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Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
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- To: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG Bauen und Verkehr] Der große Bau - Boom?
- Date: Thu, 29 Oct 2015 10:43:25 +0100
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- List-id: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Moin, Moin Leudde,
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Diese E-Mail ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland.
Sie spiegelt nur die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Am 29. Oktober 2015 um 10:36 schrieb Tlo <Tlo AT news.piratenpartei.de>:
*Auf ihrer Jahreskonferenz in Dresden beraten die Bauminister der Länder über die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge.*
Eine Beschlussvorlage fordert die Wiedereinführung steuerlicher Anreize und ein Aussetzen der Energieeffizienzstandards damit soll erreicht werden Jahr für Jahr mehr als 500.000 Menschen unterbringen. Außerdem müsse man damit rechnen, "dass - auch im Wege das Familiennachzugs - binnen relativ kurzer Zeit eine Million Menschen Wohnungen suchen". Diese Schätzung liegt deutlich unterhalb der 3,65 Millionen Menschen, die der Rechnung des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer zufolge im nächsten Jahr nach Deutschland kommen würden, wenn der aktuelle tägliche Einlass unvermindert bleibt. Einen Familiennachzug hat Palmer dabei noch gar nicht berücksichtigt.(Telepolis)
*In Sachsen wird der Abriss von Wohnungen entsprechend den Vorgaben zum "Stadtumbau Ost" gestoppt.*
Der Freistaat Sachsen gewährt Fördermittel den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Erwerb von Belegungsrechten an leerstehenden Wohnungen von privaten Wohnungseigentümern.
Das Belegungsrecht wird durch den Vermieter mit Abschluss des Wohnungsmietvertrages eingeräumt. Im Gegenzug erhält der Vermieter eine finanzielle Zuwendung. Diese wird seitens des Innenministeriums zunächst den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Begründung des Belegungsrechts ausgereicht und bestimmt sich nach der Größe der Wohnung:
bis 60 m²: 3.000 Euro
bis 85 m²: 4.000 Euro
mehr als 85 m²: 5.000 Euro
Der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt „erwirbt“ im Gegenzug das Recht, Asylbewerber zu bestimmen, denen der Vermieter die Wohnung zu überlassen hat.*Die Wohnungen sollen in Gebieten liegen, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine zügige soziale Integration gegeben sind. *Die Dauer des Belegungsrechts beträgt fünf Jahre.
Die Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sie dem Wohnraumstandard für Leistungsberechtigte nach SGB II oder SGB XII in der jeweiligen Gemeinde entsprechen. Bei der Belegung der Wohnungen sind die Wohnflächenhöchstgrenzen des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen Kreisfreien Stadt für Bezieher von Leistungen nach SGB II oder SGB XII anzuwenden.
Die kreisangehörigen Gemeinden sind bei der Vereinbarung von Belegungsrechten durch den Landkreis zu beteiligen und sollen auch die Möglichkeit haben, selbst Belegungsrechte zu begründen.
Um das Verfahren zu beschleunigen, wird für die Landkreise und Kreisfreien Städte zunächst ein Betrag nach einem Schlüssel festgesetzt und zugewiesen, der sich nach dem Anteil des Landkreises/der Kreisfreien Stadt an den untergebrachten Asylbewerbern richtet.
http://www.frm-online.de/Aktuelles/Sachsen/Artikel/1398838/Knapp-fuenf-Millionen-Euro-fuer-Asylbewerber-Unterbringung-in-leerstehenden-Wohnungen/
Meinungen?
Beste Grüße
Tlo
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- [AG Bauen und Verkehr] Der große Bau - Boom?, Tlo, 29.10.2015
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