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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] [by-fg-bauen-verkehr] [Erding] Andiskutierte Nachtbahn für MUC

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] [by-fg-bauen-verkehr] [Erding] Andiskutierte Nachtbahn für MUC


Chronologisch Thread 
  • From: Robert Merz <romerz AT gmx.de>
  • To: Fachgruppe Bauen und Verkehr <by-fg-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei-bayern.de>, Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>, romerz AT gmx.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] [by-fg-bauen-verkehr] [Erding] Andiskutierte Nachtbahn für MUC
  • Date: Wed, 08 Aug 2012 13:00:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

La Caleta GmbH schrieb:
Ahoi zusammen,
Fluglärm: künftig alle möglichen(!) Flugschneisen einklagbar

"Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagebefugnisse gegen Fluglärm
erheblich erweitert. Behörden müssen beim Bau oder der Erweiterung von
Flughäfen künftig alle Anwohner an den Planungen beteiligen, die
theoretisch von Fluglärm betroffen sein könnten."
http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/bundesverwaltungsgericht-
richter-erweitern-klagebefugnisse-gegen-fluglaerm-11839311.html
(FAZ, 31.07.2012)

vgl.: (Az.: 4 A 5000.10 und andere)

Interessantes Urteil. Damit konzedieren die Richter, dass die Vorplanung vor
dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren im Grunde klarerer Regeln
bedarf, als bisher. Zumindest um den Kreis möglicher Betroffener zu
definieren.

Es erscheint mir wie ein politischer Kuhhandel, dass die dieses
Grundsatzurteil auslösenden Klagen davon in keinster Weise profitierten, da
die angeblich versäumte Auslegung der entsprechenden
Planfeststellungsunterlagen nachträglich für rechtskräftig erklärt wurde --
obwohl dies dem Kernziel der gesamten Planfeststellung und grundlegender
Rechtsgüter der BRD widerspricht!

Sehe ich anders. Das Grundgesetz und vor allem die Länderverfassungen kennen
und sichern den Grundsatz der Rechtsgarantie oder auch Rechtssicherheit. Der
besagt, dass Ergebnisse von Planungen, Beschlüssen oder Verträgen nicht im
Nachhinein durch eine nachträglich veränderte Rechtslage ihren Gehalt
verlieren dürfen. Im Sinne von Treu und Glauben auf verfassungsrechtlicher
Ebene.

Der entsprechende, juristisch korrekte Weg wäre dann, nicht das Ergebnis des
Planfeststellungverfahrens in Zweifel zu ziehen, sondern das Verfahren an
sich als solches. Die Klagen richten sich aber gegen die Ergebnisse und sind
somit gegenstandslos. Als Kuhhandel sehe ich das nicht. Wohl aber als einen
typischen Fall von Herrschaftswissen, das über den normalen Menschenverstand
siegt. Nach der Auslegung der bayerischen Verfassung wäre es übrigens
verfassungswidrig, wenn Rechtnormen so unverständlich sind, dass sie nicht
jeder ohne Rechtsbeistand verstehen kann. Auf der vorrangigen
Grundgesetzebene wird dieses Prinzip zwar anerkannt, aber in der
Bundesgesetzgebung und Rechtsprechung nicht beachtet.

Im konkreten Fall wird also nur eine Klage beim BVerfG Sinn machen, um das
brandenburgische Planfeststellungsverfahren als solches anzugreifen. Dann
müsste das BVerfG die Unvereinbarkeit des brandenburgischen
Planfeststellungverfahrens mit dem Grundgesetz bzw. schwerwiegende Verstöße
gegen materielles Recht des GG feststellen und somit die Rechtsgrundlage des
Ergebnisses als nicht gegeben aufheben. Damit wäre dann auch das Ergebnis
nichtig und die Sache würde von neuem beginnen....

Warum also bitte einfach, wenn es kompliziert viel aufwändiger ist?

Meine Auffasung zu dieser Sachfrage:

Persönlich bin ich der Auffassung, dass nur die in der Planfeststellung
genannten Flugrouten einklagbar sein sollten, dafür aber eine versäumte
oder vorsätzlich fehlende Auslage zur Einsicht vollständig mit allen
rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten zwingend nachgeholt werden müsste (d.h.
Beibehaltung des allgemeinen Verständnisses des bisherigen Status Quo).

Das geht rechtlich halt in der Konstellation nicht. Auch wenn es sicher der
vernünftigste Weg wäre. Für normal denkende Menschen halt.

Gruß

Thomas


_______________________________________________
BY-FG-Bauen-Verkehr mailing list
BY-FG-Bauen-Verkehr AT lists.piratenpartei-bayern.de
https://lists.piratenpartei-bayern.de/listinfo/by-fg-bauen-verkehr

Ahoi Thomas,
wenn das alles wirklich so stimmt, dann wird es Zeit, dass die Piraten mit der Machete an den Gesetzeswust gehen.
Deine Aussage lässt den Schluss zu, dass Juristen, zumindest heute, nicht normal denken!! =-O
Klarmachen zum ändern !!
Pi-Robby






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