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ag-familie - [AG-Familie] RAA: Recht auf Arbeit ( wahlwirksames Sozialprofil), Antwort auf Schokolade

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Betreff: Familienpolitik

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[AG-Familie] RAA: Recht auf Arbeit ( wahlwirksames Sozialprofil), Antwort auf Schokolade


Chronologisch Thread 
  • From: eurokrise <eurokrise AT apelojg.de>
  • To: ag-familie AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [AG-Familie] RAA: Recht auf Arbeit ( wahlwirksames Sozialprofil), Antwort auf Schokolade
  • Date: Sun, 05 Apr 2015 22:13:39 +0200
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-familie>
  • List-id: Familienpolitik <ag-familie.lists.piratenpartei.de>

Hallo an alle

Anbei die auf 40.000 Bytes gekürzte und dadurch verstümmelte Version.  Wer die ausführliche Originalantwort  goutieren will , muß mich unter eurokrise AT apelojg.de anmailen.
LG Schulym

Hallo Schokolade

Zuerst,  noch paar Vorzüge des RAA (Recht Auf Arbeit)

RAA deckt die tatsächliche Arbeitslosikeit auf: denn  resiginierte aber nicht ALG II berechtigte  Arbeitssuchende können jetzt arbeiten.
RAA macht das trickreiche Unterlaufen des Mindestlohs und die Ausbeutung der Scheinselbständigen unmöglich.
RAA könnte auch das Problem der Schwarzarbeit lösen, wenn in seinem Rahmen überstunden zugelassen würden 
RAA übt Druck auf die  Arbeitgeber ,  möglichst maßgeschneidert Teilzeitjobs für die unteren Einkommensschichten zur Verfügung zu     stellen, weil das RAA  in direkter Konkurrenz zu deren  Arbetiskräftenachfrage tritt.

Nun allgemein zu Deinem Verriß:
Der Knackpunkt Deiner Argumentation ist, daß Du das RAA gegen das BGE statt gegen das ALG II in Stellung bringst.
Diese Argumentation leidet unter einer Perspektivverwirrung und zwar eine sozialpolitsch machbare und sofort umsetztbare Maßnahme, die konkret den Menschen sofort helfen kann, abzulehnen, weil irgendwann die Prduktivkräfte soweit sein weden. daß BGE oder gar Kommunismus in seiner edelsten Ausformung möglich wird.

Für alle, die meinen zugrunde liegenden  Vortrag am 29/11/2014 in Mainz hören wollen , anbei der Link

                                                                 http://youtu.be/EqoAuFUZm4I
                                                                          
Zu Deinen Einwänden im einzlenen:
 
Du fragst:
¨Sind für dich "Recht auf Arbeit" und "Pflicht zur Arbeit" identisch¨ ?
Meine Antwort:
Jawohl., sowoh das ALG II als auch das Recht auf Arbeit, nennen wir es nun bequemlichkeitshalber RAA, gehen von einer Pflicht zu arbeiten aus. 




Du wirfst dem RAA vor:

¨Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe, willst du das die Gemeinschaft Arbeitsplätze bereitstellt, die weder ökonomisch produktiv noch in irgendeiner anderen Form Sinn machen, denn sie sollen auch gemeinnützige Vereine und sozialen Einrichtungen nicht verdrängen. 
Arbeit ohne Inhalt ist keine Arbeit¨

Meine Antwort:

Da verwechselst Du das Produkt der Arbeit mit seiner marktmäßgien Verwertung. Beim RAA sollen die Jobs aber hopla Sinn machen, sie sollen die Menschen erfüllend beschäftigen und nicht unter Aufsicht zum Däumchendrehen veruteilen. 


¨
Du wendest ein: 

Das RAA ist teurer als das BGE weil nicht 3 sondern 20 Millionen es in Anspruch nehmen würden mit enormen Kosten für Verwaltung und Bereitstellung von Gewerberäume. 

Ich halte dagegen :

Das RAA ist nicht teuerer sondern entschieden billiger als das BGE:  ein BGE betrifft 80 Millionen Menschen a 1000 Euro im Monat ergo 80 Mrd pro monat.
Deine unterstellte Maximalzahl  ¨Nichtsnutzer¨  von 20 MillionenPersonen ( die Hälfte der Erwerbstätigen der Republik !!!!) würde somit nur ein Viertel des BGE kosten !!!

