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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern: Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (6.12.2010)

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern: Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (6.12.2010)


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Witte" <andreas AT witte-holzkirchen.de>
  • To: "'Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern: Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (6.12.2010)
  • Date: Fri, 3 Jun 2011 16:54:33 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Hi Fidel,

du warst da wohl schneller...

Ich hab es auch zur Kenntniss genommen und festgestellt das danach keinerlei
Chance als "erweitertert Betroffener" mehr besteht auch nur eine Sinnvolle
Anregung zu machen...

Gruß
Andreas

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-bauen-verkehr-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-bauen-verkehr-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Fidel
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2011 15:19
An: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr
Betreff: [Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern:
Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von
Planfeststellungsverfahren (6.12.2010)

Ahoi!

Vielleicht ging es schon über die Liste...

Als absoluter Laie sehe ich hier (dennoch) einen Angriffspunkt für die
Piraten in Sachen Transparenz und Bürgerbeteiligung.


Ein paar Zitate aus den Gesetzentwurf aus 2010:

"Fakultativstellung des Erörterungstermins

Das Verfahrensinstrument Erörterungstermin bleibt erhalten, seine Anwendung
wird aber in das pflichtgemäße Ermessen der Anhörungsbehörde gestellt. Ihr
wird damit die Möglichkeit eröffnet, auf den Erörterungs-termin zu
verzichten, wenn absehbar ist, dass er seine Funktion nicht erfüllen kann und
nur zu einer Verfahrensverzögerung führen würde.
Die Behörden werden diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen und den
Verzicht nicht zum Regelfall machen. Denn der Erörterungstermin stellt
regelmäßig ein auch für die Anhörungsbehörde sinnvolles Verfahrens-instrument
dar.

Der Erörterungstermin ist keine allgemeine Informations-veranstaltung.
Sinn der Erörterung ist die konzentrierte Befassung mit den vorge-brachten
Einwendungen und Stellungnahmen.

Gerade bei weniger rechtskundigen privaten Einwendern ist dabei eine
Verständigung zu erreichen, etwa wenn Missverständnisse ausgeräumt werden
können.

Bei manchen Großvorhaben mit einer großen Zahl von Einwendern dagegen ist der
Erörterungstermin in der Praxis oft kaum noch handhabbar und hat in vielen
Fällen auch kaum befriedende Wirkung. Hier wird die Erörterung zuweilen auch
gezielt (z. B. durch zahlreiche
Befangenheits-anträge) gestört. Ihre Funktion kann die Erörterung auch dann
nicht erfüllen, wenn Vorhaben erkennbar aus sachfremden Erwägungen
kategorisch abgelehnt werden.

In solchen Fällen kann schon früh abzusehen sein, dass aufwendige
Gerichtsverfahren trotz der Erörterung nicht zu vermeiden sind."

"Die Anhörungsbehörde erhält durch die Änderung in Satz 1 nunmehr die
Möglichkeit, *nach pflichtgemäßem Ermessen* über die Abhaltung eines
Erörterungstermins zu entscheiden."


"Ein Verzicht kann z. B. in Betracht kommen, wenn keine Einwendungen oder
Stellungnahmen der beteiligten Betroffenen und Vereinigungen vorliegen, oder
wenn konkrete Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Einwender den
Erörterungstermin lediglich dazu nutzen wollen, das Verfahren zu blockieren,
oder sie den Erörterungstermin mit dem Ziel stören wollen, eine
ordnungsgemäße Durchführung unmöglich zu machen.
Hält die Behörde einen Erörterungstermin ab, sind wegen ihrer
verfahrensrechtlichen Gleichstellung nunmehr auch die zu beteiligenden
Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, einzubeziehen.
Im Falle des Verzichts auf den Erörterungstermin bleibt es der
Anhörungsbehörde unbenommen, im Rahmen ihres Verfahrensermessens andere
geeignete Formen der Anhörung zu wählen. So kann sie sich auf die Anhörung zu
Teilaspekten des Plans oder auf die gesonderte Anhörung einzelner Einwender
oder Gruppen beschränken."


Quelle: http://fluglaermbbi.de/downloads/101206_gesetzentwurf_bmi.pdf



Gruß Fidel
--
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AG-Bauen-Verkehr AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-bauen-verkehr





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