Der Bundesrat lehnt die geplante Pkw-Maut ab. Er hat grundsätzliche Bedenken, ob sie mit europäischem Recht vereinbar ist. Grund ist die zeitgleiche Entlastung inländischer Fahrzeughalter über die Kfz-Steuer.
Die Länder fordern daher eine abschließende Stellungnahme der EU-Kommission noch vor Inkrafttreten des Gesetzes. Für den Fall, dass die Änderung der Kfz-Steuer keinen Bestand habe, müsse sichergestellt werden, dass auch die Pkw-Maut wieder außer Kraft trete. Der Bundesrat kritisiert zudem die hohen Kosten und den Bürokratieaufwand für Erhebung und Kontrolle der Maut und warnt vor Unklarheiten im Verwaltungsvollzug sowie vor negativen Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen.
Wegen der vorgesehenen Aufgabenübertragung auf die Kfz-Zulassungsstellen halten die Länder das geplante Gesetz für zustimmungsbedürftig – anders als von der Bundesregierung derzeit vorgesehen. Der Bundesrat äußert auch verfassungsrechtliche Bedenken: insbesondere die Aufgabenübertragung auf kommunale Behörden könne gegen das grundgesetzliche Verbot der Mischverwaltung verstoßen.
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die PKW-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen einführen. Die Abgabe soll für in- und ausländische PKW gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig wären. Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro).
Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten zum Pauschalpreis von 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) wählen können. Für Halter inländischer Fahrzeuge ist in einem zweiten Gesetzentwurf (siehe BR-Drs. 639/14 - TOP 14b) eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen.
Bevor der Bundestag seine Beratungen aufnimmt, wird sich zunächst die Bundesregierung mit der Kritik des Bundesrates befassen und hierzu eine Stellungnahme abgeben.