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[AG-Drogen] Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots
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- Subject: [AG-Drogen] Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots
- Date: Wed, 21 Sep 2011 14:45:11 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
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Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots
Geschrieben von: Georg Wurth
Mittwoch, den 21. September 2011 um 11:35 Uhr
http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/blog/1527-bundesregierung-hat-keinen-nachweis-zur-wirksamkeit-des-cannabisverbots
Auf eine weitere kleine Anfrage der LINKEN-Fraktion im Bundestag reagiert die
Bundesregierung hilflos. Sie kann keinerlei Studie oder Nachweis anführen,
dass
das Cannabisverbot den Konsum der Deutschen verringert.
Hier geht es um eines der wichtigsten Argumente in der Cannabisdebatte. Dass
das
Verbot jede Menge negative Begleiterscheinungen mit sich bringt, ist kaum
umstritten. Das offiziell einzige Ziel der Prohibition ist es, den Konsum der
Bevölkerung zu verringern und sie somit vor den Gefahren des Cannabiskonsums,
die es zumindest für einen relativ kleinen Teil der Konsumenten sicher gibt,
zu
schützen. Dies wäre damit auch das einzige Argument auf der Plusseite der
Verbotsstrategie, neben all den negativen Effekten.
Deshalb halte ich diese Frage für sehr zentral. Denn Politiker von CDU, SPD
und
FDP fegen regelmäßig alle anderen Argumente beiseite. Die Repression ist sehr
teuer? Wir fördern damit organisierte Kriminalität? Durch den Schwarzmarkt
wird
die Gesundheit der Konsumenten durch Streckmittel gefährdet? Wir greifen in
die
Grundrechte der Menschen ein und nerven jedes Jahr 100.000 einfache
Konsumenten
mit Strafverfahren? -- JA, das stimmt alles, ABER das müssen wir in Kauf
nehmen, weil Cannabis gefährlich ist und wir den Konsum durch das Verbot
senken.
Dumm nur, dass das vor allem bei Cannabis gar nicht der Fall ist. Es wird zwar
weniger Cannabis als Alkohol konsumiert; das liegt aber eher daran, dass die
Wirkung von Hanfblüten nicht jedem zusagt. Die Repression spielt da kaum eine
Rolle, wie eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
ergeben hat. In den Niederlanden wird nicht mehr gekifft als in Deutschland,
obwohl dort jeder Erwachsene einfach in ein Geschäft gehen und Cannabis kaufen
kann. Als die Legalisierungsdiskussion des Schweizer Nationalrats Ende der
90er
Jahre ins Rollen kam, hat man sich dort die Mühe gemacht, nach
wissenschaftlichen Fakten zu suchen. Die Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit der Schweiz kam 1999 zu folgendem Ergebnis:
Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven
Wirkung
der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig
plausibel [...] Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten,
sowohl im internationalen wie im interkantonalen Quervergleich deuten
dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der
Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs-
und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht.
Genau an dieser Stelle haben die Linken im Juni nachgehakt. Diese Anfrage ist
auch ansonsten interessant; allein schon deshalb, weil es eigentlich eine
Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine vorherige kleine Anfrage
war.
Dass die Bundesregierung Anfragen, gerade zum Thema Cannabis, regelmäßig
völlig
lapidar beantwortet und damit die Intelligenz der Parlamentarier beleidigt,
wird
in der Regel hingenommen. In diesem Fall haben die Linken sofort nochmal
nachgehakt. Und das gefällt mir natürlich gerade bei dem zentralen Thema
"Wirksamkeit des Cannabisverbots" besonders. Die Bundesregierung hatte
geschrieben:
"Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und
die
Verbreitung der Substanz eingeschränkt"
Die Linken zitierten in ihrer Nachfrage die o.g. Schweizer Kommission und
fragten nach:
1. Auf welchen empirischen Grundlagen begründet die Bundesregierung ihre These
einer Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum?
2. Wie schätzt die Bundesregierung inhaltlich die Ergebnisse der in der
Vorbemerkung genannten Untersuchung der "Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit" des Schweizer Nationalrats ein?
