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ag-drogen - [AG-Drogen] Linkenpolitiker vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen -- "Zweifel bleiben"

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ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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[AG-Drogen] Linkenpolitiker vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen -- "Zweifel bleiben"


Chronologisch Thread 
  • From: Maximilian Plenert <kontakt AT max-plenert.de>
  • To: Fachforum Drogen der GRÜNEN JUGEND <liste-ff-drogen AT gruene-jugend.de>, BND Diskussionsliste <bnd-debatte AT bndrogenpolitik.de>, linke-drogenpolitik AT yahoogroups.de, Liste: AG_Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Drogen] Linkenpolitiker vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen -- "Zweifel bleiben"
  • Date: Sun, 07 Mar 2010 17:25:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: "Liste: AG_Drogen" <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Nachrichten
Linkenpolitiker vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen -- "Zweifel
bleiben"
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/8545039.htm

06.03.2010 - GIESSEN

(hh). "Reinen Tisch" wollte der junge Mann machen. Nachdem ihn die Polizei
wegen
Handels mit Marihuana zur Vernehmung einbestellt hatte. Und deshalb nannte er
auch seinen "Verkäufer". Einige Wochen später allerdings nahm er im Gespräch
mit
den Beamten die massive Anschuldigung wieder zurück. Und auch, als sich der
Abiturient 2009 selbst vor Gericht verantworten musste, machte er keine
Angaben
über den angeblichen Lieferanten der rund 60 Gramm Rauschmittel.

Offenbar keine allzu intensiven Ermittlungen
Die Strafverfolger aber glaubten ganz fest der allerersten Aussage; deshalb
wurde gegen den vermeintlichen Verkäufer ebenfalls sogleich Anklage erhoben.
Jedoch offenbar ohne zuvor allzu intensiv zu ermitteln. Es folgte wiederum ein
Prozess, aber auch dabei mochte der junge Mann seine anfängliche Beschuldigung
keinesfalls bestätigen. Obwohl ihm wegen der nun unerlaubten
Aussageverweigerung
sogar Beugehaft angedroht worden war. Als dann die Verhandlung platzte -- die
Ermittler hatten übersehen, dass der junge Mann beim angeblichen Kauf noch
minderjährig war und folglich ein Verbrechen vorliegen könnte -- änderte der
Schüler erneut seine Meinung und äußerte im Flurgespräch mit dem Staatsanwalt
nochmals die Anschuldigung gegen den "Verkäufer". Dabei wollte er nun
offenkundig bleiben. Denn vor dem Amtsgericht wiederholte er am Donnerstag die
allererste Anschuldigung gegen einen 28-jährigen -- nunmehr ehemaligen --
Freund.
Der Angeklagte wurde nach einer langen, "lehrreichen" und spannenden
Verhandlung
dennoch freigesprochen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Frank Oehm nämlich mochte dem
einzigen
Belastungszeugen die schwerwiegende Anschuldigung angesichts des
abwechslungsreichen Aussageverhaltens nicht glauben. Zumal der Abiturient
einem
anderen Freund obendrein erzählt hatte, dass er den Angeklagten "zu Unrecht"
belastet habe. Und auch sonst verwickelte er sich ständig in Widersprüche, gab
unklare Antworten und offenbarte eklatante Erinnerungslücken.

"Wackeliger Zeuge" und fehlende Beweise
"Es bleiben Zweifel", sagte Oehm in der Urteilsbegründung. Und fügte hinzu:
"Das
ist ein klassischer Freispruch zweiter Klasse." Aber allein auf die Aussage
des
"durchaus wackeligen Zeugen" könne eine Verurteilung wegen Drogenhandels nicht
begründet werden. Zumal "flankierende Beweismittel" völlig fehlten. Es gab
keine
anderen Zeugen, die von Drogendeals des 28-Jährigen hätten berichten können
und
es wurde bei dem Angeklagten -- mangels entsprechender polizeilicher
Suchmaßnahmen -- auch nie Marihuana gefunden. Dennoch wird sich Justitia noch
einmal mit dem Fall beschäftigen. Der Staatsanwalt, der eine Geldstrafe von
120
Tagessätzen gefordert hatte, weil der "Tatnachweis eindeutig erbracht" sei,
hat
nämlich sogleich Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Folglich wird sich
der 28-Jährige noch einmal wegen Drogenhandels verantworten müssen. Dann vor
dem
Landgericht.

Für die Strafverfolger eigentlich ein Alltagsfall, hatten die Ermittlungen
dennoch bundesweit für Aufsehen gesorgt. Schließlich handelt es sich bei dem
Angeklagten um Ali Al Dailami, Mitglied im Bundesvorstand der Linken und
migrationspolitischer Sprecher seiner Partei. Und ihm wird vorgeworfen, im
März
2008 in einem Café in Gießen an den Abiturienten Marihuana verkauft zu haben.
Die Drogen hatte der damals 17-Jährige dann weiterverkauft und deshalb waren
ihm
60 soziale Arbeitsstunden auferlegt worden.

Vorsätzliches Handeln schnell vom Tisch
Doch der Vorwurf, dass der Linkenpolitiker vorsätzlich Drogen an einen
Minderjährigen verkauft haben könnte -- ein Verbrechen, das mindestens mit
einem
Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird -- war schnell vom Tisch. Zu souverän gab
sich
der groß gewachsene Abiturient, schick gekleidet mit Hemd und Anzug und
zumindest sprachlich seinem Alter weit voraus. Selbst eine Polizeibeamtin
schätzte ihn auf Mitte 20. Und offenbar war seinem Parteifreund das
jugendliche
Alter auch nicht bekannt. Zurückhaltend und beinahe schüchtern wirkte im
Gegensatz dazu der eher klein gewachsene Angeklagte. Zu der Beschuldigung
machte
er keine Angaben, sein Verteidiger aber erklärte "der Tatvorwurf wird
bestritten".

Deutlich wurde in dem Prozess, dass eine tiefer Gewissenskonflikt den Schüler
zu
den widersprüchlichen Aussagen geführt hatte. Sein Vater war zutiefst
enttäuscht, dass "mein Sohn nicht nur kifft, sondern auch dealt". Ob der
jungen
Mann wegen des häuslichen Ärgers tatsächlich "reinen Tisch" gemacht hat oder
aber den Linkenpolitiker tatsächlich zu Unrecht beschuldigt hat, blieb unklar.
Dem anderen Freund zumindest soll er erzählt haben, dass er "noch mehr
Probleme
bekommt", wenn er den wirklichen Verkäufer nennt.




  • [AG-Drogen] Linkenpolitiker vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen -- "Zweifel bleiben", Maximilian Plenert, 07.03.2010

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