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ag-bauen-verkehr - [Ag-bauen-verkehr] Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung - unerträglicher Artikel in örtlicher Zeitung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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[Ag-bauen-verkehr] Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung - unerträglicher Artikel in örtlicher Zeitung


Chronologisch Thread 
  • From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
  • To: "'Piraten-AG Bauen und Verkehr'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-bauen-verkehr] Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung - unerträglicher Artikel in örtlicher Zeitung
  • Date: Tue, 15 Jan 2013 14:29:26 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hallo,
 
unter
http://dl.dropbox.com/u/803491/barrierefreiheit_antwort_bmvbs.zip
könnt Ihr die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung und meine vorausgegangene Anfrage lesen, warum in der neuen Sachwertrichtlinie zur Bewertung von Immobilien das Kriterium Barrierefreiheit wieder nur ungenügend eingegangen ist. In dieser ZIP-Datei findet Ihr außerdem einen eingescannten Leserkommentar in den Westfälischen Nachrichten vom 15.01.2013, der mich bewog, heute die unten angehängte E-Mail in scharfem Ton zu senden. Ich hoffe, dass der eine oder andere Mitleser darüber nachdenkt, ob in seiner Stadt ein ähnlicher Aufklärungsbedarf besteht.
 
Viele Grüße
Uli
 
Ulrich Schlüter
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 4198233
Mobil +49 (0) 1522 1975992
uschluet AT muenster.de
 
 
Von: Ulrich Schlueter [mailto:uschluet AT muenster.de]
Gesendet: Dienstag, 15. Januar 2013 14:14
An: 'Robert Schedding'; 'diekel AT muenster.de'; 'schulzeaufmhofe AT stadt-muenster.de'; 'Doris Rüter'; 'fjhchudziak AT t-online.de'; 'seniorenvertretung AT stadt-muenster.de'; 'gaby-giese AT gmx.de'; 'r-g-knoechel AT t-online.de'; 'whuesken AT gmx.eu'; 'seniorenrat.muenster AT t-online.de'; 'RegenitterG AT stadt-muenster.de'; 'arnkens-homann AT stadt-muenster.de'; 'bonn AT uni-muenster.de'; 'juergenbrackmann AT web.de'; 'fsv AT muenster.de'; 'sabine.gebbert AT ms-muenster.de'; 'josefhuesmann AT versanet.de'; 'josef.huesmann AT ambulante-dienste-muenster.de'; 'ra-knuevener AT unitybox.de'; 'Koolwaay AT t-online.de'; 'ProRetina-Muenster AT t-online.de'; 'paul-rudnick AT web.de'; 'a-toens AT versanet.de'; 'H.Hamer AT diakonie-muenster.de'; 'markerth AT paritaet-nrw.org'; 'richardh AT muenster.de'; 'fpmwol AT muenster.de'; 'm.koch AT spd-mecklenbeck.de'; 'anne AT schulze-wintzler.de'; 'geschkewitz AT fdp-ms.de'; 'benjamin.koerner.nrw AT web.de'

Betreff: WN-Leserkommentar dreistöckiges Reihenhaus als Alterswohnsitz ist für mich unerträglich

Sehr geehrte Frau Arnkens-Homann (Leiterin des Sozialamtes),
s
ehr geehrte Frau Rüter (Behindertenbeauftragter),
sehr geehrter Herr Schulze auf'm Hofe (Sozialamt, für Senioren zuständig),
sehr geehrte Frau Regenritter (Amt für Wohnungswesen)
sehr geehrte Damen und Herren von der Seniorenvertretung, 
sehr geehrte Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB),
sehr geehrter Herr Schedding (Piratenpartei Münster, politischer Sprecher für Behinderte und Senioren),
 
als Dateianhang sende ich Ihnen den eingescannten WN-Leserkommentar "Es geht auch anders" zu, den Sie in der WN-Ausgabe vom 15.01.2013 finden. Ich zitiere: »Seit Mai vergangenen Jahres wohnen meine Frau und ich in unserem "Altersheim" - Erd-, Ober- und Dachgeschoss - in Münster-Albachten. Unser Reihenhaus...«
 
Wenn in Münster weiterhin Senioren Reihenhäuser mit drei Geschossen und Treppe zum Badezimmer und zu den Schlafzimmern" als Alterswohnsitz kaufen und wenn die Redakteure der örtlichen Zeitungen einen Satz wie den obigen unreflektiert abdrucken, so liegt das an einem immensen Informationsdefizit bei den Bürgern in Münster und bei den Redakteuren der Presse. Wann gehen Sie endlich in einer gemeinsamen Aktion gegen dieses Informationsdefizit vor?
 
