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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Fwd: Mitarbeit in derAG Drogenpolitik

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogenpolitik] Fwd: Mitarbeit in derAG Drogenpolitik


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: benjamin.meyer AT berlin.piratenpartei.de, Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Fwd: Mitarbeit in derAG Drogenpolitik
  • Date: Wed, 23 May 2012 12:25:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>


StGB § 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und,
wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche
denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich
oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe
bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die
Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der
Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie
geschah, hervorgeht.



--
"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Drogenpolitik





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