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sg-webseite - Re: [Sg-webseite] Aufruf zu Straftaten?

sg-webseite AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der SG Webseite

Listenarchiv

Re: [Sg-webseite] Aufruf zu Straftaten?


Chronologisch Thread 
  • From: Borys Sobieski <mail AT derborys.net>
  • To: Mailingliste der SG Webseite <sg-webseite AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Sg-webseite] Aufruf zu Straftaten?
  • Date: Mon, 20 Jan 2014 05:22:40 +0000
  • Accept-language: de-DE, en-US
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-webseite>
  • List-id: Mailingliste der SG Webseite <sg-webseite.lists.piratenpartei.de>

Gute Antwort auf einen insgesamt sehr chaotischen und konfusen Kommentar.

 

Gruß Borys

 

From: sg-webseite-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:sg-webseite-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of Der Moonopool
Sent: Monday, January 20, 2014 6:16 AM
To: Mailingliste der SG Webseite
Subject: [Sg-webseite] Aufruf zu Straftaten?

 

ausreichend ist.

Kommentar:

[...] Das Szenario, einer anonymen linken Schlägertruppe, die einen Polizisten der Höflich war, und keine Gewalt angewendet hat, wo es nicht zwangsweise Notwendig war, zu Hause besuchen und seine Famillie bedrohen würde, halte ich für an den Haaren herbeigezogen… Wenn ein allerdings jemanden unrecht getan hat, muss er/sie natürlich damit Rechnen das der Mensch eventuel versucht sich dagegen zu wehren, oder zu rächen – das ist dann eigenes Persönliches Risiko… [...]

 

Antwort:

Die Piraten sehen »Hausbesuche« bei Polizist*innen sicher nicht als geeignetes Mittel zur Ahndung von »Straftaten im Amt« nach §331 ff. StGB an. Deswegen fordern sie in ihren Programmen auch ausdrücklich eine pseudonyme Kennzeichnung für Polizist*innen im Einsatz, die auf richterlichen Beschluss aufgelöst werden kann. Siehe z.B. im Bundestags-Wahlprogramm oder im Grundsatzprogramm.
Vielmehr muss sichergestellt werden, dass derartige Straftaten auch zuverlässig verfolgt und geahndet werden. Durch die immer weiter um sich greifende Anfertigung von Videoaufnahmen – auch durch die Polizei selbst – sollte das eigentlich kein Problem sein. Die Polizei selbst und die mit ihrer Kontrolle betrauten Parlamente müssten das aber auch wollen.
Die Entwicklung scheint allerdings in die andere Richtung zu gehen: Die Polizei darf inzwischen – nicht nur in Hamburg – sogar ohne parlamentarische Kontrolle »Gefahrengebiete« ausrufen, in denen die Grundrechte teilweis außer Kraft gesetzt werden. Nach Ansicht der Piraten ist das die falsche Richtung und deswegen stemmen sie sich – sowohl in Hamburg, als auch in Berlin – dagegen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich 2011 allerdings leider mehrheitlich für Parteien entschieden, die dies offenbar anders sehen.

 

Alternativ könnte man den Kommentar (und die Antwort) auch als Aufforderung zu Straftaten löschen...

Lieben Gruß,
Dirk
@moonopool

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