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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vertreter in Schiedsgerichtsverfahren

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vertreter in Schiedsgerichtsverfahren


Chronologisch Thread 
  • From: Florian 'branleb' Zumkeller-Quast <branleb@googlemail.com>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Vertreter in Schiedsgerichtsverfahren
  • Date: Sat, 11 Oct 2014 19:30:19 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=241FEB26

Hallo zusammen,
Am 09.10.2014 um 14:56 schrieb Christian Reidel:
> Ahoi Katrin,
>
> der Wortlaut ist klar, also ein Vertreter. Allerdings haben wir das in
> der Praxis bei 2 benannten Vertretern (z.B. Exvorstände, die gemeinsam
> im streitigen Sachverhalt drin waren und den Vorstand als Antragsgegner
> vertraten) eher locker gesehen, dagegen hat sich auch noch nie ein
> Widerspruch erhoben.
>

Ich finde es vollkommen richtig, diesen Absatz teleologisch zu erweitern.

a) Es gibt außer dem Wortlaut keinen ersichtlichen Grund, die Vertretung
auf eine Person zu begrenzen.

b) Gerade dieser Wortlaut erlaubt aber die Vertretung durch juristische
Personen, eine Einschränkung auf natürliche Personen ist nicht gegeben
und wäre in meinen Augen eine Verletzung der freien Wahl einer
rechtlichen Vertretung.

aa) Evtl. ist damit sogar implizit auch die Vertretung durch formierte
Personenmehrheiten gestattet.

bb) juristiche Personen und auch ggf. zulässige Personenmehrheiten
können aber selbst wechselnde Vertreter damit (intern) befassen.

cc) Wenn wechselnde natürliche Vertretung auch aus mehreren Personen
Personen irgendwo intern damit beschäftigt werden können, sehe ich nicht
ein, dass vom Sinn und Zweck der Norm nicht gerade eine fairer,
selbstgewählter Prozessvertretung auch durch mehrere Personen erfasst
sein soll.

dd) Einziger Grund in meinen Augen, die Vertretung nach außen auf eine
Person zu beschränken, wäre die feste Adresse für das Gericht.
Allerdings muss ich sagen, dass für mich das erstmal noch keine
Ablehnung rechtfertigt, da der Vertreter auch gewechselt werden kann etc.



Desweiteren hat die Praxis meines Wissens eine Bestellung mehrerer
Personen zur Vertretung nie abgelehnt.

Im Ergebnis schließe ich mich Bim also soweit an, als dass mehrere
Personen gleichzeitig zur Vertretung bestellt werden können.

>> Ist es auch möglich, eine Vertreterin zu benennen?
>
> Ja, aus Grundsatz des § 1 Abs. 5 Bundessatzung.
>

Du führst gerade die Norm an, die man dem Wortlaut nach eher dagegen
anführen müsste.

Vorab: Jede Auslegung, die die Vertretung auf männliche Personen
beschränkt halte ich für ausgemachten Quark und aufgrund diversester
Prinzipien für unhaltbar. Aber nun zur angesprochenen Auslegung des § 1
V BS:

Dieser Besagt, dass der Terminus Pirat in der Satzung geschlechtsneutral
verwendet wird. Andere Termini als ebenfalls geschlechtsneutral zu
definieren, hielt der Satzungsgeber nicht für nötig. Da er dies hier für
nötig erachtete, könnte man davon ausgehen, dass er sonst höchsten wert
auf das grammatikalische Geschlecht und seiner Entsprechung gelegt hat
und daher sonstige grammatisch geschlechtlich eindeutige Begriffe eine
Festlegung auf ebendieses Geschlecht bedeuten.
Gestützt könnte man dies dadurch betrachten, dass Rechtssätze
üblicherweise im generischen Maskulinum verfasst sind und dies hier wohl
nicht Fall ist, da der Satzungsgeber es für nötig erachtete, dies für
den Terminus Pirat festzulegen.

Das Mitglied (Qua § 9 II SGO durch den satzungsmäßig
geschlechtsneutralen Begriff alle Mitglieder) dürfte sich daher dem
Willen des auf das grammatische Geschlecht achtenden Satzungsgebers nur
männliche Vertretungen bestellen.

(Hmmmm, wenn ich mir das genauer durchlese, sollten wir mal so Urteilen.
Dann bekommen wir evtl. diesen Unsäglichen Passus endlich aus der
Satzung raus… *g*)

Ansonsten hier noch Glückwunsch an Katrin für die offensichtliche
gelungene Trollfrage ;-)

-Florian

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