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Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
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- From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
- To: "Piraten-AG Bauen und Verkehr" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW ist nur einer von vielen Baustellen
- Date: Tue, 11 Dec 2012 22:47:27 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Auf meine E-Mail mit Betreff "§ 49
der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt" antwortete ein
Teilnehmer der Mailinglister AG Gesundheit:
Ich bin grundsätzlich bei dir.
Allerdings kann ich deiner Kausalitätskette nur bedingt folgen.
Was du beschreibst, mag ein kleiner Aspekt sein für die Frage, wie viele Pflegebedürftige innerfamiliär gepflegt werden.
Richtig ist, dass die Ausdehnung des Paragrafen auf Reihenhäuser von den schablonenhaften Neubauten wegführte und dadurch rein baulich andere Lebensqualität und mehr (Groß-)Familienfreundlichkeit ermöglichte.
Ob das nach gefragt würde, ist eine andere Frage.
Grüße aus dem schönen Wesel,
Masch aka Manfred Schramm
Was
du beschreibst, mag ein kleiner Aspekt sein für die Frage, wie viele
Pflegebedürftige innerfamiliär gepflegt
werden..."
Ich antwortete:
Sicherlich ist der § 49 der Bauordnung nur ein
kleiner Aspekt bezüglich der Pflege. Ich arbeite im Behindertenfahrdienst des
Arbeitersamariterbunds Münster, schleppe täglich Rollstuhlfahrer trepp-auf
trepp-ab, weiß, dass nicht nur die Rollstuhlfahrer, sondern auch die Mitarbeiter
des Fahrdienstes bei solchen Aktionen oft erheblichen Risiken ausgesetzt sind
(Unfallrisiko, sich einen Bandscheibenschaden holen usw.). Wenn übrigens mehr
als drei Stufen zu bewältigen sind, muss aus versicherungstechnischen Gründen
ein zweiter Fahrer (sprich ein zweite Spezialfahrzeug mit Fahrer) hinzukommen,
was nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist. Der eine Fahrer zieht den
Rollstuhl nach oben, der zweite Fahrer drückt von unten gegen den Rollstuhl.
Wenn dem ziehenden Fahrer die Kräfte versagen und der Rollstuhl entgleitet, wird
der drückende Fahrer durch den Rollstuhl samt Rollstuhlfahrer überrollt oder
gegen die Wand des Treppenhauses gequetscht. Wenn der Fahrer das überlebt, sitzt
er vielleicht anschließend selbst im Rollstuhl. Wie mir jemand berichtete, soll
die Unfallkasse in Hamburg aus diesen Gründen angelbich solche Aktionen verboten
haben. Mir selbst und Kollegen sind solche Unfälle passiert.
Darüber hinaus muss ich Senioren, die Treppen kaum noch
steigen können und auch nur mit Mühe in einen Ford-Transit ein- und aussteigen
können, jeden Tag in deren Wohnungen die Treppe hinauf begleiten und weiß,
wieviele von diesen noch Laufenden, aber auch von den Rollstuhlfahrern in ihrer
nicht barrierefreien Wohnung wie im Gefängnis sitzen. Von Inklusion der
Behinderten und Senioren in das öffentliche Leben (Bekannte besuchen, zum
Theater fahren usw.) entfernen wir uns immer mehr, wenn die Zahlen dieser in
ihrer Wohnung "Inhaftierten" weiter steigt. Darüber hinaus: Wohnt ein Gesunder
im dritten Stock ohne Treppe und hat einen Freundeskreis, zu dem ein
Rollstuhlfahrer gehört, so kann man zwar die übrigen Freunde einladen, oft aber
nicht den Rollstuhlfahrer, denn der kommt die Treppe nicht rauf. Vielleicht bis
Du jung und kräftig und entgegnest, dass Du und deine gesunden Bekannten den
Rollstuhlfahrer wohl die Treppe hochziehen können. Denk aber auch an andere
Leute (beispielsweise Senioren), die nicht mal leicht und locker einen im
Rollstuhl sitzenden Bekannten zwei Stockwerke die Treppe rauf ziehen
können.
Mit anderen Worten: barrierearme Wohnungen sind nicht
nur für Behinderte wichtig, sondern auch für Menschen, die Gehbehinderte im
Bekanntenkreis haben und diese bei Einladungen nicht ausschließen
möchten.
Im übrigen
haben einige Behindertenbeauftragten und Seniorenvertretungen meiner
Kritik am § 49 BauO vollends zugestimmt.
Viele Grüße
Ulrich
Schlüter
Biederlackweg
72
48167
Münster
Germany
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4198233
Mobil +49 (0) 1522
1975992
uschluet AT muenster.de
- [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW ist nur einer von vielen Baustellen, Ulrich Schlueter, 11.12.2012
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