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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] FYI - Beschluss des BSG zu SÄA 015 (Auschluß von Richtern) / PP#100127862

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] FYI - Beschluss des BSG zu SÄA 015 (Auschluß von Richtern) / PP#100127862


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Kalhorn <stefan.kalhorn@piraten-mv.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] FYI - Beschluss des BSG zu SÄA 015 (Auschluß von Richtern) / PP#100127862
  • Date: Wed, 30 Sep 2015 23:27:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

da kann einem ja himmelangst werden.

* Einen Eröffnungsbeschluss analog § 10 Abs. 1 SGO von Amts wegen wieder aufheben?? § 10 regelt das Verfahren für einen eröffneten Prozess, nichts anderes. Ihr könnt doch nicht eine verfahrensrechtliche Position einfach so ohne Rechtsgrundlage wieder entziehen!
* Eine Vorprüfung der Handlungsfähigkeit. Was soll das sein? Zunächst sind die Befangenheitsanträge zu bescheiden, dann sieht man, ob man noch handlungsfähig ist.
* Zitat: In § 5 Abs. 1 Nr. 4 SGO sind ersichtlich nur Organe der Exekutive gemeint. -- Was soll denn bitte das? Gewaltenteilung? Ist eine Partei ein Staat? Der BPT ist ein gesetzgebendes Organ? Natürlich ist der BPT ein Organ der Partei,, § 9 Abs. 1 SGO, § 8 Abs. 1 PartG. "Ersichtlich" ist ja eine beliebte juristische Vokabel, wenn einem kein Argument einfällt.
* Befangenheitsanträge als unzulässig abweisen, weil kein Befangenheitsgrund besteht? Ernsthaft? Ihr kennt den Unterschied zwischen einem zulässigen und einem unbegründeten antrag nicht?
* Zitat: Der Antragsteller ist mit seinem Vorbringen bzgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SGO schon nach § 5 Abs. 2 Satz 4 SGO ausgeschlossen, da eine Partei einen  Richter nicht mehr ablehnen kann, wenn sie sich ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen Anträge gestellt hat. -- Wo bitte schön soll der Antragsteller denn Anträge gestellt haben? In einem nicht eröffneten Verfahren? Anträge werden angekündigt, um den Streitgegenstand zu beschreiben (sonst wäre die anrufung unzulässig) und in der mündlichen Verhandlung gestellt.
* Zitat: Zu den angeblichen Befangenheitsgesuchen der Antragsgegnerin: Die Eingabe vom 30.09.2015 ist gegenstandslos, da der Bundesvorstand zuvor als Vertreter Herrn Christian Reidel benannt und diese Vertretung bislang nicht widerrufen hat, vgl. § 9 Abs. 2 Satz 1 SGO -- Aha?! Hä? Seit wann darf eine Prozesspartei denn keine Erklärungen mehr abgeben und Anträge stellen, nur weil sie einen Vertreter benannt hat? Erstaunlich.
* und bitte schön: Warum entscheidet ihr über Sachanträge und Verfahrensanträge, wenn ihr das Verfahren gar nicht eröffnet habt? Und dann noch im Beschlusswege ohne die nunmehr vorgeschriebene mündliche Verhandlung? Wenn das Verfahren nicht eröffnet wird, gibt es keine weitere Entscheidung mehr.

Ich fand ja schon das alte BSG kreativ, aber da war wenigstens der Wille erkennbar, ein geordnetes Verfahren durchzuführen. Das hier ist ja ein Tollhaus. (Und völlig unnötig, weil man die Anträge auch sauber hätte abarbeiten können, da es in der Tat an einem klagefähigen Recht fehlt).

Ich bitte die harsche Kritik zu entschuldigen, aber ich bin echt erschüttert.

Viele Grüße
Stefan

Am 30. September 2015 um 21:01 schrieb Holger van Lengerich <hvl@piraten-bayern.de>:
Hallo,

Das BSG hat über den auch auf dieser Liste heiß diskutierten SÄA015 vom
letzten Bundesparteitag entschieden:

https://bsg.piratenpartei.de/2015/09/30/beschluss-zu-pp100127862/

Viele Grüße
Holger

--
Holger van Lengerich
Vors. Richter im Landesschiedsgericht der Piratenpartei Bayern
hvl@piraten-bayern.de


--
Schiedsgericht-Koordination mailing list
Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination



--
Stefan Kalhorn
Vorsitzender Richter
Landesschiedsgericht
Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern



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