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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-koordination] WG: Weiterer Mumbletermin SGO-Reform am Dienstag 7.2.2012 um 20.00 Uhr

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-koordination] WG: Weiterer Mumbletermin SGO-Reform am Dienstag 7.2.2012 um 20.00 Uhr


Chronologisch Thread 
  • From: "Dr. Thomas Walter" <dr.th.walter@t-online.de>
  • To: <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-koordination] WG: Weiterer Mumbletermin SGO-Reform am Dienstag 7.2.2012 um 20.00 Uhr
  • Date: Mon, 6 Feb 2012 13:59:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Erinnerung an den Termin Morgen Dienstag 20.00 Uhr im Mumble!

LG

Thomas

 

 

Von: Dr. Thomas Walter [mailto:dr.th.walter@t-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Februar 2012 11:05
An: 'schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de'
Betreff: WG: Weiterer Mumbletermin SGO-Reform am Dienstag 7.2.2012 um 20.00 Uhr

 

Ahoy liebe Kollegen und Interessierte zur SGO,

 

wir sind gestern mit 6 Teilnehmern ein weiteres Stück in dieser Diskussion zur Reform der SGO vorangekommen. Allerdings waren wir bei §7 alter Fassung inhaltlich schon fertig, aber haben noch nicht eine Korrektur formuliert. Dort soll nächsten Dienstag, 7.2.2012 um 20.00 wieder im Mumble, NRW, Sachsen, Schiedsgericht weitergemacht werden.

 

Aus technischen Gründen haben wir das Pad wegen besserer Serverqualität gewechselt. Den Stand bis zu § 7 und den noch unangetasteten  Zustand danach könnt Ihr unter folgendem Link nachsehen:

 

https://schwaben.piratenpad.de/ep/pad/view/254/lrhzFItrFG

 

Wir haben die Zuständigkeitsregelung entgegen meinem ursprünglichen Entwurf in der alten Fassung belassen, da nicht alle sicher waren, ob ich mit meiner Formulierung alles abgedeckt ist, was ohnehin nach altem Recht, was ausschließlich der Umfang des §14 PartG bestimmt, der Fall wäre. Meine Intention war, dies jedem zum Nachlesen mit meinem Vorschlag klarzumachen, aber wenn es wieder Unsicherheit verursacht, oder so empfunden wird, kann man es auch sein lassen. Die Rechtsfindung ist für mich dadurch so oder so nicht berührt. Also kann man damit auch leben.

 

Bei §2 haben wir die Trennung von zulässiger Geschäftsordnung und satzungsnotwendigen Verfahrensregelungen gezogen. (Abs. 5). Auch hier wurde etwas verändert gegenüber dem Änderungsentwurf.

 

§ 4 wurde etwas verbessert.

 

§ 5 wurde hinsichtlich der neuen beiden letzten Absätze vereinfacht.

 

§ 5a haben wir auf Sitz des Gerichtes reduziert und den Landesschiedsgerichten Flexibiltät eingeräumt.

 

Bei § 7 geht es jetzt im Abs. 5. das Problem der Schlichtung von Parteitagsanfechtungen zu berücksichtigen.

 

Soweit der Diskussionsstand.

 

Ich hoffe auf eine weiterhin konstruktive Erörterung. Es stehen noch einige Detailprobleme an.

 

LG

Thomas




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