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ag-drogen - [AG-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

[AG-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW


Chronologisch Thread 
  • From: "Volker Kunze | Piratenpartei Freising" <volker.kunze AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: 'LIST-AK-Drogen-NRW' <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW
  • Date: Mon, 26 Mar 2012 16:41:12 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Aloha J



Irgendwie alles eitel Sonnenschein aktuell

http://www.presseportal.de/pm/104815/2223746/e-zigarette-snoke-ist-genussmittel-kein-arzneimittel-ecoreal-gmbh-co-kg-feiert-erfolg-vor-dem



Ist zwar erst einmal nur ein rechtlicher Hinweis, aber „Das Ministerium hat
nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen. Ansonsten wird das
Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden.“ Ob das
Ministerium mit Steuerzahlermitteln Einspruch einlegt?



Schön auch die Passage „Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie
und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind
damit falsch“



Der ganze Text unten.



Cheers,

☠Volker ☠



--

Volker Kunze - Vorsitzender Kreisverband Freising

Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern

Web: www.piraten-freising.de

Profil: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:VolkerBY



Cheers,

Volker





Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März
2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.



Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit
Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des
Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das Ministerium
hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese aus
Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne
eine Zulassung strafbar sei. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt
beanstandet. SNOKE® ist nach Auffassung des Gerichts kein Arzneimittel,
sondern Genussmittel. Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und
Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit
falsch. Das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen
zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch
Beschluss entscheiden. Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch die ecoreal
GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe SNOKE® von der Warnung betroffen
war.





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