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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] Termin

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

Listenarchiv

Re: [RLP-Neustadt] Termin


Chronologisch Thread 
  • From: Lars Matti <Lars.Matti AT piraten-rlp.de>
  • To: rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: vorstand AT piraten-mittelhaardt.de
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] Termin
  • Date: Fri, 19 Feb 2010 15:53:12 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Ortsgruppe Neustadt \(RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>

Am 19.02.2010 05:10, schrieb salorta AT gulli.com:
Am 18 Feb 2010 um 23:43 hat Vincent Thenhart geschrieben:

> > Da heisst es in § 10, 2. "Die Tagesordnung des ordentlichen
> > Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen: blabla..
> > Das heisst, einmal im Jahr müssen alle Punkte abgearbeitet werden.
> > Auf dem Landesparteitag wird auch nur einmal im Jahr der Vorstand
> > gewählt, und die Kassenprüfung usw. durchgeführt.
>
> Die Landessatzung hat aber sich auferlegt 4 LPTs im Jahr zu
> veranstalten. Würde es nur einen geben, müsste wohl alles auf dem
> passieren, oder?

Klar, wenn es nur einen gibt, muss da alles passieren. Bei uns ist die Zahl der Parteitage nicht fest vorgegeben, wenn wir diesmal nicht alles abhandeln muss eben auf jedem Fall noch einer stattfinden.

Allerdings muss ich meine Meinung nach nochmaliger Prüfung korrigieren, in zwei passagen wird ausdrücklich auf den nächsten ordentlichen bzw. nächsten Kreisparteitag verweisen:

§9a 5. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Kreisparteitag gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen für das jeweilige Amt erhält. Der Vorstand wir für maximal 13 Monate gewählt.

§9b 8. Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Kreisparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Kreisparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Kreisvorstandes.

Das könnte in der Tat zum Problem werden. Wir haben da zumindest einen Widerspruch in der Satzung.


Am 18 Feb 2010 um 20:15 hat Lars Matti geschrieben:

> @all
> Laut Satzung sind auf dem Kreisparteitag etliche Sachen fällig, die wir
> ja nur einmal jährlich machen wollten.
> Vielleicht sollten wir am 20.03. lieber (nur) eine Mitgliederversammlung
> machen, damit wir nicht mit der Satzung in Konflikt kommen.

Mitgliederversammlung und Parteitag sind auf Kreisebene das selbe, siehe:
§ 9b 1. Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene.

Wir könnten uns höchstens auf die beiden Mitgliederversammlung der Wahlkreise beschränken.

Wenn das für euch machbar ist, würde ich vorschlagen, wir führen heute abend, vor dem Stammtisch, kurzfristig eine außerordentliche Vorstandssitzung durch. Einziger Tagesordnungspunkt: Kreisparteitag
Haken dabei, wir müssten den Parteitag auf jeden Fall verschieben, da die Einladungsfrist von 4 Wochen nicht mehr haltbar wäre. Ein außerordentlicher Parteitag mit 2 Wochen Einladungsfrist, würde uns auch nicht weiterheflen, da wir aufgrund der Mitgliederversammlungen zur Direktkandidatenaufstellung wieder an 4 Wochen Frist gebunden sind.

Gruß Georg
Vorschlag:
Wir machen den Kreisparteitag und mit allen nach Satzung nötigen TOP's
und nehmen als einen der ersten TOP Satzungsänderungen vor.
Wenn die "Fehler" aus der Satzung raus fliegen könnte man mittels GO Antrag
versuchen diese TOPS auf den nächste "großen" Kreisparteitag zu verschieben.

Keine Ahnung ob so ein Vorgehen zulässig ist!

Wichtig ist dabei, dass wir unser "Problem" mit den Mitgliedern Diskutieren.
Deshalb verlagere ich die Diskussion jetzt auf unsere Mailingliste.

Wir brauchen eine Sprachregelung die rechtlich eindeutig und sauber ist,
ich könnte mir eine Unterscheidung in "große" und "kleine" Parteitage vorstellen.
Oder Regelungen für eine Mitgliederversammlung auf der nicht Vorstandswahl, Entlastung
und Kassenprüfung usw. fällig werden. Nach meiner Wahrnehmung war dies
auch nicht gewünscht, als wir die Satzung beschlossen haben.

Gruß
Lars Matti
Schatzmeister
Kreisverband Mittelhaardt
www.piraten-mittelhaardt.de

Piratenpartei Deutschland
Kreisverband Mittelhaardt
Postfach 10 03 61
67403 Neustadt/Weinstr.




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