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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Über die Notwendigkeit einer Reform der Volkswirtschaftslehre
- Date: Thu, 04 Oct 2012 23:29:45 +0200
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Am 16.09.12 18:38, schrieb Axel Grimm:
> Was darf eine Bank als einzige Institution gemäß BGB §248? Banken dürfen
> Zinsezinsen vertraglich vereinbaren. Gelichzeitig sind nach BGB
> Zinsenzisnen bei Kredit verboten.
>
Ich bin ja kein Jurist und bin mir nicht sicher, ob ich das richtig
verstanden habe. In den verlinkten Kommentaren bei dejure.org geht es
vor allem um Agio/Disagio etc, was für unsere Fragestellung in dieser
Gruppe nicht gerade zielführend sein dürfte.
Auf den zweiten Blick erscheint die Regelung aus § 248 Abs.2 eine
Verwaltungsvereinfachung von Kundeneinlagen zu sein. Dass eine derartige
Regelung mittel- bis langfristig eine ausgesprochen prekäre Entwicklung
annimmt, erfordert rudimentäre Kenntnisse der Mittelstufen Algebra,
woraus sich für mich unmittelbar folgendes Korollar ergibt:
Wenn es eine Gruppe von Wissenschaftlern gibt, die von mathematischen
Erkenntnissen noch unbefleckter sind als die Wirtschaftswissenschaftler,
dann sind es die Juristen.
Aber Scherz beiseite, die Regelung aus §248 BGB mag den
wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen zur Zeit des Entstehens des
BGB entsprochen haben, im Lichte eines modernen Verständnisses über die
Funktionsweise von Banken kann dieser Paragraf getrost in die
Verhandlungsmasse verhandelbarer Rechtsgüter geworfen werden, zumal mit
dem Konstrukt des Niessbrauchs (§1030 BGB) funktional gleichwertige
Rechte für den Sparer zugrundegelegt werden können. Zu Detail müssen
sich allerdings dann Juristen äussern.
gerhard
P.S. Jürgen Kremer von der FH Koblenz hat sich auf der Pluralistischen
Ergänzungsveranstaltung zur Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik
ebenfalls für ein Zinsverbot stark gemacht. Hier der Vortrag mit der
Begründung hierfür (ca ab 20:00):
<https://www.youtube.com/watch?v=yxFFxWx4f-k&t=20m>
- Re: [AG-GOuFP] Über die Notwendigkeit einer Reform der Volkswirtschaftslehre, Gerhard, 04.10.2012
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