Die Organisation und Verwaltung  der RAA-Arbeitsstellen kann ohne weiteres ohne nennenswerte zusatzkosten von den bisherigen ALG II bezieher übernommen werden: wir haben genug Buchhalter , Personalmanager, Bürokaufleute etc, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Anstellung finden und die froh wären, ihre Qualifikation einzubringen und zu erhalten.

Zu Deinen Gewerbeflächenberechnungen und zur Behauptung  RAA ist wesentlich teuer als BGE:

Machen wir es transparanter: Pro Person unterstellen wir nicht 1,5 qm sondern 5 qm a 5 Euro macht 25 Euro pro Person und Monat, ein lächerlicher Betrag im Vergleich zu was das ALG II kostet und mit 1000 Euro BGE pro Person und Monat gar nicht zu vergleichen. Bei dieser Berechnung ist es wurst ob es sich dabei 3 Millionen oder 7 Millionen handelt.
Wenn ich hier einem Denk- und Rechenfehler unterliege, so bitte ich Deine Aufklärung.
Da fällt mir noch ein Vorteil vom RAA:

                               RAA macht Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes überflüssig:

Keiner wird zu weniger als zum echten Mindestlohn arbeiten, weil er diesen jederzeit beim RAA erhalten wird. Die Ausbeutung wird systemkonform durch marktwirtschaftliche Mechanismen statt durch Zollkontrollen ein Ende finden.


Du schreibst:

¨Das Konzept soll die Würde des Arbeitenden wahren, behauptest du. 
Das ist falsch, denn es ist würdelos, eines Großteils seiner Lebenszeit beraubt zu werden, um sinnlose, überflüssige Dinge oder kontrolliert Nichts zu tun. Das BGE wahrt die Würde des Menschen, da es der Einzelnen selbst überlässt, was sie mit ihrer Lebenszeit anfängt.¨

Meine Antwort:

RAA ist nicht gegen BGE sondern gegen ALG II in Stellung zu bringen und da wüßte ich nicht wieseo ALG II die Würde des Menschen bewahrt und RAA nicht.


Dein Einwand:

¨Das Konzept soll vom Stigma des Sozialschmarotzers befreien, behauptest du. 
Gerade durch die Erschaffung eines neuen 3. Arbeitsmarktes, der nur noch der Demonstration von individueller Arbeitswilligkeit dient, wird der Grund bereitet für zusätzliches Stigma, nämlich das des persönlichen Versagens und der Nutzlosigkeit. 
Das BGE kassiert das Stigma, da es die reale Ursache, nämlich die glückliche Entwicklung der Produktivkräfte, die die Arbeitskraft um unvorstellbare Größenordnungen potenziert hat, für die grassierende Arbeitslosigkeit kenntlich macht und so den Einzelnen von jeder Selbstschuld freispricht. ¨

Meine Erwiderung:

Wieder der gleiche Fehler: RAA gegen BGE  statt RAA gegen ALGII in stellung zu bringen



Ich meinte : Das Konzept führt nicht zum Lohndruck auf den ersten Arbeitsmarkt. 

Du kritisierst:

¨Auch das ist fraglich, denn dadurch, dass kontrolliertes Nichtstun staatlich mit EUR 8,50 / STD. gefördert wird, ist der Arbeitnehmer in Lohnverhandlungen ebenfalls flexibel. 
Also nach 7 STD. gezieltem Nichtstun, kann ein Mensch als Arbeitnehmerin ohne Weiteres noch ein paar Stunden am Tresen stehen oder eine Galerie beaufsichtigen oder Kamelen verkaufen oder ...¨

Ich meine:
 Deine Kritik ist nicht berechtigt:

Ob BGE oder RAA , man kann stets paar Stunden am Tresen zu niedrigem als Mindestlohn stehen, also kein Unterschied. Hier ist ALGII in der Tat zum Teil  effizienter, weil es nur 170 Euro Zusatzverdienst erlaubt, aber auch hier unabhängig vom Stundenlohn. Den Mindestlohn durch RAA Jobs zu verteidigen geht nur , wenn man im Rahmen des RAA auch überstunden zuläßt, aber diese Problematik wäre erst dann zu durchdenken, wenn das RAA überhaupt zum Zuge käme.



LG Schulym 


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