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[AG-GOuFP] PP: vorbereitete Initiative: Rechtsanspruch auf Giro-Bank-Konto f.Firmen+Bürger
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- Subject: [AG-GOuFP] PP: vorbereitete Initiative: Rechtsanspruch auf Giro-Bank-Konto f.Firmen+Bürger
- Date: Thu, 14 Nov 2013 11:28:00 +0200
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vorbereitete Initiative:
Rechtsanspruch auf Giro-Bank-Konto f.Firmen+Bürger
von Thomas Budich
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren!
Nicht nur im Kontext des Wahlprogrammes 2014, sondern auch zur
Verbesserung der Rechtssituation in Deutschland griff Ich oben
benanntes Thema auf. Einige Punkte werden noch verbessert werden
können. Bisheriger PP-Stand siehe hinten im Text. Meine
Ausführungen als Erweiterung dazu wie folgt:
11/2013.TB: Finanzwesen: Banken:
==> Einführung eines gesetzlichen Rechts auf ein Bankkonto für
==> Jeden Deutschen Staatsbürger (privat/natürliche Personen)
==> jedes Unternehmen mit Sitz in der BRD (juristische Personen)
bei jedem deutschen Geldinstitut.
* Das Thema ist nicht gänzlich neu, aber noch umzusetzen.
S.a. aktuelles BGH-Urteil.
* Kontext: Bürgerrechte und gegen Bankmachtmißbrauch
* Die gesetzlichen Grundlagen sind unzureichend,
zu modifizieren und zu erweitern.
Im Detail:
- - Es geht um ein Zahlungsverkehrskonto (Giro-Konto/Girokonto/KK)
- - und zusätzlich den gesetzlichen Anspruch auf ein
Pfändungsschutzkonto (kurz "P-Konto")
- - Weiterhin um einen Rechtsanspruch auf ein Konto auf
Guthabensbasis für Jeden der o.g. welches unabhängig
von Finanz-"Scores" und "SCHUFA"-Auskünften ist.
Leitgedanke:
- -Ein sogenanntes P-Konto darf nicht mehr als ein übliches
Girokonto/KK kosten.
- -Ein Konto für Unternehmen darf bei geringen Transferanzahlen
nicht mehr als ein übliches Girokonto/KK kosten.
# Auch o.g. Unternehmen sollen einen Anspruch auf ein "P-Konto"
bzw. ein Äquivalent haben. _Begründung_:
-Unternehmen inkl. kleine Firmen sind oft durch Amtsfehler
oder durch Schikane vom Finanzamt unangemessen und oft auch
rechtswidrig benachteiligt und eingeschränkt. Auch das Ziel
des Fiskus mehr Geld vom Betreffenden einzunehmen ist
dadurch behindert. Denn das Unternehmen kann keine Geschäfte
ohne funktionierende Bankverbindung abwickeln, und kein
Geld empfangen, somit also keinen Gewinn (u.a. für den Staat)
erwirtschaften.
-Kleine Unternehmen und Einzelunternehmen haben oft
nur eine Bankverbindung die auch für den persönlichen
Gebrauch genutzt wird.
-Einzelunternehmen und Kleine Firmen sind eine
wesentliche Stütze unserer Gesellschaft
und wie Bürger besonders zu schützen.
Kosten:
Solche Konten, speziell in der Ausführung "online" (Elektronik-
bankingkonto, Direktbanking), dürfen nicht mehr als übliche
Konten kosten. Derzeit (11/2013) liegen die Kontenführungskosten
bei 3-5 EUR pro Monat.
Im Detail:
-in Ausführung "Filialkonto" sollen die Kosten
unter 5,-/Monat sein
-eingehende Zahlungen sollen generell kostenlos für den
Begünstigten sein
-ausgehende Überweisungen welche per Filial-Terminal
erfolgen sollen weniger als 10 ct kosten
-ausgehende Überweisungen welche per Internet erfolgen
sollen weniger als 5 ct kosten
-abgehende Barauszahlungen dürfen nicht mehr als bei
Standardkonten kosten und müssen freizügig erfolgen können
-eingehende Bareinzahlungen dürfen nicht mehr als bei
Standardkonten kosten und müssen in der Bankfiliale
freizügig erfolgen können
-Bankkarten / Geldkarten dürfen nicht mehr als bei
Standardkonten kosten und müssen freizügig nutzbar sein
-eine Kontoeröffnungsgebühr von 10,-EUR kann zulässig sein
(Da Kontenmodelle oft im Detail unterschiedlich gestaltet
sind, sind v.g. Positionen als wichtige Eckwerte explizit
im Gesetz aufzunehmen.)
