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ag-barrierefreiheit - [Ag-barrierefreiheit] Immobilienbewertung

ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit

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[Ag-barrierefreiheit] Immobilienbewertung


Chronologisch Thread 
  • From: rad <rad AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-barrierefreiheit AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-barrierefreiheit] Immobilienbewertung
  • Date: Sun, 16 Dec 2012 15:13:13 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-barrierefreiheit>
  • List-id: Koordinations und Arbeitsliste der AG Barrierefreiheit <ag-barrierefreiheit.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Zitat Anfang:"Die Antwort des von Herrn Kießling eingeschalteten Sachverständigen ist nicht sehr ergiebig, aber immerhin: Ludger Kaup: "Ich meine die Ausführungen des Herrn Jansen (Ministerium NRW) sind zutreffend, der Sachverständige hat den vorläufigen Sachwert um besondere Einflüsse (Wertsteigernd oder Wertmindert) zu ergänzen. Hierzu gehört auch die Barrierefreiheit/Barrierearmut." Zitat Ende

Was soll er auch viel dazu sagen?! Wird wohl immer vom einzelnen Objekt und der jeweiligen baulichen Maßnahme abhängen, ob sich die anzutreffende Barrierefreiheit nun wertsteigernd oder wertmindernd auswirkt.

Beispiel: Wenn sich in einem Bad nur eine bodengleiche Dusche befindet, mag das für einen Rollstuhlfahrer von Vorteil sein. Für einen nicht behinderten Menschen kann es aber auch ein Nachteil sein, wenn für den Einbau einer Badewanne erst der Rückbau der bodengleichen Dusche notwendig wird.
Oder ein anderes Beispiel: Hab es schon erlebt, dass ein Wohnungseigentümer die nach außen aufgehende Badezimmertür um montieren ließ, weil er es einfach praktischer fand, wenn der geöffnete Türflügel nicht in den beengten Gang ragt.

Kein zu bewertendes Objekt gleicht also dem anderen. Ich vermute mal, dass sich Barrierefreiheit nur dann nicht wertmindernd auswirken kann, wenn daraus kein Nachteil für die allgemeine Vermarktung entsteht.
Die wenigsten sind aber bereit, für eine nicht gewünschte Barrierefreiheit mehr hinzulegen, weswegen eine wertsteigernde Wirkung durch Barrierefreiheit nicht unbedingt gegeben sein muss.
Anders sieht es natürlich aus, wenn die Barrierefreiheit vom Käufer oder Mieter gewünscht wird.

Gruß, Rich




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