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[Drogenpolitik] E-Zigarette; Ihre Pressemitteilung vom 30.05.2012 Nichtraucherschutz und die E-Zigarette
Chronologisch Thread
- From: "Gina Alt" <georgine.alt AT t-online.de>
- To: "'Mailingliste der AG Drogenpolitik'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Drogenpolitik] E-Zigarette; Ihre Pressemitteilung vom 30.05.2012 Nichtraucherschutz und die E-Zigarette
- Date: Wed, 30 May 2012 19:53:08 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Hi,
Mein persönlicher Schnellschuss, musste unbedingt Dampf ablassen ...
Gina
*zeter*
-----Original Message-----
From: Gina Alt [mailto:georgine.alt AT t-online.de]
Sent: Wednesday, May 30, 2012 7:49 PM
To: 'presse AT hsm.hessen.de'
Subject: Ihre Pressemitteilung vom 30.05.2012 Nichtraucherschutz und die
E-Zigarette
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte sie als Nutzer der E-Zigarette darauf aufmerksam
machen das diese keinen Rauch erzeugt und ich somit ein
Nichtraucher bin. Ich habe den Tabakkonsum bewusst gänzlich
eingestellt. Von daher weigere ich mich in einen Raucherraum
zu gehen. Wenn Sie die E-Zigarette tatsächlich in das NRSG
aufnehmen wollen müssten Sie konsequenterweise auch
Dampferräume einrichten lassen. Als Dampfer erwarte ich
ebenso vor Passivrauch geschützt zu werden wie ein Nichtraucher.
Weiterhin bitte ich um Bekanntgabe der Quellen die eine
Gefährdung Dritter nachweisen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen dass
alle in der E-Zigarette verdampften Substanzen auch durch
andere nicht unter das NRSG fallende Produkte in die Raumluft
gebracht werden. Und dies obendrein in weit höherem Maße.
Propylenglykol -> Nebelmaschinen verdampfen etwa 1 Liter
PG in 6 Minuten. Für die gleiche Menge Dampf müssten ca.
30 000 (! in Worten dreißigtausend) Dampfer gleichzeitig
dampfen. PG ist nichtmal im Bereich des Arbeitsschutzes
ein Thema, es gibt keine MAK-Grenzwerte. Wenn dieser Stoff
eine Unterstellung unter das NRSG zulässt müssten sofort
alle Nebelmaschinen in der Gastronomie verboten werden.
siehe hierzu auch
http://www.bfr.bund.de/cm/350/aerztliche_mitteilungen_bei_vergiftungen_1997.
pdf#zoom=100,0,0
4.2.2 Diskonebel
"Die niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch
praktisch unbedenklich."
und
"Eine direkte akute oder chronische Gesundheitsgefährdung
aufgrund der Resorption von toxischen Substanzen ist unter
Bedingungen, wie sie in einer Diskothek, im Theater oder im
Zirkus bestehen, nicht zu befürchten."
Ich wiederhole, diese Studien gelten für Dämpfe die der Menge
von etwa 30000 gleichzeitig verwendeten E-Zigarette entsprechen.
Aromen -> beim Kochen von Nahrungsmitteln, Kerzen, Duftöle,
Raumluftsprays, Deos, Parfums, etc.. Diese Produkte
verbrennen, vernebeln oder verdampfen Aromen ohne deswegen
unter das NRSG gestellt zu werden.
Nikotin -> wird zum einen vom Dampfer zu 99 % absorbiert,
ist zum weiteren selbst im Passivrauch als nicht nennens-
werter Faktor bewertet, ist zum Dritten in nikotinfreien
Liquids nicht enthalten.
Hierzu siehe auch Einschätzung des BfR:
http://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr_raet_zur_vorsicht_im_umgang_mit_elektronis
chen_zigaretten.pdf
Punkt 3.1.2
"Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen
wird bei Verwendung dieses System allerdings nicht erwartet."
und
http://www.ig-ed.org/presse/17_IG-ED_informiert_Kaum_Nikotin_beim_Ausatmen.p
df
Gruß
G. Alt
- [Drogenpolitik] E-Zigarette; Ihre Pressemitteilung vom 30.05.2012 Nichtraucherschutz und die E-Zigarette, Gina Alt, 30.05.2012
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