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Subject: Schiedsgericht-Koordination
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Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 9
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- From: "Dr. Thomas Walter" <dr.th.walter@t-online.de>
- To: <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 9
- Date: Wed, 15 Feb 2012 13:33:34 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Wenn auch das Schiedsgericht von der Parteitagsanfechtung betroffen ist, ist
es nicht mehr entscheidungsbefugt und kraft übergeordneten Rechtes von einer
Sachentscheidung ausgeschlossen. Dass ist das BSG berufen, oder wenn es um
BPT geht, direkt das ordentliche Gericht. Das haben offenbar noch nicht alle
verstanden. Und dann sollte auch einem Laiengericht "unsauberes" Verhalten
nicht politisch erlaubt sein, denn das Ansehen der Piraten mit ihrem
demokratischen und rechtsstaatlichen Verständnis sollte nicht in
Mitleidenschaft gezogen werden. Und wenn das fiktive Fortbestehen der
Amtszeit des vorherigen Vorstandes nicht satzungsmäßig geregelt ist, darüber
sollte man de lege ferenda nachdenken, dann muss halt das AG einen
Notvorstand den Piraten vor die Nase setzen.
Um dieses Risiko also auszuschalten und auch das rechtliche Risiko zu
sonstigen Notvorständen (wegen möglicherweise gegen PartG verstoßender
Notfallregelungen) zu umgehen, wäre wirklich in der Tat es besser die Satzung
so zu fassen, dass der alte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis ein neuer
Vorstand wirksam gewählt worden ist. Damit umgeht man alle Probleme, es sei
denn, die vom PartG vorgeschriebenen Höchstfristen sind überschritten, dann
hätten wir wieder Neuland betreten.
VG
Thomas
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Von: schiedsgericht-koordination-bounces@lists.piratenpartei.de
[mailto:schiedsgericht-koordination-bounces@lists.piratenpartei.de] Im
Auftrag von schiedsgericht-koordination-request@lists.piratenpartei.de
Gesendet: Mittwoch, 15. Februar 2012 13:01
An: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 9
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1. Re: Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16,
Eintrag 7 (Morphy)
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Message: 1
Date: Tue, 14 Feb 2012 14:57:23 +0100
From: Morphy <morphy87@gmail.com>
To: Schiedsgericht-Koordination
<schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination
Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 7
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Am 14. Februar 2012 14:17 schrieb Marco Hauke
<marco.hauke@piratenpartei-bw.de>:
> Nicht nur der Vorstand wäre ja nicht mehr im Amt, sondern auch das
> Schiedsgericht. Damit wäre dann die Frage ob das Urteil eines
> Schiedsgerichts, das den Parteitag auf dem es gewählt wurde für ungültig
> erklärt, überhaupt bestand haben kann oder ob dadurch, dass es keinen
> Bestand hat dann der Parteitag wieder gültig ist usw usw
>
> Nettes Paradoxon auf jeden Fall.
>
Naja als Leihen-Schiedsgericht hat man ja ggf. noch die eine oder
andere Freiheit. So könnte ein Urteil ja auch lauten "Der letzte
Parteitag war ungültig, der 'aktuelle' Vorstand bleibt aber solange
komisarisch im Amt, bis schnellstmöglich ein neuer Parteitag
durchgeführt wird" ... diese Entscheidung kann ja dann vom Parteitag
bestätigt werden ach wenn Sie vllt nicht ganz sauber ist ;-)
Grüße
Morphy
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Ende Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 9
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- Re: [Schiedsgericht-koordination] Schiedsgericht-Koordination Nachrichtensammlung, Band 16, Eintrag 9, Dr. Thomas Walter, 02/15/2012
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