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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] "Pirat" Thenhart

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

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Re: [RLP-Neustadt] "Pirat" Thenhart


Chronologisch Thread 
  • From: Vincent Thenhart <vincent.thenhart AT piraten-rlp.de>
  • To: "Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)" <rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] "Pirat" Thenhart
  • Date: Wed, 25 Apr 2012 23:49:38 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>

Am 25.04.2012 um 23:06 schrieb Ralf Berger <rabe3107 AT googlemail.com>:
@Vincent:
Hast du einen Quelle für das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach ein reiner Gefahrenverdacht keine Vorsorgemaßnahmen rechtfertige?

Das Urteil zur Allgemeinverfügung vom VG Karlsruhe ist hier zu finden:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14701

Die Passage die du wahrscheinlich meinst ist:

"Schadensmöglichkeiten, die sich deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein „Besorgnispotential“. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die polizeiliche Ermächtigungsgrundlage aber nicht gedeckt (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, 6 CN 8.01)."

Dieses Urteil ist zu finden unter: 
3)
Urteil des OVG Magdeburg, 3 K 319/09 (liegt mir nur als PDF vor)


Grüße,
Vincent



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