Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Shisha-Bars

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogenpolitik] Shisha-Bars


Chronologisch Thread 
  • From: "Martin G." <Korvette AT online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Drogenpolitik" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Shisha-Bars
  • Date: Tue, 22 May 2012 13:18:20 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>


> On Behalf Of Thomas Latzke

> Diese Mail ging gerade über die NRW-ML.
> Am 21.05.2012 21:55, schrieb Dave-Kay:

>> Im Namen aller Shisha-Bar Betreiber in NRW möchte ich Sie darauf
>> hinweisen, dass das geplante Nichtraucherschutzgesetz das Ende der
>> Shisha-Kultur in unserem Bundesland bedeuten würde. Nach unserer
>> Zählung existieren rund 300 Shisha-Bars in NRW, die mit dem neuen
>> Gesetz schließen müssen.

Dieses Problem ist bekannt, wir (zumindest ich) habe es bei der Erarbeitung
unserer Dokumente auch immer im Hinterkopf.

Ich bin der Meinung, dass es für Shisha keiner gesonderten Regelung bedarf.
Bei unserem Ansatz können sich Shishas gut und ohne nennenswerte Problem zu
bekommen, einordnen.

>> Uns ist bewusst, dass eine Ausnahme für Shisha-Bars zu Schlupflöchern
>> für normale Kneipen führen könnte, die mit wenigen Shishas als Alibi
>> das Rauchen in ihrem Lokal ermöglichen könnten.

Ich denke, nicht unbedingt. Wenngleich ich nach unserem Ansatz eine
Sonderregelung gar nicht für erforderlich halte, möchte ich auf folgendes
hinweisen:
Die nach einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichtshofs
abschließend ins "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in
der Öffentlichkeit" von Berlin übernommene Regelung hat sich (scheinbar
völlig problemlos - kaum Anzeigen, keine Medienberichte) in der Praxis
bewährt.

>> Eine Wasserpfeife kann auch ohne Tabak zubereitet werden. Trockenfrüchte
>> oder Mineralsteine (Shiazo Steine) enthalt kein Nikotin oder Teer und
>> würden den meisten Shisha-Bars eine Möglichkeit bieten, ihre Geschäfte
>> weiterzuführen.

Das sollte nicht das Ziel sein müssen.

>> Diese Lösung wurde den Shisha-Bar Betreibern in Bayern
>> zugestanden und funktioniert dort gut. Auch in anderen Bundesländern
>> sind Shisha-Bars durch verschiedene Sonderregelungen erlaubt, NRW wäre
>> das erste Bundesland, welches die Shisha-Kultur verbieten würde.

Stimmt nicht ganz: Im Rahmen der bayerischen Regelungen wäre es hernach auch
in NRW möglich, ohne dass es eines gesonderten Rechtsaktes bedarf.

>> Wir können auch ohne Nikotin und Teer unser Geschäft weiterführen.

In diesem (bayerischen) Sinne wäre in NRW - beim aktuellen Gesetzentwurf -
nichts zusätzliches zu befürchten.

>> Wir haben einige Kriterien zusammen gestellt, welche es tabakfreien
>> Shisha-Bars ermöglichen würde, ihr Geschäft fortzuführen.
>> [...]

>> 2. Es darf kein Tabak verwendet werden, sondern nur Shiazo Steine oder
>> Trockenfrüchte. Diese Substanzen beinhalten kein Nikotin und kein Teer.
>> 3. Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Shisha-Bar
>> handelt in der geraucht wird.

Ist denn das dann überhaupt noch "Rauchen", na ja, bei den Trockenfrüchten
könnte man sich streiten, soweit es um "Pflanzenteile" geht; mit Tabak hat
das aber nichts mehr zu tun.

>> 5. Shishabars dürfen keine Speisen zubereiten.

"Zubereiten" schon - nur nicht "vor Ort verabreichen".
Warum ist diese Forderung notwendig? Das Berliner Gesetz zielt auf ein
Alkoholverbot ab, was damit begründet wurde, das Alkohol nicht zu diesem
Kulturkreis gehöre, in dem Shisha üblich sei.

>> Wenn Sie daran interessiert sind, die Shisha-Kultur am Leben zu
>> erhalten, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne weitere Informationen rund um
>> Shishas und das Shisha-Rauchen zusammen ...

Ich wäre interessiert, um nochmals zu überprüfen, ob wir in unserer Denkweise
auch alle Eventualitäten der Shisha berücksichtigt haben.

lg. Kor








Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang