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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] Verurteilung wegen Aussagen vor der Parteigründung

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-koordination] Verurteilung wegen Aussagen vor der Parteigründung


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Benad <christian.Benad@gmx.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] Verurteilung wegen Aussagen vor der Parteigründung
  • Date: Fri, 30 Jul 2010 14:52:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am Freitag, 30. Juli 2010 schrieb Christoph Löhr:
> Wie steht ihr dazu, dass Personen, die private Aussagen, vor
> Parteigründung / Eintritt geäußert haben, wegen jenen Ordnungsmaßnahmen
> und Schiedsgerichtsverfahren erhalten ?

Hmm, ich glaub ich hab in der 2. Klasse mal was böses gesagt. Scherz
beiseite.

Der für die Aufnahme zuständige Vorstand hat den Kandidaten auf seine
Tauglichkeit als Parteimitglied zu prüfen. Immerhin kann er eine Aufnahme
ohne Begründung ablehnen.

Darüber hinaus gilt das Rückwirkungsverbot.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rückwirkung

Sollte ein Parteimitglied jedoch eine alte parteischädigende Aussage
bekräftigen, beziehungsweise sich nicht deutlich von ihr distanzieren, könnte
man es als aktuelle Aussage werten.

Meine nichtjuristensicht
Gruß
Beni

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