Ahoi Bau- und Verkehrspiraten,
ahoi Landesvorstand,
hallo Interessierte,
das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem sog. Hinweisbeschluss entschieden,
dass der Hersteller ein Auto zurücknehmen
und den Kaufpreis erstatten muss,
wenn bei der Zulassung eine andere Software verwendet wurde,
als nachher im gelieferten Fahrzeug.
Das nennt man hier im Zivilrecht arglistige Täuschung,
im Strafrecht entspricht das einem Betrug.
Daraufhin hat der Hersteller die Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz zurückgezogen
und so ein Urteil in zweiter Instanz verhindert.
Alle Hersteller machen das so!
So wird verhindert, dass man sich auf dieses zweitinstanzliche Urteil berufen kann.
Jeder Autobesitzer muss dann mit dem Risiko klagen,
dass der Richter in erster Instanz doch wieder anders entscheidet.
Die Hersteller legen dann immer Berufung ein.
So muss er mit weiteren Kosten selbst in zweiter Instanz klagen.
Und erst dann bekommt er Recht und sein Geld zurück.
Das bedeutet eine jahrelange Unsicherheit
und Verzögerung bei der Rückzahlung des Kaufpreises.
Dagegen haben die Autohersteller Rechtsabteilungen
mit Dutzenden von Angestellten,
für die ist das die normalste Sache der Welt.
Klarmachen zum Ändern!
Piratige Grüße
Robert Merz
Beauftragter Baune und Verkehr des LaVo B.-W.
für den Bereich außerhalb der Region Stuttgart.
Wichtiger Hinweis:
Trotzdem ist das, abgesehen von den Fakten,
nur meine persönliche Meinung.
Meinung der Partei ist nur das vom Parteitag beschlossene Programm.
Gesendet: Freitag, 15. Februar 2019 um 02:06 Uhr
Von: "Newsletter, kostenlose-urteile.de" <newsletter AT kostenlose-urteile.de>
An: romerz AT gmx.de
Betreff: kostenlose-urteile.de - Newsletter für den 14.02.2019
Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier
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Abgasskandal: Hersteller muss Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss darauf verwiesen, dass ein Hersteller ein von der "Abgasthematik" betroffenes Auto zurücknehmen muss, da das Fahrzeug einen Mangel aufweist. Ein Fahrzeugkäufer müsse laut Entscheidung des Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software zu erhalten.
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