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ag-bauen-verkehr - Re: [AG Bauen und Verkehr] Kurzzeitkennzeichen - war: ... Änderung Fahrzeug-ZulassungsVO (335/14)

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [AG Bauen und Verkehr] Kurzzeitkennzeichen - war: ... Änderung Fahrzeug-ZulassungsVO (335/14)


Chronologisch Thread 
  • From: "Robert Merz" <romerz AT gmx.de>
  • To: "Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG Bauen und Verkehr] Kurzzeitkennzeichen - war: ... Änderung Fahrzeug-ZulassungsVO (335/14)
  • Date: Fri, 1 Aug 2014 12:03:07 +0200
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Ahoi Bjoern,
ahoi Bau- und Verkehrspiraten,
 
danke für die Info zu den Kurzzeit-Kennzeichen.
Was ist nun Sache?
Worin besteht nun die Verschärfung,
wenn es auch bisher nur für ein Fahrzeug gültig war?
Habe ich da etwas beim Querlesen des sehr umfangreichen pdf falsch verstanden??
 
Stellt die aktuelle Änderung nicht eine Liberalisierung dar:
Laut ueberfuehrungskennzeichen dot net wurde 2012 die Bestimmung eingeführt, dass man nur noch am eigenen Wohnort das Kurzzeitkennzeichen beantragen kann.
Nach dieser jetzt dem Bundesrat zugeleiteten Änderung kann man das auch wieder am Standort des Fahrzeugs machen und damit auch spontan ein Auto probefahren, kaufen und nach Hause überführen.
 
Selbstverständlich sollte auch ein privater Käufer die Möglichkeit haben, ein bereits abgemeldetes privates Auto zur Probe fahren und es dann auch zu sich überführen zu können. 60 Euro für jede Probefahrt, wenn man es dann doch nicht nimmt, sind da schon heftig!
 
Vlt. sollte man ein EINTAGES-Kennzeichen zu einem günstigeren Preis einführen.
 
Mit den Händlerkennzeichen = Rote Nummer habe ich es so erlebt:
Der Händler trägt jede Verwendung in ein Nachweisheft/Fahrtenbuch ein.
So kann bei einer Verkehrsübertretung der Verursacher ermittelt werden.
Laut Internet gibt es dafür die Pauschalversteuerung von ca.  200 E/a.  Sowie eine Haftpflicht-/Vollkasko-Versicherung von ca. 800 E/a. Das ist keine Bevorzugung, sondern dringend notwendig für das ganz normale Geschäft. Jeder Käufer will das Auto zur Probe fahren und dafür ist dieses System notwendig. Deshalb gibt es dieses System mit den roten Nummern schon sehr lange.
 
Die Begründung für die Einführung der Kurzzeitkennzeichen war damals:
Das System mit den roten Kennzeichen wird oft missbräuchlich verwendet.
Kann mir vorstellen, die Händler haben die Kennzeichen an Privatleute vermietet. Kam ein Strafzettel hat man das Auto (angeblich) jemand anders gegeben und so war der tatsächliche Verkehrssünder nicht mehr zu ermitteln. Es gibt ja keine Halterhaftung.
 
Es ist leider oft so:
Lücken im System werden von Wenigen ausgenutzt. Deshalb werden diese geschlossen, womit es dann für alle Anderen auch schwieriger wird.
 
Piratige Grüße
Pi-Robby aus der Gegend von Stuttgart.
 
 
Gesendet: Donnerstag, 31. Juli 2014 um 22:10 Uhr
Von: Bjoern <bbb AT chefmail.de>
An: "Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [AG Bauen und Verkehr] Kurzzeitkennzeichen - war: ... Änderung Fahrzeug-ZulassungsVO (335/14)
Ahoi

> es gibt Dinge, die glaubt man nicht.
> Nach der Begründung zur Änderung
> war es bisher möglich, ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen,
> ohne anzugeben, für welches Fahrzeug das ist.
> Gut, dass das hiermit geändert wird.
Nicht wirklich gut.

Mit Händlerkennzeichen kann man beliebig viele Fahrzeuge fahren, 365
Tage im Jahr (Probe, Werkstatt und Überführungsfahrten).
Als Privatperson wurde man schon mit der alten Regelung total verarscht:
Man durfte in den 5 Tagen die Kurzzeitkennzeichen gültig sind nicht
einmal zwei verschiedene abgemeldete Autos Probe fahren. Interessiert
man sich für 2 Autos, darf man 2x 60€ für Kennzeichen ausgeben. Nun
haben sie die BÜROKRATIE ausgerechnet für die normalen Bürger nochmal
verschäft, anstatt die schwachsinnige Händler-Bevorzugung endlich
abzuschaffen und gleiche Regeln für alle zu schaffen.

Beim Umzug kommen nun zusätzlich zu den 60€ pro Auto für
Überführungskennzeichen nochmal 60€ für die HU. Pro Auto! Effektiv ist
es damit nun günstiger sich einen Abschleppwagen zu mieten. Aber selbst
da wird es schwierig, weil man dank dem EU-Führerschein-Klassen-Irrsinn
ja inzwischen nur noch Fahrzeuge/Gespanne bis 3,5t fahren darf. Die
Tendenz ist hier wohl eindeutig: Immer weniger Rechte für Privatleute,
ohne dass eine Notwendigkeit dieser Einschnitte auch nur im
entferntesten erkennbar wäre. Blinder Aktionismus ist das.


Gruß
Björn
--
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