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ag-bauen-verkehr - [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW ist nur einer von vielen Baustellen

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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[Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW ist nur einer von vielen Baustellen


Chronologisch Thread 
  • From: "Ulrich Schlueter" <uschluet AT muenster.de>
  • To: "Piraten-AG Bauen und Verkehr" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW ist nur einer von vielen Baustellen
  • Date: Tue, 11 Dec 2012 22:47:27 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>


Auf meine E-Mail mit Betreff "§ 49 der Bauordnung NRW wird bezüglich Barrierefreiheit ausgehebelt" antwortete ein Teilnehmer der Mailinglister AG Gesundheit:
 

Ich bin grundsätzlich bei dir.

Allerdings kann ich deiner Kausalitätskette nur bedingt folgen.

Was du beschreibst, mag ein kleiner Aspekt sein für die Frage, wie viele Pflegebedürftige innerfamiliär gepflegt werden.

 

Richtig ist, dass die Ausdehnung des Paragrafen auf Reihenhäuser von den schablonenhaften Neubauten wegführte und dadurch rein baulich andere Lebensqualität und mehr (Groß-)Familienfreundlichkeit ermöglichte.

Ob das nach gefragt würde, ist eine andere Frage.

 

Grüße aus dem schönen Wesel,

Masch aka Manfred Schramm

 
Was du beschreibst, mag ein kleiner Aspekt sein für die Frage, wie viele Pflegebedürftige innerfamiliär gepflegt werden..."
 
Ich antwortete:
Sicherlich ist der § 49 der Bauordnung nur ein kleiner Aspekt bezüglich der Pflege. Ich arbeite im Behindertenfahrdienst des Arbeitersamariterbunds Münster, schleppe täglich Rollstuhlfahrer trepp-auf trepp-ab, weiß, dass nicht nur die Rollstuhlfahrer, sondern auch die Mitarbeiter des Fahrdienstes bei solchen Aktionen oft erheblichen Risiken ausgesetzt sind (Unfallrisiko, sich einen Bandscheibenschaden holen usw.). Wenn übrigens mehr als drei Stufen zu bewältigen sind, muss aus versicherungstechnischen Gründen ein zweiter Fahrer (sprich ein zweite Spezialfahrzeug mit Fahrer) hinzukommen, was nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist. Der eine Fahrer zieht den Rollstuhl nach oben, der zweite Fahrer drückt von unten gegen den Rollstuhl. Wenn dem ziehenden Fahrer die Kräfte versagen und der Rollstuhl entgleitet, wird der drückende Fahrer durch den Rollstuhl samt Rollstuhlfahrer überrollt oder gegen die Wand des Treppenhauses gequetscht. Wenn der Fahrer das überlebt, sitzt er vielleicht anschließend selbst im Rollstuhl. Wie mir jemand berichtete, soll die Unfallkasse in Hamburg aus diesen Gründen angelbich solche Aktionen verboten haben. Mir selbst und Kollegen sind solche Unfälle passiert.
 
Darüber hinaus muss ich Senioren, die Treppen kaum noch steigen können und auch nur mit Mühe in einen Ford-Transit ein- und aussteigen können, jeden Tag in deren Wohnungen die Treppe hinauf begleiten und weiß, wieviele von diesen noch Laufenden, aber auch von den Rollstuhlfahrern in ihrer nicht barrierefreien Wohnung wie im Gefängnis sitzen. Von Inklusion der Behinderten und Senioren in das öffentliche Leben (Bekannte besuchen, zum Theater fahren usw.) entfernen wir uns immer mehr, wenn die Zahlen dieser in ihrer Wohnung "Inhaftierten" weiter steigt. Darüber hinaus: Wohnt ein Gesunder im dritten Stock ohne Treppe und hat einen Freundeskreis, zu dem ein Rollstuhlfahrer gehört, so kann man zwar die übrigen Freunde einladen, oft aber nicht den Rollstuhlfahrer, denn der kommt die Treppe nicht rauf. Vielleicht bis Du jung und kräftig und entgegnest, dass Du und deine gesunden Bekannten den Rollstuhlfahrer wohl die Treppe hochziehen können. Denk aber auch an andere Leute (beispielsweise Senioren), die nicht mal leicht und locker einen im Rollstuhl sitzenden Bekannten zwei Stockwerke die Treppe rauf ziehen können.
 
Mit anderen Worten: barrierearme Wohnungen sind nicht nur für Behinderte wichtig, sondern auch für Menschen, die Gehbehinderte im Bekanntenkreis haben und diese bei Einladungen nicht ausschließen möchten.
 
Im übrigen haben einige Behindertenbeauftragten und Seniorenvertretungen meiner Kritik am § 49 BauO vollends zugestimmt.
 
Viele Grüße
Ulrich Schlüter
 
Biederlackweg 72
48167 Münster
Germany
Tel. +49 (0) 251 4198233
Mobil +49 (0) 1522 1975992
uschluet AT muenster.de
 


  • [Ag-bauen-verkehr] § 49 der Bauordnung NRW ist nur einer von vielen Baustellen, Ulrich Schlueter, 11.12.2012

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