen ... damit es auf der Passivseite bleibt in der fachspezifischen Zuordnung."
...so verstanden, dass das "negative Eigenkapital" als negativer Betrag auf der Passivseite stehen würde...

Am 18. Februar 2015 um 11:36 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:
Die Sprachregelung der Fachwelt passt mit "negativen Eigenkapital" und die Zuweisung auf der Aktivseite auch. Dennoch ist eine Bezeichnung "EK auf der AKtivseite" unbekannt, es wird ja auch nach HGB anders bezeichnet ("N. d. EK .g. Fehlbetrag").

David Finsterwalder schrieb:

Hey Axel,

Keine Ahnung wie man es im IFRS macht, aber im HGB stimmt es so nicht was du sagst. Auf der Passivseite bilanziert man den üblichen Posten Eigenkapital einfach mit 0 und auf der Aktivaseite verbuchst du unter der Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" das negative Eigenkapital. Vgl. HGB § 268:

(3) Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluß der Bilanz *auf der Aktivseite* gesondert unter der Bezeichnung* "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" *auszuweisen.

Grüße
David




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