3. Auf welche empirischen Daten stützt die Bundesregierung ihre davon
abweichende These, dass durch die Strafandrohung "die Verfügbarkeit und die
Verbreitung der Substanz eingeschränkt wird?"
Nun erwartet man ja als Bürger, dass Parlament und Regierung teure Gesetze
selbst auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Spätestens um diese Anfrage vernünftig
beantworten zu können, sollte man doch meinen, sollte sich die Bundesregierung
diese Sammlung von Studien aus der Schweiz genauer ansehen und diese bewertet.
Mit solchen wissenschaftlichen Kleinigkeiten hält sich unsere Bundesregierung
aber nicht auf. Hier die spektakuläre Antwort der Bundesregierung:
Vorbemerkung der Bundesregierung:
Der von den Fragestellern zitierte "Bericht der Subkommission Drogen" der
Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates,
der unter anderem vorschlägt, den Konsum von Betäubungsmitteln nicht unter
Strafe zu stellen, ist der Bundesregierung bekannt. In Deutschland ist der
bloße
Konsum von Betäubungsmitteln nicht strafbar. Die Bundesregierung vermag den
übrigen Empfehlungen des Berichts, soweit sie über die deutsche Rechtslage
hinausgehen, nicht zu folgen. In der Schweiz wurde dieser Bericht vom
Nationalrat nicht detailliert beraten. Soweit ersichtlich, waren die
Vorschläge
nicht konsensfähig und haben keinen Eingang in das jüngst revidierte Schweizer
Betäubungsmittelrecht gefunden.
Antwort zu Frage 1:
Die präventive Wirkung der im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthaltenen
Handlungsverbote zeigt sich jüngst etwa bei der Unterstellung neuer, in
harmlos
wirkenden Kräutermischungen enthaltener psychoaktiver Substanzen unter das
Betäubungsmittelrecht. Dies führte zu einer Einschränkung der Verbreitung bei
den jeweiligen Substanzen. Nach einer repräsentativen Befragung von
Schülerinnen
und Schüler ist der Konsum cannabinoidhaltiger Substanzen nach dem Verbot in
2009 zurückgegangen.
Antwort zu Frage 2:
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Antwort zu Frage 3:
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Alles klar?
Nochmal langsam:
- - Die Bundesregierung antwortet nicht auf die klare Frage, wie die Schweizer
Untersuchung zu den Auswirkungen des Verbotes auf den Konsum der Bevölkerung
zu
bewerten ist, sondern äußert sich lediglich zu den politischen
Handlungsempfehlungen des Berichtes. Mit anderen Worten: Die Studien, die die
Kommission zusammengetragen hat, sind der Bundesregierung vermutlich gar nicht
bekannt und sie will sich damit auch nicht beschäftigen.
- - Bei der ebenso klaren Frage, woher die Bundesregierung denn sonst die
Gewissheit nimmt, dass das Cannabisverbot den Konsum dämpft, weicht die
Bundesregierung aus und verweist auf die Entwicklung bei chemisch gepanschten
"Kräuterdrogen". Diese Substanzen haben aber wenig mit Cannabis zu tun und
weisen mit dem Verkauf über das Internet und über legale Läden ganz andere
Handelsstrukturen auf als Cannabis, das eher im Freundeskreis die Runde macht.
Dass der Konsum da nach einem Verbot erstmal zurückgeht, in einer Phase, in
der
sich diese Märkte neu organisieren, ist nicht verwunderlich. Ob das so bleibt,
halte ich für sehr fraglich. Aber auch dann ist das nicht vergleichbar, weil
der
Cannabiskonsum wesentlich weiter verbreitet ist als Spice & Co. Heroin zu
besorgen, mag auch vielen schwer fallen, da hat die Prohibition womöglich eine
gewisse Wirkung. Bei den 20-30jährigen liegt die Cannabis-Konsumerfahrung aber
sicherlich über 30 Prozent; fast jeder kennt jemanden, der was besorgen kann.
Das gilt besonders für junge Leute, die man mit dem Verbot ja angeblich
besonders vor dem Konsum schützen will.