Nicht umsonst habe ich meine Website http://blmuenster.funpic.de/ eröffnet, in der ich an jeder möglichen Stelle darauf hinweise,
 
  • dass die Britenhäuser nicht barrierefrei sind und kaum barrierearm umgestaltbar sind,
  • dass Wohnimmobilien, die nicht barrierefrei/barrierearm sind und auch nicht wirtschaftlich barrierearm umgestaltbar sind, einen Wertabschlag bei der Preisbeurteilung verdienen und zukünftig einen größeren Wertverlust haben werden als barrierefreie oder barrierearme Wohnungen,
  • dass mir vom Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung NRW bereits vor langer Zeit bestätigt wurde, dass die Immobilienwertermittlungsverordnungen Passagen enthalten, damit Wertgutachter das Kriterium Barrierefreiheit bei Gutachten zu Eigentumswohnungen und Wohnhäusern berücksichtigen können.
 
Gestern erhielt ich eine Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf meine Anfrage, warum in der im September 2012 veröffentlichten neuen Sachwertermittlungsrichtlinie nicht näher beschrieben ist, ob und wie Wertgutachter das Kriterium Barrierefreiheit bei Wertgutachten berücksichtigen sollen. Aufgrund der Antwort des Bundesministeriums, die eindeutig darauf hinweist, dass Wertgutachter das Kriterium Barrierefreiheit berücksichtigen sollten, werde ich verschiedene Aktionen starten, um Behindertenbeauftragte und Seniorenvertretungen von Bund und Ländern, die behindertenpolitischen Sprecher der Bundesparteien, die Amtsgerichte (die Zwangsversteigerungen von Immobilien vornehmen und Wertgutachter beauftragen) und alle von den IHKs in Deutschland öffentlich zugelassenen und vereidigten Bausachverständige und Wertgutachter auf die Bedeutung des Antwortschreibens des Bundesministeriums hinzuweisen.
 
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf zwei Dinge aufmerksam machen:
 
Von Herrn M. Düsterhöft, der privat in Münster einen Rollstuhltransport betreibt, ist mir soeben noch einmal bestätigt worden, dass die Unfallkasse in Hamburg nicht mehr dafür aufkommt, wenn die Fahrer eines Behindertentransportdienstes einen Rollstuhlfahrer Treppen hochtragen und es dabei zu einem Unfall oder einem Rückenschaden eines Fahrers kommt. Ein Kollege beim Arbeitersamariterbund Münster, der den Behindertenfahrdienst der Stadt Münster durchführt, sagte mir, als wir vor einiger Zeit eine ca. 90 kg schwere Rollstuhlfahrerin zuzüglich das Gewicht des Rollstuhls zwei Stockwerke hochzogen, er warte nur darauf, dass er sich bei solch einer Aktion den Rücken verknackse. Er würde dann sofort den Notdienst kommen lassen. Anschließend würde dann die Unfallkrankenkasse in Münster wohl endlich auch nicht mehr dafür aufkommen, wenn in Münster bei derartigen Aktionen etwas passiert.
 
Das bedeutet im Klartext: Irgendwann wird es keinen Behindertenfahrdienst mehr geben, deren Mitarbeiter Rollstuhlfahrer Treppen herauf tragen dürfen. Ich hoffe, dass vor allem den Politikern endlich (!!!) die Tragweite bewusst wird. Es geht nicht mehr an, dass weiterhin Bebauungspläne für Neubaugebiete erstellt werden und dort Reihenhäuser oder Doppelhäuser zugelassen werden, in deren Erdgeschoss kein Bad und kein separater Raum ist, der sich als Schlafzimmer für einen Gehbehinderten nutzen lässt! Es geht nicht mehr an, dass Bürger, die ein Haus kaufen oder bauen wollen, über diese simpelsten Dinge derart schlecht informiert sind, dass die Bankberater für Immobilien so schlecht um diese Dinge wissen, ebenso Immobilienmakler usw.
 
