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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Betr. AG Nichtraucherschutz meine mail zumKonsens

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ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogenpolitik] Betr. AG Nichtraucherschutz meine mail zumKonsens


Chronologisch Thread 
  • From: Dieter Jaeger <dieter.jaeger.ac AT gmail.com>
  • To: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Betr. AG Nichtraucherschutz meine mail zumKonsens
  • Date: Sun, 20 May 2012 13:30:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Kyra,

ich bin derjenige, den Du in die AG-Drogen, Unterpunkt Tabak, eingeladen hast. Um mich kurz vorzustellen: ich bin selbständig, komme aus Aachen und würde mich dem linken Spektrum zuordnen. Wieso Du mich als verdeckten Lobbyisten einstufst, weiß ich nicht. Ich bin lediglich im Forum des Netzwerk-Rauchen seit ca. 5 Monaten angemeldet. Ich bin kein Mitglied der Piratenpartei, sondern ich habe mich hier im Forum der Piraten vor 4 Wochen aus Interesse angemeldet und, weil ich als Raucher meine Interessen verfolge, auch in der AG-Nichtraucherschutz.

Die Situation dort ist schwierig, weil dort zwei unversöhnliche Meinungen gegenüberstehen. Ich habe meine Position dort in Form eines Positionspapiers eingebracht, welches dort von etlichen wohl unterstützt wird und gemeinsam wurde es auf einen neuen Stand gebracht, siehe Mailende.

Ich kann gerne auch hier mitdiskutieren, allerdings ist mir noch nicht so recht klar wie das hier funktioniert. Ich habe nur diese Mailingliste ausmachen können, ein Forum wie in der AG-Nichtraucherschutz scheint es nicht zu geben und mit diesen pads kenne ich mich nicht aus, und weiß auch nicht wo diese zu finden sind.

Hier nun zum Abschluss, das Positionspapier, dass sich von der Intention leiten lässt, einen tragbaren Kompromiss zu finden.

Gruß Dieter

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In Erwägung

- dass die Passivrauchthese nach wie vor in Wissenschaft, Bevölkerung und unter den Mitgliedern der Piratenpartei umstritten ist,

- dass die von eigenen Interessen geprägten Darstellungen weder der Tabakindustrie noch des medizinisch-industriellen Komplexes und der Organisationen der Tabakkontrolle die Grundlage für eine objektive Beurteilung der Sachlage abgeben können,

- dass unabhängig davon ein beträchtlicher Teil der Nichtraucher sich durch Tabaksqualm ensthaft belästigt und beeinträchtigt fühlt,

- dass die bisherige Verbotspolitik einen gesellschaftlichen Konsens nicht nur nicht herbeigeführt sondern durch eine Verhärtung der Fronten extrem gefährdet hat und weiter gefährdet,

- dass keine Regelung eine breite Akzeptanz erringen wird, die den rauchenden oder nichtrauchenden Teil der Gesellschaft von der gesellschaftlichen Teilhabe praktisch ausschliessen will,

- ein gesellschaftlicher Konsens in dieser Situation nicht über die Dominanz einer der beiden Seiten sondern nur durch einen Kompromiss erreicht werden kann,

- dass die Piratenpartei jede Prohibitionspolitik ablehnt und den Schutz von Minderheiten ernst nimmt,

- dass diesbezügliche gesetzliche Regelungen einfach und nachvollziehbar sein müssen,

positioniert sich die Piratenpartei wie folgt:

(1) In allen umbauten, öffentlichen Örtlichkeiten, wie Schulen, Hochschulen, Sportstätten, Krankenhäuser, Behörden, Geschäften, Flughäfen, öffentlichen Transportmitteln usw, gilt das Gebot des Vorrangs des Interesses der Nichtraucher an einer Tabakqualm freien Umgebung. Dort, wo die Länge des Aufenthalts das sinnvoll erscheinen lässt, besteht das Recht der Raucher auf wirksam abgetrennte Räumlichkeiten, in denen geraucht werden darf.

(2) Nichtraucher haben Anspruch auf einen von Tabakqualm freien Arbeitsplatz. Sofern dies nicht durch Trennung von Raucher- von Nichtraucherarbeitsplätzen zu gewährleisten ist oder durch öffentlichen Plublikumsverkehr im Sinne von (1) oder sonstigen Gründen wie Brandschutz verhindert wird, sollten angemessen große und nahebei gelegene Räumlichkeiten für Raucher eingerichtet werden. Es ist Aufgabe der Betriebsräte möglichst im Konsens mit allen Beteiligten konkrete Regelungen in diesem Sinne und angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten zu erarbeiten. Für die Beschäftigten in der Gastronomie oder anderen Betriebsstätten, in denen die Beschäftigten Passivrauch ausgesetzt sein können, gilt der Punkt 8.

(3) In Gaststätten mit mehr als 75m² Gastraumfläche gilt vorrangig das Gebot auf eine qualmfreie Umgebung. Es steht den Inhabern jedoch frei, wirksam abgetrennte Räumlichkeiten einzurichten, in denen geraucht werden kann. In allen anderen Gaststätten kann der Inhaber frei entscheiden, ob er die Einrichtung als Raucher- oder Nichtrauchergaststätte betreibt oder getrennte Räumlichkeiten vorsieht.