! Die Verfügung über den Freibetrag (ZPO § 850c) muß wie auch
bei normalen Bankkonten, also freizügig, möglich sein.
! Im Rahmen des Freibetrages und Guthabens sind die Zahlungs-
und Terminbestimmung des Kontoinhabers einzuhalten,
Änderungen durch die Bank sind unzulässig.
! Ein Zugang zu Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker
in öffentlichen Bankbereichen muß zu den üblichen
Öffnungszeiten Jedem frei gewährt werden.
(Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen
Bankmodellen (Internet oder Filiale) und den verschiedenen
Automatenbetreiberkonsortien.)
Begründung:
- -Die Banken setzten auch bei anderen Kontomodellen, insbesondere
bzgl. Kontoführungsgebühr, auf eine Mischkalkulation
(Pauschalpreis). Sehr viele Girokonten sind sogar ohne
regelmäßigen Geldeingang kostenlos.
- -Die durch die Geldinstitute behaupteten Mehraufwendungen
sind weder nachgewiesen noch generell durch den Konto-
inhaber verursacht. Ursache sind staatliche und Bank-Vorgaben.
- -"Banken" schikanieren im Umfeld "P-Konto" ihre Kunden oft
mittels Kündigungsdrohung, Kündigung, oder zu hohen Kosten.
Und zwar obwohl oft gar keine Pfändungssituation, oder
Finanzknappheit oder ein in der Person liegender Grund besteht.
- -Bargeldeinzahlungen sind derzeit in der BRD meist nie
freizügig und extrem/unangemessen teuer (5-10,-EUR/Zahlung).
Oft muß man sogar ein Konto beim Kreditinstitut haben um
Bar-Geld einzuzahlen und zu transferieren.
- -Ohne ein Bankkonto ist eine Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben extrem/unzulässig eingeschränkt. Eine Berufs- oder
Gewerbeausübung ist ohne Bankkonto praktisch unmöglich.
Dies muß geändert werden.
- -Ohne Bankkonto ist es sogar fast unmöglich Geld zu erhalten.
Kaum ein Arbeitgeber, Kunde oder eine Behörde sind willig
teure Barzahlungen zu veranlassen.
- -Ohne Bankkonto ist auch eine Rechtswahrnehmung bspw.
durch Klage sehr erschwert. Dies ist eine Grundgesetz-
widrige Diskrimminierung.
Bisherige und unzureichende Rechtsgrundlagen:
- ZPO § 850c http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html
- ZPO § 850k VII
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
* Zudem sich die Frage stellt, ob das BGB nicht der
bessere Ort für eine rechtliche bzw. diese neue
(Basis) Regelung ist.
Bisherige Rechtsprechung:
- OLG Frankfurt-Main Entscheidung 19 U 238/11 vom 28.03.2012
http://openjur.de/u/308299.html
http://rechtsanwalt-ebenhoeh.de/rechtsprechung/?p=128
- BGH Urteil XI ZR 145/12 vom 13.11.2012
BGHXIZR14512.pdf
(ini.Ende)
Bisheriger PIRATEN-Stand:
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3941.html
<https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=detai
ls;petition=13223>
(erfolgreich, von wolframcgn)
https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4699.html
(abgebrochen)
und
https://wiki.piratenpartei.de/Antrag_auf_ein_Kontogrundrecht_für_jed
en
Anmerkung dazu:
Die Praxis und die rechtlichen Grundlagen (s.a.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto ) genügen nicht.
Weder die ZKA noch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute (wie
Sparkassen) erfüllen die notwendigen Bedingungen.
- --
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
http://www.budich.org/_pp/ (Zugangsdaten dort angezeigt)
http://www.budich.org/_ppinter/ (Zugangsdaten im LQFB)
Verfügbar: Verschlüsselung und digitale Signatur mit PGP
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Version: 2.6.3ig
Charset: noconv
Comment: International Guerilla Version - Generates 4096bit keys
Comment: RSA/IDEA/MD5 bis 4096 Bit
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- [AG-GOuFP] PP: vorbereitete Initiative: Rechtsanspruch auf Giro-Bank-Konto f.Firmen+Bürger, Herr T.B., 14.11.2013
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