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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: [AG-GOuFP] ESM Presseerklärung / Brief Bundespräsi
- Date: Fri, 02 Mar 2012 21:50:41 +0000
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https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2524.html
wie folgt, bestehnder antrag, auf dem wir aufbauen können...:
Positionspapier ESM-VertragPiraten gegen ESM
Schwere demokratische und rechtsstaatliche Defizite in der Euro-Rettung
Erklärung der AG Europa der Piratenpartei zum ESM
Die AG Europa der Piratenpartei Deutschland hält den ESM-Vertrag (Europäischer Stabilitätsmechanismus) in der vorliegenden Fassung für den falschen Ansatz, um den aktuellen Problemen im Euroraum zu begegnen.
Der ESM verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie dem Parlamentsvorbehalt, dem Gleichheitsprinzip, dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, der Gewaltenteilung sowie dem Transparenzgebot.
Darüber hinaus beschneidet der ESM nachhaltig das vom BVerfG in seinem Urteil vom 07. Sept 2011 hervorgehobene Budgetrecht des nationalen Parlaments.
Daher halten wir den ESM für ein unzulässiges Mittel, um die Eurokrise zu bewältigen. Diese etwaige Verfassungswidrigkeit birgt das Potenzial, die Krise in Europa erst recht eskalieren zu lassen.
Die Piratenpartei steht für ein demokratisches Europa. Diesem trägt der ESM in seiner jetzigen Form nicht Rechnung.
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q065
Denn der ESM-Vertrag
verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, indem der ESM Immunität gegenüber jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen genießt. Seine Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Finanzmittel sind damit vollständig der Kontrolle durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Jegliche Entscheidungen der gewählten Volksvertreter gegen die Beschlüsse des ESM werden damit wirkungslos, da eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM durch die Legislative unmöglich ist.
ändert die EU-Rechtsgrundlagen (insbesondere den Vertrag von Lissabon) derart tiefgreifend durch die Einführung einer Mithaftung für Schulden der Mitgliedstaaten, dass eine Legitimation nach unserer Ansicht nur durch einen Volksentscheid möglich ist. Wir fordern daher Volksentscheide in den Mitgliedsstaaten über den ESM.
verstößt gegen das Urteil des BVerfG (Urteil vom 07. Sept 2011), wonach das Budgetrecht dem nationalen Parlament obliegt. Demzufolge würde der ESM gegen unser Grundgesetz verstoßen, das besagt, dass Deutschland nicht für andere Länder direkt in Haftung gehen darf. Zudem besteht durch die Gewährleistungsübernahme durch den ESM die Gefahr, gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz zu verstoßen oder die derzeitigen Haushaltspositionen radikal zu beschneiden.
verstößt gegen das Gleichheitsprinzip, da sich die Stimmrechte jedes Staates bei Entscheidungen des ESM nach der Zahl der zugeteilten Anteile am Stammkapital des ESM richten. Das Stimmgewicht der EU-Bürger wird damit auf den Anteil Ihrer Nation am Vermögen des ESM reduziert. Die Reduzierung von politischen Mitbestimmungsrechten auf den Kapitalwert eines Bürgers oder Landes erachten wir als zutiefst menschenunwürdig.
verstößt gegen das Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Dieses Prinzip bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und ist damit das grundlegende Staatsprinzip, das Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit garantiert. Indem der ESM, seine Organe und Bediensteten eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Eine solche Manifestierung des Prinzips, dass der Zweck die Mittel legitimiert, birgt die Gefahr des Missbrauchs von unverhältnismäßigen Maßnahmen zur Erzielung des Zwecks des ESM.
verstößt durch seine Immunitätsregelungen massiv gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Der ESM entscheidet und handelt autonom gegenüber der nationalstaatlichen und europäischen Exekutive, Legislative und Judikative, wodurch er die Garantien für Freiheit und Gleichheit der Menschen in Europa gefährdet.
verstößt gegen das Transparenzgebot staatlicher Organisationen, denn der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dies steht im Widerspruch zum Transparenzgebot staatlicher Organisationen – diese sind gegenüber den Bürgern stets und umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Verstoß gegen das Transparenzgebot wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.
führt über die Möglichkeit von Eilabstimmungen dazu, dass im einstimmigen Verfahren nicht erreichte Beschlüsse infolge des Zeitablaufs in einem Eilverfahren mit qualifizierter Mehrheit durchgesetzt werden. Mit Hinblick auf die Dramatik der aktuellen Krise in deren Schatten der ESM entworfen wurde, stellt sich die Frage, welche Entscheidungen des ESM nicht eilbedürftig sind. Das Veto einzelner Staaten könnte damit jederzeit ausgehebelt werden.
sieht zudem kein Austrittsrecht für die Mitgliedsländer vor. Der ESM ist unkündbar, ohne jemals seine Tauglichkeit zur Bewältigung von Krisen auch tatsächlich bewiesen zu haben. Eine solche Ewigkeitsgarantie ist auch im Hinblick auf die rechtsstaatlichen und demokratischen Defizite höchst bedenklich.
Der ESM birgt aus all diesen Gründen das Risiko, das Vertrauen der Bürger in eine demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung Europas nachhaltig zu beschädigen.
Die aktuellen Demonstrationen in Griechenland, Spanien, Portugal und Italien zeigen, dass die von außen aufgezwungene Politik der Eurogruppe bisher nicht nur versagt hat, die Probleme in den Griff zu bekommen, sondern diese vielmehr verstärkt und zudem den sozialen Schwelbrand in Griechenland und anderen Staaten der Südperipherie gefährlich aufflammen lässt.
Die Europa AG der Piratenpartei ersucht die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Entwürfe zum ESM anhand der obigen Kritikpunkte zu prüfen und zu hinterfragen, ob sie dem aktuell vorliegenden, unseres Erachtens verfassungswidrigen Entwurf nicht die Zustimmung verweigern müssen.
Sollte es dennoch zu einer Bestätigung des ESM durch den Bundestag kommen, fordern wir den Bundespräsidenten auf, den ESM-Vertrag in der vorliegenden Fassung nicht zu unterzeichnen, da er gegen die verfassungsmäßige Grundordnung unserer Demokratie in Deutschland verstößt.
Anlage:
Deutscher Vertragstext des ESM: http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf
- [AG-GOuFP] ESM Presseerklärung / Brief Bundespräsi, cosmic, 02.03.2012
- Re: [AG-GOuFP] ESM Presseerklärung / Brief Bundespräsi, Piratos, 02.03.2012
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