Ich erinnere an den WN-Artikel, der Mitte 2012 erschien und von einer Rentnerin in Handorf erzählte, die einen Radunfall hat und seitdem nicht mehr das Obergeschoss ihres Reihenhauses aufsuchen kann, wo sich das Bad und das Schlafzimmer befinden. Sie war völlig auf fremde Hilfe angewiesen. Rufen Sie diese Frau an. Wahrscheinlich kann sie immer noch nicht selbständig ihr Bad und Schlafzimmer aufsuchen. Wenn sie das wieder kann, ist es bei einer Lebenserwartung von durchschnittlich 82 Jahren nur eine Frage der Zeit, bis sie es dann endgültig nicht mehr kann und endgültig in eine barrierefreie Wohnung umziehen kann.
 
Ich erinnere an den WN-Artikel aus 2012, in dem es darum ging, dass ein Rollstuhlfahrer mit seiner Frau im Obergeschoss eines Hauses in Hiltrup wohnt und dessen Nachbar vereitelte, dass im Treppenhaus ein Sessellift eingebaut wird. Meine Kollegen und ich kennen dieses Ehepaar und sind immer begeistert, wenn wir mit zwei Fahrzeugen und zwei Fahrern dahin müssen, um den Rollstuhlfahrer die Treppe herauf und herunter zu bringen. Noch kann die Frau mittels eines Gurts den Mann vom Rollstuhl umsetzen. Irgendwann ist sie zu alt dafür. Spätestens dann erweist sich ein zwischen 12.000 und 20.000 Euro teurer Treppenlift als Fehlinvestition, denn wie gelangt der Rollstuhlfahrer, der ebenfalls weit über 80 kg wiegt, dann vom Rollstuhl in den Treppenlift und zurück in seinen Rollstuhl?
 
Noch ein wichtiger Hinweis: Spätestens bei der nächsten Ausschreibung des Behindertenfahrdienstes muss das im Mai 2012 in Kraft getretene Tariftreue- und Vergabegesetz berücksichtigt werden. Nach diesem Gesetz müssen Fahrdienstanbieter einen Mindestlohn von brutto 8,62 Euro pro Stunde garantieren. Der Arbeitersamariterbund müsste dann für alle Disponenten und aller Fahrer den Lohn um 27 Prozent anheben, um mitbieten zu dürfen. Sie haben richtig gehört: Die Fahrer und Disponenten des Arbeitersamariterbunds erhalten 27 Prozent weniger Lohn als den Mindestlohn, und dieser Tatbestand ist dem Sozialamt und vielen Politikern nicht erst seit gestern bekannt, ohne dass etwas unternommen wurde!
 
Der Behindertenfahrdienst der Stadt Münster (siehe auch http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/behinderungen-fahrdienst.html) ist eine freiwillige Leistung der Stadt, die jeder gleich welchen Einkommens erhält, der die Voraussetzungen erfüllt. Das bedeutet auch, das Berechtigte mit Vermögen tagtäglich auf Kosten der Stadtkasse Münster durch den Fahrdienst bedient werden. Wenn es zu einer Haushaltssperre kommt, werden zuerst die freiwilligen Leistungen der Stadt Münster betroffen sein. Wenn zukünftig die Anbieter von Fahrdiensten bei Angebotsabgabe den Mindestlohn von 8,62 Euro/Stunde garantieren müssen, werden sie diese Kostenerhöhung als höheren Preis im Angebot an die Stadt Münster weitergeben müssen. Nun malen Sie sich die Konsequenzen aus.
 
Es wird dringend Zeit, dass die von mir Angeschriebenen diese Konsequenzen begreifen und dafür sorgen, dass Reihenheime und Doppelhaushälften ohne barrierefreies Bad und ohne Schlafmöglichkeit im Erdgeschoss öffentlich als nicht zukunftsorientiert und als Falle entlarvt werden. Ich hoffe, dass einer der Angeschriebenen die Redakteure aller Zeitungen und Magazine (HALLO, Kaufen+Sparen, IMMOMIA usw.) eindeutig über diese Umstände aufklehrt und unmissverständlich klar macht, dass solche Ausrutscher in der Presse zukünftig durch Reaktionen der Angeschriebenen angeprangert werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schlüter
 
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 4198233
Mobil +49 (0) 1522 1975992
uschluet AT muenster.de
 


  • [Ag-bauen-verkehr] Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung - unerträglicher Artikel in örtlicher Zeitung, Ulrich Schlueter, 15.01.2013

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