Die LINKEN fragen klar nach einer "empirischen Grundlage der These einer
Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum" und die
Bundesregierung
erzählt was über "Kräutermischungen", anstatt sich mit entsprechenden
Untersuchungen zu Cannabis auseinander zu setzen. Wie erbärmlich! Die
Bundesregierung hätte auch antworten können: "Weil das ja klar ist." Das wäre
ähnlich kompetent gewesen.
Und ganz nebenbei verschweigt die Bundesregierung auch noch, dass sich die
"repräsentative Befragung von Schülerinnen und Schüler" nur auf die Stadt
Frankfurt bezieht. Siehe dazu auch Max Plenert in seinem Blog
alternative-drogenpolitik.de .
- - Fazit: Die Bundesregierung kann keine wissenschaftlichen Grundlagen für
ihre
These anführen, dass das Cannabisverbot den Konsum spürbar senkt. Weil es
keine
gibt.
Die LINKEN haben in ihrer Kleinen Anfrage noch weitere interessante Fragen
gestellt, z.B. zur unterschiedlichen Behandlung von Alkohol und Cannabis. Das
einzige Argument, das die Bundesregierung dazu bringt, ist ein Zitat des
Bundesverfassungsgerichtes von 1994:
(...) Alkoholhaltige Substanzen dienen als Lebens- und Genussmittel; in Form
von
Wein werden sie auch im religiösen Kult verwandt. In allen Fällen dominiert
eine
Verwendung des Alkohols, die nicht zu Rauschzuständen führt; seine
berauschende
Wirkung ist allgemein bekannt und wird durch soziale Kontrolle überwiegend
vermieden. Demgegenüber steht bei Betäubungsmittelkonsum typischerweise die
Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund."
Sehr beeindruckende Argumentation.
Hier ist die komplette Antwort der Bundesregierung mit den Fragen der Linken
zu
finden.
Einige weitere Aspekte hat der drogenpolitische Sprecher der LINKEN, Frank
Tempel, in folgender Pressemitteilung vom 25.07.11 zusammengefasst:
Die Antworten der Bundesregierung bei der zweiten Kleinen Anfrage zur
Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumierenden ist eine weitere bewusste
Kompetenzverweigerung
Wie bereits bei meiner ersten Kleinen Anfrage zum Thema ?Festschreiben der
geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für Cannabisbesitz? weicht
auch
bei meiner zweiten Anfrage die Bundesregierung bei ihren Antworten aus und
stellt waghalsige Behauptungen auf.
So verweigert die Bundesregierung die Herausgabe ihrer empirischen Daten, die
angeblich beweisen, dass durch Strafandrohung die Verfügbarkeit und
Verbreitung
von Cannabis eingeschränkt würde. Zudem spricht sie von einer repräsentativen
Umfrage - ohne diese konkret zu benennen - die ebenfalls beweisen soll, dass
das
Cannabis-Verbot für den Rückgang des Cannabis-Konsums bei Schülerinnen und
Schülern verantwortlich sei. Beide Punkte werde ich überprüfen, denn
internationale Studien haben ergeben, dass ein Zusammenhang zwischen Verbot
und
Konsum von illegalisierten Drogen nicht besteht.
Ebenso untragbar sind die weiteren Ausführungen der Bundesregierung zu meiner
Nachfrage, warum Drogen wie Alkohol und Tabak legal sind, die Droge Cannabis
jedoch nicht, auch wenn die Anzahl der Alkohol- und Tabakabhängigen in keinem
Verhältnis zum Cannabis-Missbrauch stehen. Die Begründung der Bundesregierung
für diese Ungleichbehandlung ist abenteuerlich: Alkohol habe eine Vielzahl von
Verwendungsmöglichkeiten, die nicht zu Rauschzuständen führt. Außerdem sei die
berauschende Wirkung allgemein bekannt; durch soziale Kontrolle werde er
vermieden.
