ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen
- Date: Thu, 27 Mar 2014 12:24:47 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
hypower schrieb:
http://www.finanzen100.de/finanznachrichten/wirtschaft/ein-modell-bringt-das-finanzsystem-ins-wanken_H330842459_66723/
… Solange eine Bank über Value at Risk eine beliebige Menge an Risiken verbergen kann, ist es völlig egal, ob sie eine Eigenkapitalquote von 8 Prozent oder von 30 Prozent hat.
H.Riedel stellt fest, dass eine absolute Festlegung der Höhe des EK (in % der Bilanzsumme) keien Lösung ist.
Dem stimme ich ohne wenn und aber zu.
H.Riedel stellt fest, das Regeln und Kennzahlen benötigt werden, die sich nicht austricksen lassen.
Die Regeln sind schon alle vorhanden, es mangelt nur an der passenden Umsetzung = das „Austricksen“ ist im großen Stil „abgesichert“.
Ein paar Beispiele:
*Eine 75% Restfinanzierung eines Neuwagens*
Der Wagen hat eine Vollkaskoversicherung, die Kreditlaufzeit beträgt 5 Jahre.
Die EK-Reservierungsquote beträgt Null.
Begründung: Zu jedem Zeitpunkt ist der Restwert des KFZ höher als der Restkreditbetrag.
Im Falle eines Totalschadens, Diebstahl und/oder „umfangreicherer“ Instandsetzung greift die Vollkasko, im Falle von „umfangreicherer“ Instandsetzung greift die Vollkasko.
Zu jedem Zeitpunkt ist sichergestellt, dass der Restkreditbetrag getilgt werden kann.
*Es wird seitens einer Bank oder einer Person auf Kredit in Lottoscheine investiert. *
Die EK-Reservierungsquote muss 100% Nennwert betragen.
Begründung: Die Wahrscheinlichkeit des Totalausfalls ist gegeben. Es ist ein Wettschein.
*Ein Kredit wird zum Zwecke des Spielens in einer Spielbank vergeben. *
Die EK-Reservierungsquote muss 100% Nennwert betragen.
Ein Kredit für eine Finanzierung einer echten Investition in Sachgüter wird vergeben.
Die EK-Reservierungsquote wird individuell ermittelt und kann zwischen 0 und x% Nennwert betragen … abhängig von eingebrachten Sicherheiten.
*Banken kaufen oder finanzieren Finanzderivate, die nur an einem Markt gehandelt werden, dessen innerer Wert Null beträgt, da zu keinem Zeitpunkt ein direktes Pfandrecht auf ein verkaufbares Gut vorhanden ist. *
Die EK-Reservierungsquote muss 100% Nennwert betragen.
Begründung: Der Totalausfall kann und wird eintreten, sobald die Hauptspieler Kasse machen und die Verkäufer wegen fallender Preise einen Markt mit abnehmenden Käufern fluten.
*Eine Bank kauft Aktien*
Die EK-Reservierung wird berechnet nach einen für alle verbindlichem Verfahren: Einkaufpreis minus (zuletzt ausgewiesenes Eigenkapital der AG / Anzahl Aktien).
Die Ermittlungsparameter müssen dokumentiert werden, um Tricksereien nachweisen zu können.
Es kommt z.B. durchaus vor, das Banken bei der Ermittlung den Wert der Immobilie schon mal verdoppeln um einen geringen EK-Reservierungsfaktor zu erhalten.
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… das „Austricksen“ ist im großen Stil „abgesichert“ …
Die Ratingagenturen bewerten Firmen als auch Finanzderivate. Die Firmenbewertung ist im Großen und Ganzen noch in Ordnung. Die Bewertung der Finanzprodukte dagegen wird nun als „Wert“ gebendes Urteil eingesetzt, obwohl der innere Wert Null ist. Hier ist die Trickserei im großen Stil.
Warum: Als die Finanzkrise 2007/2008 einsetzte, stellten sich die von den Ratingagenturen gesetzten Bewertungen als Fehleinschätzungen heraus = es war ein reine Trickserei und keine echte Bewertung. Werte können nicht erfunden werden, die müssen schon real vorhanden sein.
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Was bedeutet das für das Eigenkapital einer Bank?
Banken, die im Kreditvergabebereich der Realwirtschaft unterwegs sind, haben sehr viele Forderungen, die mit geringer oder Null EK-Reservierung anzusetzen sind. Diese Banken benötigen nur eine geringe EK-Quote, die auch unter 2% liegen darf.
Bei Banken, die heute als systemrelevant eingestuft werden, könnte die EK-Quote ohne Tricksereien über 30% liegen.
Es macht keinen Sinn, eine feste EK-Quote vorzugeben, wenn Banken ihre Aktiva mit „fair value“ oder Gutachter (z.B. Ratingagenturen) als wertvoll zählen dürfen.
Jede Bank muss für ihr Handeln selbst verantwortlich sein. Je risikoreicher und je mehr eine Bank im Zockerbereich tätig ist, desto höher muss ihr Eigenkapital sein. Nur so werden Ersatzschuldner zum Erhalt der Vermögen der Steuerzahler nicht mehr benötigt.
Mit mathematischen Verfahren, die mal eben als "wissenschaftlich" verkauft werden, hat die Bewertung von Aktiva nichts zu tun.
- [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen, Hypower, 26.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen, Axel Grimm, 27.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen, Eckhard Rülke, 28.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen, Eckhard Rülke, 29.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen, Eckhard Rülke, 28.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] von speeder / Was not tut, sind neue Regeln und Kennzahlen, Axel Grimm, 27.03.2014
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