(4) Es gilt eine von Aussen einzusehende Kennzeichenpflicht, ob die Gaststätte als eine Rauchergaststätte, eine Nichtrauchergaststätte oder eine Nichtrauchergaststätte mit abgetrennten Räumen für Raucher betrieben wird. Die zuständige Ordnungsbehörde überprüft einmalig vor Inkrafttreten des Gesetzes, in welchen Lokalen aufgrund der Größe der Gastfläche Nichtraucherschutz vorgeschrieben wird. Bauliche Veränderungen, die die Größe der Gastfläche verändern würden, sind meldepflichtig. Gaststätten mit gesetzlicher Verpflichtung zum Nichtraucherschutz werden während der ersten zwei Jahre unabhängig von weiteren Kontrollen aus anderem Grund mindestens zweimal jährlich ohne Anmeldung auf Einhaltung der Vorschriften zum Nichtraucherschutz kontrolliert. Bei Betrieben, in denen Verstöße festgestellt wurden, verlängert sich die Kontrollfrist um weitere zwei Jahre.

(5) In Privatwohnungen entscheidet, wie es auch bisher schon geltende Rechtsaufassung ist, alleine der Mieter, bzw. der dort wohnende Eigentümer. Entgegenstehende Vertragskauseln sind nichtig. Dies gilt analog für die Privatzimmer von Alten- und Pflegeheimen sowie für angemietete oder eigene Räumlichkeiten von geschlossenen Gesellschaften.

(6) In Strafvollzugsanstalten, geschlossenen psychiatrischen Anstalten und ähnlichen Einrichtungen mit Zwangscharakter müssen die Rechte der Raucher angemessen berücksichtigt werden.

(7) Eine Abtrennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen ist alternativ auch durch technische Einrichtungen möglich, die eine Belästigung des Nichtraucherbereichs durch Tabakqualm wirksam verhindern.

(8) Die im Passivrauch enthaltenen Substanzen, die als gesundheitsschädlich gelten und nicht in Konzentrationen weit unterhalb jeder Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, sind Nitrosamine, PAK und Feinstaub PM2.5. Bisherige Messungen in der Gastronomie haben ergeben, dass ihre Konzentrationen im Durchschnitt unterhalb der vom Ausschuss für Gefahrstoffe festgelegten Akzeptanzschwellen liegen, oder noch in Ermangelung derselben, die augenblicklich geltenden Festlegungen nicht verletzen. Es gibt jedoch Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Diskotheken, die bedenklich hohe Werte der genannten Schadstoffe aufweisen können. Es ist daher zum Schutz der dort Beschäftigten anzustreben, einen Grenzwert für eine geeignete, leicht messbare Leitsubstanz zu erarbeiten, deren Höhe sicherstellt, dass die Konzentration der genannten Schadstoffe die gesetzlich vorgegebenen Schwell- bzw. Grenzwerte nicht überschreiten.

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Am 20.05.2012 09:27, schrieb Kyra:
Hi,

ich denke auch das sind verdeckte Lobbyisten habe sie auch in der AG Nichtraucherschutz ausgemacht. Dennoch sie sind gut informiert und haben z.T. gute ausgearbeitete Vorschläge. Die kann man sich anschauen und muss sie eben nach unseren Bedürfnissen umbauen. Ich habe einen eingeladen, der offenbar von den Tabakleuten kommt. Man muss ihn halt abtropfen lassen, wenn er versucht sein Ding durchzudrücken. Ansonsten bin ich für einen lebbaren Nichtraucherschutz der aber nicht zu hysterisch ist.

Bis heute Abend

Kyra

Am 20.05.2012 00:31, schrieb Axel Kerstan:
Liebe AGlers Drogenpolitik...

Ahoi,

mir sind zwei neue Namen aufgefallen, die ich nicht kannte/kenne, die
sich als AG Mitglieder eingeschrieben haben:

https://drogenpolitik.piratenpad.de/WP12-Tabak

Auf der Seite der AG Drogenpolitik konnte ich sie nicht finden.

Aber diese zwei Seiten habe ich gefunden:


1. http://www.rauchernews.de/news/

Möchte auf diesen Beitrag der o.g. Seite aufmerksam machen:

http://www.rauchernews.de/news/2012/05/07/kapert-die-antiraucherlobby-die-piratenpartei/

Die andere Seite:

2. http://cbtskin.de/

Ich schreibe dies ohne eine Wertung vornehmen zu wollen, habe nichts
gegen eine aktive Mitarbeit, egal von wem.
Was mir nur komisch vorkommt ist, wenn jemand erstmalig an einem Papier
mitarbeitet und ganze Passagen löschen will, obwohl diese in 2
Arbeitssitzungen von AG Mitgliedern und bekannten Gästen produziert
wurden und permanent auf eine Abstimmung des Textes gepocht wird, obwohl
viele, die vorher an diesem Papier mitgewirkt haben, nicht anwesend
sind. Da mache ich mir so meine Gedanken und verwehre eine Abstimmung! (
Es ging um diese Passage):

Bei öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften unter freiem Himmel
sollen Ausweichmöglichkeiten für Nichtraucher, Kinder und Jugendliche
(Familenbereiche) geschaffen werden, soweit ein Schutz vor Tabakrauch
nötig ist.


Lieben Piratengruß

Andreas alias Bestenfalls
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Bestenfalls
bestenfalls AT gmx.de





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