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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Info: Grillfest mit Christian Gelleri am Mittwoch, 27. Juni 20 h

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Info: Grillfest mit Christian Gelleri am Mittwoch, 27. Juni 20 h


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: Benedikt Weihmayr <benedikt AT weihmayr.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Info: Grillfest mit Christian Gelleri am Mittwoch, 27. Juni 20 h
  • Date: Tue, 15 May 2012 14:33:49 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

Am 15.05.2012 12:27, schrieb Benedikt Weihmayr: Du verwechselst die Vermögensthematik mit dem Zins.  Die Bürger sind erst „Zinsverlierer“, wenn die Vermögensverteilung in der Gesellschaft derart ungleich ist. Denn der Zins ansich, ist keinerlei Problem, wenn die Vermögen einigermaßen gleich verteilt wären. Aber eine egalitäre Gesellschaft wird es - jedenfalls solange der Kapitalismus und die freie, wettbewerbs-orientierte Marktwirtschaft vorherrscht - nie geben. Deshalb ist auch der Zins ein Problem.
Ausserdem darfst du dann den Fokus nicht nur auf den Zins beschränken, sondern musst auch sonstige Kapitalerträge aus Sach- und Produktivvermögen betrachten. Genauso wie sämtliche weiteren unverhältnismäßigen, quasi leistungslosen Kapital- & Vermögens-Einkünfte. Sach- und Produktivvermögen halte ich dann für problematisch, wenn die Eigentümer ausschließlich auch über die Gewinn-Verwendung bestimmen / verfügen drüfen. Hier sollte man genauso reglementieren und für sozial-verträgliche (= Einkommen nur aus Arbeit, Sonderregelungen sicher für Gehandicapte / Behinderte und ähnliche Bürger, die ja auch heute schon auf Transfer-Gelder angewiesen sind) Lösungen eintreten / kämpfen, wie auch bei der Debatte um Leistungs-Schutzrechte im Urheber- & Patent-Recht.
Denn dort gibt es die Idee / Vision einer 'Medien-flatrate', also eine Pauschale für die unbegrenzte zur Verfügung-Stellung von digitalen Inhalten. Was den bisherigen wirtschaftlichen FreiheitsCharacter der Urheber - mit Hilfe von Inhalte-Verwertern - den (vermeidlich) maximal am Markt durchsetzbaren Profit zu realisieren, zwangsläufig einschränken wird.

Gemeinwohl / gesellschaftliche Partizipation muss doch ab einer gewissen Breite der Bevölkerung, einem überwiegenden Level ab dem die Mehrzahl der Bürger aufgrund von schlechten finanziellen Verhältnissen ausgegrenzt wird und nicht mehr partizipieren kann an den (kulturellen) Schöpfungen unserer Zivilisation - hier muss das Gemeinwohl doch klar vor individueller Gewerbe-Freiheit stehen. Alles andere wäre a-sozial.
Analog muss also auch mit Kapital- und Sachvermögen verfahren werden. Die Profite hieraus haben noch weitaus mehr parasitären Character, als die realisierten Profite aus einer geistigen Schöpfungshöhe. Denn eine geistige Schöpfungshöhe - das ist eine Leistung, dafür wurde i.d.R. auch gearbeitet und Zeit investiert - die sollte auch finanziell honoriert werden. (wobei ich wo sinnvoll und effizient eine 'donation'-Mentalität ala 'flattr'- social payment - jeder gibt / spendet was er kann und für richtig hält, vorziehe)

Ein mariginal eingegangenes, evidentes Risiko ist jedenfalls keine 'carte blance' für exzessive Kapital- und andere Vermögens-Einkommen. Es ist sicher bedingt aufzurechnen - in Form einer Haftungs-Umlage (Versicherung) etwa - mit einem finanziellen Rechts-Anspruch auf Aus- bzw. Rückzahlung eines tatsächlich eingetretenen Ausfalls eines Kredit-Betrags. (je nach Versicherungs-Höhe oder so..)

Aber pauschal und präventiv jedem Kredit oder anderen Vermögens-Überlassung einen (zweistelligen) ZINS p.a. draufzuschlagen, halte ich definitiv für verkehrt, kontra-produktiv und unmoralisch. Und dann zusätzlich noch Verzugs-Zinsen + den Einzug / Pfändung anderer Sicherheiten zu veranschlagen und auf die bei Vertrags-Abschluss eingegangenen Klauseln, welchen einen entsprechenden Vermögens-Übergang einleiten - zu bestehen, halte ich teilweise für eine Frechheit. Das sieht für mich nämlich klar nach einer doppelten Absicherung aus, wo der Schuldner dann so oder so zahlen muss, einmal präventiv für mögliche / nicht auszuschließende Ausfälle - also das Risiko des Gläubigers überhaupt sein Geld zu 'verleihen', dann ein zweites Mal seperat für die Bank als Intermediär, die im Falle des Falels Verzugs-Zinsen erhebt und bei einer Sach-Pfändung und Zwangsversteigerung schön mitkassiert und noch weitestgehend den Gläubiger auszahlt, der ja anversicht durch seine ständigen Zins-Erträge (aus anderen Kredit-Tilgungen) hier schon entschädigt sein sollte.

hoffe, ich konnte mich verständlich machen! :P

piratige Grüße aus Mainfranken
--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz




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