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sg-presse - [Sg-presse] Presse / ÖA - > Weiteres Statement zu Störerhaftung Gesetz / Fwd: BMWi-Pressemitteilungen: Gabriel: Schub für kostenloses WLAN

sg-presse@lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der SG Bundes-PR

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[Sg-presse] Presse / ÖA - > Weiteres Statement zu Störerhaftung Gesetz / Fwd: BMWi-Pressemitteilungen: Gabriel: Schub für kostenloses WLAN


Chronologisch Thread 
  • From: Anita Möllering <anita.moellering@piratenpartei.de>
  • To: "P. Breyer" <pbreyer@piratenpartei-sh.de>
  • Cc: Christina Mädge <christina.maedge@piratenfraktion-sh.de>, SG Presse <sg-presse@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Sg-presse] Presse / ÖA - > Weiteres Statement zu Störerhaftung Gesetz / Fwd: BMWi-Pressemitteilungen: Gabriel: Schub für kostenloses WLAN
  • Date: Thu, 12 Mar 2015 11:19:33 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-presse>
  • List-id: Mailingliste der SG Presse - Diskussion <sg-presse.lists.piratenpartei.de>

Hi Patrick

Gabriel hat heute seinen Gesetzesentwurf an Länder und Verbände geschickt.

Kannst Du den mal durchsehen, ob der identisch ist mit dem Referentenentwurf und ob unsere Kritik (http://wiki.piratenpartei.de/Presse/FAQ-Digitale-Agenda#Unsere_Kritik) weitestgehend so bestehen bleibt?


Sollten wir auf jeden Fall heute noch kommentieren:
https://sgpresse.piratenpad.de/2015-03-12-Statement-Stoererhaftung-Gesetzesentwurf

LG, Anita


Anita Möllering

Bundespressesprecherin 
Piratenpartei Deutschland 

Pflugstr. 9a
10115 Berlin

anita.moellering@piratenpartei.de
Tel. 030 60 98 97 510
Mobil. 0176 / 84 28 90 11

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den
entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts.
Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine
Modernisierung des Urheberrechtes,
freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die
grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Anfang der weitergeleiteten Nachricht:

Von: Anita Möllering <anita.moellering@googlemail.com>
Betreff: Wtr: BMWi-Pressemitteilungen: Gabriel: Schub für kostenloses WLAN
Datum: 12. März 2015 11:14:47 MEZ
An: Anita Möllering <anita.moellering@piratenpartei.de>


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: <abo@abo-bmwi.de>
Datum: 12. März 2015 um 09:32
Betreff: BMWi-Pressemitteilungen: Gabriel: Schub für kostenloses WLAN
An: anita.moellering@googlemail.com


Pressemitteilung

Gabriel: Schub für kostenloses WLAN


Datum: 12.3.2015

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in
Zukunft mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Ein entsprechender
Gesetzentwurf (PDF: 290 KB)
<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>
wurde hierzu an Länder und Verbände versandt.

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel
<http://www.bmwi.de/DE/Ministerium/Minister-und-Staatssekretaere/Visitenkarten/sigmar-gabriel.html>:
"Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen
Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse. Mit unserem Gesetzentwurf
wollen wir das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. In
Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig
rechtssicher kostenloses WLAN
<http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan.html>
anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die
Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. Das wird dem Ausbau öffentlich
zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur
erleichtern."

Der Referentenentwurf schafft Rechtsklarheit bei der Frage, wie WLAN-Betreiber
ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Dazu
muss ein geschäftsmäßiger Anbieter seinen Router zum einen verschlüsseln -
teilweise ist das bei Routern schon ab Werk voreingestellt. Zum andern muss sich
der Betreiber vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen
über den WLAN-Anschluss begehen wird. Dazu reicht ein "Klick" auf eine
entsprechende Erklärung, bevor sich der Nutzer im entsprechenden WLAN anmeldet.

Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen - das gilt
beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft.
In keinem Fall ist der WLAN-Betreiber verpflichtet, Verbindungsdaten der Nutzer
zu speichern.

Daneben stärkt der Gesetzentwurf die Möglichkeit Urheberrechtsverletzungen zu
verfolgen. Dabei geht es um sogenannte Hostprovider - also Anbieter, die fremde
Inhalte für Dritte speichern. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass sie dann nicht
vom Haftungsprivileg im Telemediengesetz erfasst werden, wenn ihr Geschäftsmodell
ganz überwiegend in der Verletzung von Urheberrechten besteht. Mit dieser
Präzisierung soll sichergestellt werden, dass solche Hostprovider sich nicht
darauf berufen können, für auf ihrer Seite verübte Urheberrechtsverletzungen
nicht verantwortlich zu sein.

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Ländern und Verbänden muss der
Entwurf gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Anschließend
soll er im Kabinett beschlossen werden.

Den Referentenentwurf finden Sie hier (PDF: 290 KB)
<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>.




Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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  • [Sg-presse] Presse / ÖA - > Weiteres Statement zu Störerhaftung Gesetz / Fwd: BMWi-Pressemitteilungen: Gabriel: Schub für kostenloses WLAN, Anita Möllering, 12.03.2015

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