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sg-presse - [Sg-presse] [SG Presse] [Statement] Bitte um Meinungsbild - Pegida & Demonstrationsverbot

sg-presse@lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der SG Bundes-PR

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[Sg-presse] [SG Presse] [Statement] Bitte um Meinungsbild - Pegida & Demonstrationsverbot


Chronologisch Thread 
  • From: Anita Möllering <anita.moellering@googlemail.com>
  • To: SG Presse <sg-presse@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Sg-presse] [SG Presse] [Statement] Bitte um Meinungsbild - Pegida & Demonstrationsverbot
  • Date: Mon, 19 Jan 2015 12:01:57 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/sg-presse>
  • List-id: Mailingliste der SG Presse - Diskussion <sg-presse.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen,

bekomme gerade etwas Diskussion auf Twitter mit zum Thema Pegida & Demonstrationsverbot.(Andere Oppositionsparteien haben sich da schon geäußert)

Würde hier gerne um ein Meinungsbild und vor allem um eine Einschätzung bitten: 


Das Demonstrationsverbot wurde wegen einer konkreten Terrorgefahr bzw. sicheren Hinweisen ausgesprochen.

-> Finden wir das richtig oder finden wir das falsch? Ist das richtig oder falsch?


Eine erste Sichtung der Sachlage sieht für mich so aus.

* Die Demonstrationsfreiheit ist eine Ausprägung der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit (Art. 8. GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Als grundgesetzlich verbrieftes Recht darf sie nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden

* Die  Versammlungsfreiheit selbst im Versammlungsgesetz geregelt. Als eine mögliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit steht dort "verfassungsimmanente Schranken": Die Versammlungsfreiheit darf nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter und unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Als gleichwertige andere Rechtsgüter sind Leib und Leben von Personen, aber auch die freiheitliche demokratische Grundordnung anerkannt. vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit#Einschr.C3.A4nkungen

* Im konkreten Fall ist also Demonstrationsfreiheit gegen andere Rechtsgüter wie Leib & Leben und die FDGO abzuwägen. Und zwar nach dem Verhältsnismäßigkeit. Aktuell hat die Polizei die Entscheidung getroffen. Ist die Polizei tatsächlich die Instanz, die so gewichtige Entscheidungen treffen darf?

Ich werde dazu auch noch mal unsere Juristen befragen.


LG, Anita













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  • [Sg-presse] [SG Presse] [Statement] Bitte um Meinungsbild - Pegida & Demonstrationsverbot, Anita Möllering, 19.01.2015

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