Demgegenüber steht angeblich der Cannabis, der nur zur berauschenden Wirkung
eingesetzt werde. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Schaut man sich die
Geschichte des Cannabis an, kann man feststellen, dass Cannabis bis zu seinem
Verbot als Produktionsmittel vielfältige Anwendung fand. Hanf gilt mit 8000
Jahren als eine der ältesten Nutzpflanzen der Welt. Die erste Levis-Hose war
aus
Hanf, da dieser Stoff wesentlich robuster ist als Baumwolle. Erst durch das
Hanf-Verbot von 1924 auf der Genfer Opiumkonferenz wurde Hanf auch in seiner
Funktion als Nutzpflanz geächtet. Hanffaser wurden vor allem bei der
Herstellung
von Seilen, Textilien, Spezialpapier, Dämmstoffe oder auch Verbundwerksstoffe
verwendet. Durch das Verbot findet diese Verwendung heutzutage nur noch in
kleineren Umfang statt. Bis heute findet eine Verwendung in der Kosmetika
sowie
für Öle statt.
Ich möchte also festgehalten, dass Hanf eine ebenso weitreichende Verwendung
wie
Alkohol findet kann, sofern dies durch den Gesetzgeber zugelassen wird: Erst
durch die Illegalisierung von Hanf wurden ihm die vielfältigen
Einsatzmöglichkeiten genommen, erst dadurch steht die berauschende Wirkung des
Cannabis aus der Hanfpflanze im Vordergrund der Pflanze.
Auch zur unterschiedlichen Rechtspraxis der Bundesländer bei der
Strafverfolgung
von Cannabis-Konsumentinnen und -konsumenten äußerst sich die Bundesregierung
nicht und verweist darauf, dass die Situation eventuell geprüft werden könne.
Was sie damit genau meint, bleibt jedoch im Unklaren. Erst eine jüngste
Ausarbeitung des Deutschen Hanfverbands weist auf diesen unhaltbaren Zustand
hin.
Auch die Verwendung von beschlagnahmten Cannabis zur medizinischen Verwendung,
nach Prüfung der Wirksamkeit und Inhaltsstoffe, so wie es in Tschechien
umgesetzt wird, wurde durch die Bundesregierung abgelehnt. Vielmehr müssen
?diese, wie andere nicht verwertbare Sachen vernichtet werden? so die
Bundesregierung. Dass diese ?nicht verwertbaren Sachen? für schwer chronisch
Kranke teilweise eine erhebliche Leidensminimierung bedeuten, scheint sie
dabei
wenig zu interessieren.
Gegebenenfalls gesetzgeberische Schritte hat sie Bundesregierung beim
Auftreten
neuer psychoaktiver Substanzen angekündigt. Aber auch hier soll erst einmal
weiter geprüft und beobachtet werden. Mittlerweile muss das BtMG im Durschnitt
alle 73 Tage verändert werden, um auf den sich ständig wandelnden Drogenmarkt
zu
reagieren.
In der Gesamtheit beweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine
zweite
Nachfrage zum Thema Cannabis-Konsum auf ein Neues, dass sie keinerlei
Interesse
an einer liberalen Drogenpolitik besitzt. Obwohl immer mehr Studien
feststellen,
dass die Kriminalisierung der Konsumierenden keinerlei positive Auswirkungen
auf
die Bekämpfung des Drogenkonsums hat, wird weiter an dieser festgehalten.
Kleine Anfrage der LINKEN und Antwort der Bundesregierung zum Thema
?Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für
Cannabisbesitz? (Nachfrage)
alternative-drogenpolitik.de/Maximilian Plenert, 25,07.2011: Die empirische
Grundlage der Bundesregierung für die präventive Wirkung des BtMG
Rauschzeichen- Cannabis: Alles, was man wissen muss
In diesem Buch gehe ich im Kapitel "Legalisierung?" u.a. genauer auf die Frage
der Konsumreduktion durch das Cannabisverbot ein.
Der youtube Kanal SchildowerKreis präsentiert:
Georg Wurth: Vor- und Nachteile des Drogenverbotes
DHV-Cannabis-Blog, 23.03.2011: Der DHV informiert über Räuchermischungen und
synthetische Cannabinoide
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Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/
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- [AG-Drogen] Bundesregierung hat keinen Nachweis zur Wirksamkeit des Cannabisverbots, Maximilian Plenert, 21.09.2011
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