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Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste
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[Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern: Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (6.12.2010)
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- Subject: [Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern: Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (6.12.2010)
- Date: Fri, 03 Jun 2011 15:19:02 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
- List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
Ahoi!
Vielleicht ging es schon über die Liste...
Als absoluter Laie sehe ich hier (dennoch) einen Angriffspunkt für die
Piraten in Sachen Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Ein paar Zitate aus den Gesetzentwurf aus 2010:
"Fakultativstellung des Erörterungstermins
Das Verfahrensinstrument Erörterungstermin bleibt erhalten, seine
Anwendung wird aber in das pflichtgemäße Ermessen der Anhörungsbehörde
gestellt. Ihr wird damit die Möglichkeit eröffnet, auf den
Erörterungs-termin zu verzichten, wenn absehbar ist, dass er seine
Funktion nicht erfüllen kann und nur zu einer Verfahrensverzögerung
führen würde.
Die Behörden werden diese Möglichkeit verantwortungsvoll nutzen und den
Verzicht nicht zum Regelfall machen. Denn der Erörterungstermin stellt
regelmäßig ein auch für die Anhörungsbehörde sinnvolles
Verfahrens-instrument dar.
Der Erörterungstermin ist keine allgemeine Informations-veranstaltung.
Sinn der Erörterung ist die konzentrierte Befassung mit den
vorge-brachten Einwendungen und Stellungnahmen.
Gerade bei weniger rechtskundigen privaten Einwendern ist dabei eine
Verständigung zu erreichen, etwa wenn Missverständnisse ausgeräumt
werden können.
Bei manchen Großvorhaben mit einer großen Zahl von Einwendern dagegen
ist der Erörterungstermin in der Praxis oft kaum noch handhabbar und hat
in vielen Fällen auch kaum befriedende Wirkung. Hier wird die
Erörterung zuweilen auch gezielt (z. B. durch zahlreiche
Befangenheits-anträge) gestört. Ihre Funktion kann die Erörterung auch
dann nicht erfüllen, wenn Vorhaben erkennbar aus sachfremden Erwägungen
kategorisch abgelehnt werden.
In solchen Fällen kann schon früh abzusehen sein, dass aufwendige
Gerichtsverfahren trotz der Erörterung nicht zu vermeiden sind."
"Die Anhörungsbehörde erhält durch die Änderung in Satz 1 nunmehr die
Möglichkeit, *nach pflichtgemäßem Ermessen* über die Abhaltung eines
Erörterungstermins zu entscheiden."
"Ein Verzicht kann z. B. in Betracht kommen, wenn keine Einwendungen
oder Stellungnahmen der beteiligten Betroffenen und Vereinigungen
vorliegen, oder wenn konkrete Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen,
dass Einwender den Erörterungstermin lediglich dazu nutzen wollen, das
Verfahren zu blockieren, oder sie den Erörterungstermin mit dem Ziel
stören wollen, eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich zu machen.
Hält die Behörde einen Erörterungstermin ab, sind wegen ihrer
verfahrensrechtlichen Gleichstellung nunmehr auch die zu beteiligenden
Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, einzubeziehen.
Im Falle des Verzichts auf den Erörterungstermin bleibt es der
Anhörungsbehörde unbenommen, im Rahmen ihres Verfahrensermessens andere
geeignete Formen der Anhörung zu wählen. So kann sie sich auf die
Anhörung zu Teilaspekten des Plans oder auf die gesonderte Anhörung
einzelner Einwender oder Gruppen beschränken."
Quelle: http://fluglaermbbi.de/downloads/101206_gesetzentwurf_bmi.pdf
Gruß Fidel
- [Ag-bauen-verkehr] Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern: Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren (6.12.2010), Fidel, 03.06.2011
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