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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Sichtguthaben von Geschäftsbanken gesetzeskonform?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Sichtguthaben von Geschäftsbanken gesetzeskonform?


Chronologisch Thread 
  • From: alex AT twister11.de
  • To: AG-GOuFP <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Sichtguthaben von Geschäftsbanken gesetzeskonform?
  • Date: Wed, 23 May 2012 18:49:16 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ist unser Finanzsystem ungesetzlich?

§ 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;
2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.


Ich nehme an die Banken sind "befugt". Wodurch sind Banken befugt?

Gruß
Alex



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